Arznei-Tests an Heimkindern
BAYERs Menschenversuche
In den 1950er und 1960er Jahren haben BAYER, MERCK & Co. Psychopharmaka und andere Medikamente an Heimkindern testen lassen, ohne dass Einverständnis-Erklärungen zu den Erprobungen vorlagen. An den Folgen leiden die ehemaligen Versuchskaninchen teilweise bis heute. Trotzdem zeigt sich der Leverkusener Multi weder zu einer Entschuldigung noch zu Entschädigungszahlungen bereit.
Von Jan Pehrke
„Da hat dich einer festgehalten, wenn er kräftig genug war, wurde die Nase zugehalten, Mund auf, und weg ist das Zeug“, so plastisch erinnert sich der heute 52-jährige Franz Wagle noch an das Prozedere bei den Arznei-Tests bzw. -Gaben in der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Landeskrankenhauses Schleswig-Hesterberg. Ab den 1950er Jahren bis weit in die 1960er Jahre hinein erprobten BAYER und andere Pharma-Firmen dort ihre neuen Medikamente, bevorzugt Neuroleptika, und bestückten die Einrichtungen nach der erfolgten Zulassung postwendend mit mega-großen „Anstaltspackungen“. Pharmazeutika wie MEGAPHEN (Wirkstoff: Chlorpromazin) oder AOLEPT (Periciazin) kamen dort unter anderem zum Einsatz, aber auch Antidepressiva wie AGEDAL (Noxiptilin) oder Schlafmittel wie LUMINAL (Phenobarbital). Rund 1.000 Kindern applizierten die MedizinerInnen die Präparate. Darüber hinaus erhielten noch einmal ca. 2.500 ProbandInnen aus der benachbarten Erwachsenen-Psychiatrie Schleswig-Stadtfeld die Mittel.
Die Arznei-Konzerne ließen ihre Medikamente darüber hinaus auch noch in anderen Häusern testen. BAYER begann damit nicht erst in den 1950er Jahren. Schon in der Weimarer Republik ließ der Leverkusener Multi seine Pharmazeutika an Kindern erproben. Aber erst die NationalsozialistInnen ermöglichten ihm die Möglichkeit, seinem Forscher-Drang ohne Rücksicht auf Verluste nachzugehen. Die Konzentrationslager galten dem Unternehmen dabei als Reservoir für seine Versuchskaninchen. In Auschwitz hatte es unter anderem den berüchtigten KZ-Arzt Josef Mengele in seinen Diensten.
Nach dem Krieg ging es dann bruchlos weiter mit den Pillen-Prüfungen. Die Aktien-Gesellschaft nutzte dafür unter anderem die Psychiatrische Universitätsklinik Heidelberg, die Rheinische Landesklinik Bonn, die Landeskinderheilstätte Mammolshöhe, die Universitätskliniken Erlangen-Nürnberg, Mainz, Marburg, Münster und Tübingen, die Bodelschwinghschen Anstalten in Bethel, die Landesklinik Landeck, die Kinder- und Jugendpsychiatrie Wunsdorf sowie in Berlin die Landesklinik Wittenau, die Nervenklinik „Waldhaus“ sowie die Psychiatrische und Neurologische Klinik der Freien Universität.Und für das seit 2006 zu BAYER gehörende Unternehmen SCHERING führten damals beispielsweise die Behinderten-Einrichtung der Diakonie Kork und die Göttinger Universitätsklinik Tests durch. Zusätzlich zu den Arzneien, welche die MedizinerInnen den schleswiger ProbandInnen wider Willen verabreichten, fanden noch Versuche mit dem Neuroleptikum CIATYL, Polio-Impfstoffen, Tuberkulose-Präparaten sowie mit dem den Geschlechtstrieb dämmenden Mittel ANDROCUR statt.
Vor allem die Neuroleptika hatten es dabei in sich. „Du weißt ja gar nicht, was es ist. Du weißt nur, dass Du irgendwann dann nicht mehr Herr deiner Sinne bist“, erzählt Wagle in einem NDR-Interview: „Du warst immer benaschelt und betäubt.“ Sein Leidensgenosse Günter Wulf beschreibt ähnliche Erfahrungen nach der Verabreichung der Substanzen: „Ich konnte nur noch lallen.“ Nach Erprobungen von MEGAPHEN in einer Kombination mit anderen Medikamenten waren zu dieser Zeit in der Forschungsliteratur sogar schon Todesfälle aktenkundig. Viola Balz berichtet darüber in ihrem Buch „Zwischen Wirkung und Erfahrung – eine Geschichte der Psychopharmaka“. Aber auch solo sorgt das Neuroleptikum mit dem Wirkstoff Chlorpromazin für unerwünschte Arznei-Effekte en masse. Unter anderem zählen Kreislauf-Zusammenbrüche, epileptische und Ohnmachts-Anfälle, Atemnot, Gelbsucht, Hirnstrom-Veränderungen sowie Muskelverkrampfungen und parkinson-ähnliche Gesundheitsstörungen zu den Risiken und Nebenwirkungen.
Die schweizer Psychiater Cécile und Klaus Ernst von der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich, die im Jahr 1954 einen Selbstversuch mit MEGAPHEN unternahmen, heben vor allem die völlige Apathie hervor, in die das Medikament sie versetzte. Die Pharmazeutin Sylvia Wagner, die das Thema „Medikamenten-Versuche an Heimkindern“ mit den Recherchen für ihre gerade erschienene Dissertation in die Öffentlichkeit gebracht hatte, zitiert in ihrer Arbeit den Aufsatz von Klaus Ernst über die Erfahrung des Ehepaars. „Ich war in einer verdrossenen, unbeweglich-trockenen Stimmung, die Erlebnisfähigkeit war auf die banalsten Geschehnisse, die Interessensphäre auf einen winzigen Kreis kleiner Bequemlichkeiten zusammengeschrumpft“, schreibt der Mediziner. Seine Frau bemerkt an sich eine „Verletzung der Integrität des Körpers“ und eine völlige Unlust, mit ihrer Umwelt in Kontakt zu treten und soziale Beziehungen zu unterhalten. Später schlug die Wirkung des Präparats dann teilweise ins Gegenteil um: Es machte rastlos und löste einen kaum zu stillenden Bewegungsdrang aus.
Soziale Medikation
Von all dem ist in dem 1958 erschienenen Aufsatz des Arztes Rolf Jacobs über seine Versuche mit Heimkindern im Schleswiger Landeskrankenhaus nicht die Rede. „Schlimmstenfalls ganz flüchtige Nebenwirkungen“ konnte der Herr Medizinalrat nach der Gabe von BAYERs MEGAPHEN, dem PROMONTA-Produkt PACATAL und dem CIBA-Pharmazeutikum SERPASIL beobachten. Zu solchen Effekten zählte er vermehrten Speichelfluss, Zittern, Bewegungsstörungen, verlangsamten Herzschlag, Gefäßerweiterungen, Schweißausbrüche und Schwindel. „Bei uns haben sich jedenfalls MEGAPHEN- bzw. PACATAL-Kuren bestens bewährt“, resümiert Jacobs und schließt: „Aufrichtig möchte ich den BAYER-Werken und den CIBA-Werken für die großzügige Überlassung von Versuchsmengen danken.“
„Zur Pharmako-Therapie von Erregungszuständen und Verhaltensstörungen überhaupt bei oligophrenen, anstaltsgebundenen Kindern und Jugendlichen“ setzte der Psychiater die Mittel ein. Den Begriff „Oligophrenie“ definierte er dabei als ein „Minus an Seele“; für ihn bedeutete das Wort jedoch etwas anderes. „Wir gebrauchen es eigentlich mehr für Menschen, die ein Zuwenig im Bereich ihrer Intelligenz aufzeigen. Allerdings sind erfahrungsgemäß auch immer die übrigen psychischen Gebiete mitbetroffen“, so der Mediziner. Im Verlauf des Textes wird er dann deutlicher und bezeichnet seine Versuchskaninchen einfach als „Schwachsinnige“, die allerdings in allen möglichen Verpuppungen auftreten können. Der Arzt präsentiert mit Verweis auf Kurt Schneider eine völlig abstruse Typologie, die von faulen Genießern, sturen Eigensinnigen, kopflos Widerstrebenden und verstockten Duckmäusern über heimtückische Schlaue, selbstsichere Besserwisser und chronisch Beleidigte bis hin zu treuherzig Aufdringlichen, prahlerischen Großsprechern und aggressiven Losschimpfern reicht.
Und im Umgang mit den „faulen Genießern“ und ihren SpießgesellInnen haben MEGAPHEN & Co. „nicht nur ihm, sondern auch dem pflegenden Personal die Arbeit wesentlich erleichtert“, vermerkt Jacobs. Ein verräterischer Satz. Er offenbart, wem die Behandlung mit den Präparaten eigentlich gilt. „Nicht der einzelne Mensch war Adressat der Arzneimittel-Wirkung, sondern das soziale System der Einrichtung“, schreibt Sylvia Wagner und nennt diese Praxis „soziale Medikation“. Jacobs selbst spricht von „einer möglichst reibungslosen Eingliederung“ schwieriger jüngerer PatientInnen in die Anstaltsgemeinschaft. An der versuchten sich auch die PychiaterInnen des Essener Franz-Sales-Hauses mit Hilfe der Neuroleptika. Mit Erfolg – wie ein MERCK-Vertreter nach einem Besuch der Einrichtung verzeichnet. „Mit MEGAPHEN und/oder RESERPIN (…) erzielt man in den meisten Fällen gute Ruhigstellung“, gibt er in seinem Bericht die Einschätzung des leitenden Arztes wieder. Das vom Darmstädter Pillen-Riesen produzierte DECENTAN bekam ebenfalls ein gutes Zeugnis: „Die Schwestern fordern laufend die 4 mg-Dragees nach, da sie somit endlich Ruhe auf den Stationen haben, und die Kinder auch tadellos schulfähig gehalten werden.“
Aber Jacobs testete das MEGAPHEN Wagner zufolge auch noch für andere Zwecke. „Über einen MEGAPHEN-Versuch, gedacht als Beitrag zum Thema: Behandlung des nervösen Schulkindes in unseren Tagen“ verfasste er einen Fachaufsatz.
„Verzweifelte Notrufe aus den Reihen der Lehrerschaft“ hatten ihn und seinen Co-Autoren Herbert Kiesow angeblich dazu bewogen, „schwachsinnige (überwiegend debile) den Disharmonitätstypen zugehörige anstaltsgebundene Sonderschul-Kinder beiderlei Geschlechts“ mit dem BAYER-Präparat zu traktieren. Der Effekt ließ dann nicht lange auf sich warten. Die Versuchskaninchen wurden „pädagogisch wesentlich lenkbarer“. Zudem herrschte bald eine „wohltuende Ruhe auf den Abteilungen“. Die Wirkung hielt jedoch nicht lange genug an. Deshalb probierten die beiden Psy-chiater MEGAPHEN zusätzlich noch in Kombination mit Schlafmitteln und anderen Medikamenten aus. Hier sahen sie aber noch weiteren Forschungsbedarf. Dieses wäre „eine dankenswerte Aufgabe für die Arzneimittel-Industrie und die entsprechenden Fachkrankenhäuser“, meinten Jacobs und Kiesow. Bis dahin empfahlen die MedizinerInnen der LehrerInnenschaft MEGAPHEN als ein „ihr erziehliches (sic!) Bemühen wirksam unterstützendes Medikament“. „MEGAPHEN wirkt bei allen Kindern sofort in gleicher Weise sedativ. Durch die weitgehende Beruhigung wird die Schularbeit wesentlich erleichtert“, lautete ihr Resümee. Auch über BAYERs AOLEPT verbreitete sich Rolf Jacobs in Fachzeitschriften. Er testete es bei solchen von ihm als schwachsinnig bezeichneten Kindern und Jugendlichen, die „akute bzw. bedenklich anhaltende, mit dem Gemeinschaftsleben nicht zu vereinbarende, soziale Anpassungsschwierigkeiten“ hatten wie etwa „auflehnende Disziplinlosigkeit, Aggressivität und völlige Hemmungslosigkeit“. Und siehe da: Bei 103 von 141 ProbandInnen schlug das Mittel laut Jacobs an – ein „gutes, ein wirklich ermutigendes Resultat“. Muskelkrämpfe, Keislaufkollapse und andere Nebenwirkungen galt es dabei zu vernachlässigen. Und einen lebensgefährlichen Epilepsie-Anfall mochte er „nicht dem Präparat zur Last“ legen.
Die Test-Spirale
Solche Veröffentlichungen besaßen für die Firmen eine enorme Wichtigkeit. Da es eine gesetzlich geregelte Arzneimittel-Genehmigung noch nicht gab, kamen die positiven Urteile der MedizinerInnen quasi einer Lizenz zur Vermarktung gleich. Ein geregeltes Verfahren zur Prüfung von Medikamenten mit wissenschaftlich belastbaren Effektivitätsnachweisen und einer Analyse der Risiken und Nebenwirkungen machte die Bundesrepublik erst im Jahr 1978 zur Pflicht, obwohl Fachleute bereits 1962 „die Flut zum Teil ganz unzureichender Beobachtungspublikationen“ kritisierten. Zu allem Übel legten die Pillen-Riesen bei diesen manchmal auch noch selbst mit Hand an. So gaben einige ÄrztInnen an, ihre Texte gemeinsam mit „dem Ressort Medizin der BAYER AG Wuppertal“ verfasst zu haben. Und MERCK schrieb ebenfalls kräftig mit.
Unmittelbar nach dem Erscheinen der Berichte warf der Leverkusener Multi die Propaganda-Maschine an. Den MEGAPHEN-Artikel des Psychiaters Hans-Hermann Meyer von 1953 über Erprobungen an Erwachsenen der Heidelberger Universitätsklinik kopierte der Konzern 3.000 Mal und verschickte ihn dann an ÄrztInnen. Und drei Jahre später erhielten diese wieder Post in Sachen „MEGAPHEN“. „Ein idealer, stummer Assistent in der Kinderpraxis kann Ihnen unser MEGAPHEN sein. Gerade nervöse, reizbare und streitsüchtige Kinder können schon durch Gaben von nur 0,5 mg/kg Körpergewicht so weitgehend beruhigt werden, dass die ärztliche Betreuung für beide Teile kein Problem mehr ist“, mit diesen Worten diente der Pharma-Riese den MedizinerInnen die Arznei an.
Auch nach Jacobs’ „erfolgreicher“ AOLEPT-Erprobung reagierte der Konzern postwendend und kreierte eine Annonce. „AOLEPT erleichtert das Zusammenleben“ war die Anzeige überschrieben. Die Abbildung zeigte dann einen Knaben, der nicht mehr die erste Geige spielen will, sondern sich stattdessen vorbildhaft in ein musikalisches Quartett einfügt – dank AOLEPT. Das Medikament unterdrückt laut BAYERs Werbetext nämlich „destruktive und asoziale Tendenzen“ und fördert bei jungen Erwachsenen, die wahlweise „querulantorisch, reizbar, jähzornig, aggressiv, erregt, impulsiv, gesperrt, kontaktgestört, unproduktiv, hypochondrisch, klagsam, ängstlich“ sind, die „Anpassungsfähigkeit an Familie und Gemeinschaft“. Sogar kleine Filme über die verschiedenen Anwendungsbereiche von MEGAPHEN & Co. produzierte das Unternehmen.
„Von der Erprobung zum Markt und zurück“ – so beschreibt Viola Balz die Geschäftspolitik bei der Vermarktung der Neuroleptika. Nicht selten entpuppten sich die Klinik-ÄrztInnen dabei selbst als PharmazeutInnen: Kombinationspräparate z. B. hätte es ohne „sachdienlichen Hinweise“ wie die von Jacobs und Kiesow kaum gegeben. Den Grundstein für eine solche vertrauensvolle Zusammenarbeit hatte der Leverkusener Multi Balz zufolge schon vor dem Zweiten Weltkrieg aufgebaut. Über einen ganzen Stamm von Medikamenten-TesterInnen konnte er auf diese Weise stets verfügen.
Offenbar floss dabei auch Geld. „Wie aus den Unterlagen im Archiv der Firma MERCK hervorgeht, scheint eine Vergütung der Ärzte für Prüfungen damals üblich gewesen zu sein“, konstatiert Sylvia Wagner. Sie stieß auf ein Dokument, das eine Honorierung für ENCEPHABOL-Tests ausweist. Ursprünglich beabsichtigte das Darmstädter Unternehmen, die beiden Autoren jeweils mit 1.000 DM zu bedenken, der federführende Verfasser schlug dann allerdings noch 500 DM mehr heraus.
Der Düsseldorfer Medizin-Historiker Heiner Fangerau zitiert derweil den Fall des Leiters der Nervenklinik Landeck, der beim Land Rheinland-Pfalz als Träger der Einrichtung Rechenschaft über die von den Medikamenten-Herstellern finanzierten Untersuchungen ablegen musste. Ergebnis der Anhörung: Das Land Rheinland-Pfalz wollte das Haus „nicht zu einer Versuchsanstalt für die pharmazeutische Industrie“ verkommen sehen und stoppte die Praxis. Und am Landeskrankenhaus Wunstorf erhielten die TesterInnen dem NDR zufolge ebenfalls Zuwendungen von der Pharma-Industrie. Definitive Aussagen darüber, ob BAYER & Co. immer mit Schecks für die Erprobungen winkten, mochten Fangerau und Wagner dem Stichwort BAYER gegenüber allerdings nicht machen, dafür sei die Quellenlage zu dürftig.
Manchmal traten die PsychiaterInnen sogar selbst an die Pillen-Unternehmen heran und baten um frische Kreationen aus den Laboren.
Dabei hatten sie nicht vorrangig eine Entlastung ihres Medikamenten-Budgets im Sinn. Vielmehr hofften sie, durch die neuen Pharmazeutika Fortschritte in ihrem Fach ausweisen zu können. MEGAPHEN war nämlich das erste Neuroleptikum überhaupt, und einige ForscherInnen sahen durch den Stoff eine „Revolution in der Psychiatrie“ eingeläutet. Nicht wenige hofften sogar, in der Substanz eine Alternative zu den körperlichen Behandlungsformen wie Gehirn-Operationen und Elektroschocks gefunden zu haben.
Die MEGAPHEN-Geschichte
Bis MEGAPHEN seinen Weg in die Heime und Kinder- und Jugendpsychiatrien zu Franz Wagle und seinen LeidensgenossInnen fand, hatte es schon eine bewegte Geschichte hinter sich. Sie begann mit dem 1876 entwickelten Farbstoff Methylenblau. Der Mediziner Paul Ehrlich gebrauchte ihn unter anderem zur Behandlung von Malaria. Eine Nutzung als Pestizid sowie als Tier-Arznei folgten. 1899 setzte der italienische Arzt Pietro Bodoni den Methylenblau-Abkömmling Phenothiazin dann erstmals in der Psychiatrie ein. Obwohl er in einem Aufsatz Erfolge bei der Therapie von psychotischen PatientInnen vermeldete, fand die Substanz in diesem Bereich zunächst keine Anschluss-Verwendung. Stattdessen konzentrierten sich die WissenschaftlerInnen darauf, die Phenothiazine als Mittel gegen Allergien und den anaphylaktischen Schock zu erproben. Dabei zeigte sich eine Nebenwirkung, die später in den Psychiatrien zur Hauptwirkung mutieren sollte: der sedierende Effekt. Diesen wollte sich Henri Laborit zunutze machen. Da das Phenothiazin zudem die Körpertemperatur absenkte und die Stoffwechsel-Funktionen herunterdimmte, testete er den Einsatz bei Operationen zur Verstärkung der Narkose. Daran knüpfte wiederum RHÔNE-POULENC an. Das Pharma-Unternehmen braute den Wirkstoff Chlorpromazin zusammen und schickte ihn Laborit zurück. Der kreierte daraus in Kombination mit anderen Substanzen ein Präparat zur Einleitung eines „künstlichen Winterschlafs“ und empfahl die Prüfung von Anwendungsgebieten in der Psychiatrie. Und die erfolgte dann in den nächsten Jahren nicht zu knapp, während parallel dazu Indikationen wie „Schwangerschaftsübelkeit“, „Brechreiz“, „See-Krankheit“, „Schluckauf“ und „Geburtsschmerz“ die Verschreibungszone erweiterten. Wegen dieses breiten Wirk-Profils wurde das Chlorpromazin in den USA dann auch unter dem Namen LARGOCTIL vermarktet.
Vor allem der Spiegel rührte immer wieder die Werbetrommel für das „Wundermittel“. Das „Pulver 4560“ wirke wie „ein Vorhang gegen den Schmerz“, hielt das Magazin 1955 fest und schilderte den Fall eines 73-jährigen krebskranken Engländers. „Ich fühle mich wohl“, antwortete dieser dem Arzt auf die Frage nach seinem Befinden. Und als der Mediziner nachbohrte und wissen wollte, ob er denn keine Schmerzen mehr habe, antwortete der Mann: „Doch, aber das kümmert mich nicht.“ In einem anderen Artikel schrieb der Spiegel dem Pharmazeutikum das Potenzial zu, die damals vor allem in den USA bei Menschen mit schweren Seelenleiden häufig als Mittel der Wahl erscheinenden Hirn-OPs ersetzen zu können, da es jetzt die „Pille fürs Gehirn“ gebe. Einige Geisteskrankheiten vergingen dank MEGAPHEN sogar buchstäblich wie im Schlaf. Das Pulver 4560 – „raffiniert mit Beruhigungsmitteln und anderen Nervenblockern kombiniert“ – senkte die Körper-Temperatur der PatientInnen, indem es das Wärme-Zentrum im Zwischenhirn ausschaltete und versetzte sie über Tage in einen leichten Schlummer. Und oh Wunder: „Nach dieser Dämmerschlaf-Kur schienen viele Patienten geheilt zu sein, die Symptome der Geisteskrankheit waren verschwunden.“
Die Begeisterung hielt jedoch nicht lange vor. Bereits Anfang der 1960er Jahre gerieten die unerwünschten Arznei-Effekte der Neuroleptika immer stärker in den Blickpunkt. „Begleitwirkungen und Misserfolge der psychiatrischen Pharmako-Therapie“ lautete 1964 der Titel eines Symposions der Universität Mainz. Viola Balz zufolge mochten einige ForscherInnen dort schon gar „nicht mehr von Nebenwirkungen sprechen, sondern erst der Medikamenten-Einsatz habe ‚überreizte Menschen’ in klinisch behandlungsbedürftige Fälle verwandelt“. Im Jahr 1967 schließlich schaltete sich die „Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft“ (AkdÄ) ein. Sie mahnte die MedizinerInnen dringlich, sich die allzu oft fatalen Folgen der Mittel stärker ins Bewusstsein zu rufen. Überdies kritisierte die AkdÄ die häufige Verwendung von MEGAPHEN & Co. auch außerhalb psychiatrischer Einrichtungen. Und der Psychiater Heinrich Kranz monierte vor allem die Verschreibung der Präparate schon bei leichten Angst- und Unruhezuständen. Da werde „mit Kanonen auf Spatzen geschossen und oft genug vorbeigeschossen, so Kranz.
Ende der 1970er, Anfang der 1980er Jahre vollzog dann auch der Spiegel eine Kehrtwendung. „Pillen in der Psychiatrie – Der sanfte Mord“ kündete es am 17. März 1980 vom Titelblatt. Das Nachrichten-Magazin ließ psychisch Kranke zu Wort kommen, die beschrieben, was die in früheren Artikeln so bejubelten „Pillen fürs Gehirn“ dortselbst so alles anrichteten. „In ein Trümmerfeld“ haben die Mittel das Denkorgan verwandelt, es in ein „Nichts“ gerissen und den „Geist zerfetzt“, beklagt sich eine Patientin. Andere fühlten sich wie „gelähmt“ und vermeinten, sich bloß noch „wie unter Wasser“ fortbewegen zu können. „Was die Drogen im menschlichen Gehirn anrichten, lässt sich bislang eher an den fatalen Nebenwirkungen ablesen, weniger an dem gewünschten wahndämpfenden Effekt“, konstatierte die Zeitschrift. Sogar von Todesfällen berichtete sie. Das durch MEGAPHEN & Co. in Aussicht gestellte Ende der Elektro-schock-Behandlungen trat indes nicht ein. Auch leerten sich die Psychiatrien nicht wie erwartet. Vielmehr stellte sich oftmals ein Drehtür-Effekt ein. „Waren waren die ersten Neuroleptika – Abkömmlinge des Wirkstoffes Chlorpromazin – Anfang der fünfziger Jahre gerade euphorisch begrüßt worden (…)“, so der Spiegel aus naheliegenden Gründen lieber das Passiv wählend, „begann in der Folgezeit die anfängliche Begeisterung der Psychiater dahinzuschwinden. Obwohl die Neuroleptika-Produktion – in der Bundesrepublik rund 7,4 Millionen Packungen jährlich – unaufhaltsam wuchs, geriet das Pharma-Wunder nach und nach in den Verdacht, eine Täuschung zu sein.“
Für MEGAPHEN läutete das 1976 verabschiedete und 1978 in Kraft getretene Arzneimittel-Gesetz das Ende ein. Das Paragrafen-Werk forderte nämlich endlich Wirksamkeit und Verträglichkeit auf der Basis einer wissenschaftlichen Ansprüchen genügenden Klinischen Prüfung ein. Und diesen Nachweis konnte oder wollte BAYER nicht erbringen. Kurz vor Toresschluss – der Leverkusener Multi schöpfte die gewährte Übergangsfrist von zwölf Jahren für Alt-Medikamente noch fast voll aus – verschwand das Medikament 1988 schließlich vom Markt.
Für Franz Wagle, Günter Wulf und all die anderen kam das viel zu spät. Sie leiden größtenteils noch heute an den Nachwirkungen der Tests und der Dauer-Medikation in den Einrichtungen. Wagle sucht die Zeit in Schleswig vor allem im Schlaf heim. „Dann hast Du so einen Traum, dann liegst Du da: Wenn der Arzt von hinten kommt, dir die Spritze in den Rücken knattert oder wenn Du festgehalten wirst, irgendwas einschmeißen musst. Dann bist Du immer schweißgebadet, bist Du kerzengerade im Bett“, erzählt er in dem NDR-Interview. Aber das ist längst nicht alles. Franz Wagle ist bereits seit neun Jahren Frührentner. Chronische Schmerzen, vor allem in der Hüfte und im Rücken, plagen ihn. Folgen einer frühen Traumatisierung, wie sein Arzt meint.
Günter Wulf hat dieser Abschnitt seiner Biografie ebenfalls für immer geprägt. „Das gestohlene Leben“ überschrieb er einen Artikel, der auf seine Jahre im Lübecker Kinderheim Vorwerk und im Landeskrankenhaus Schleswig zurückblickt. „Manchmal denke ich darüber nach, was aus mir hätte werden können, wenn ich als Kind günstigere Bedingungen zum Aufwachsen gehabt hätte. Wenn ich z. B. eine freundliche Adoptiv-Familie gefunden hätte, wie es meiner Mutter versprochen wurde, als man mich ihr wegnahm“, schreibt er.
Sie war alleinerziehend, wie auch die Mutter von Franz Wagle, und oftmals reichte dies den Behörden schon als Motiv, galten solche Frauen doch als „sittlich und moralisch nicht gefestigt“ und als ungeeignet, ihren Kindern Halt geben zu können. „Verwahrlosung“ drohte und gemahnte zum Einschreiten. Es ging aber noch niedrigschwelliger: Schon Bockigkeit, Unehrlichkeit, Unordnung, Genussleben, Schule schwänzen oder Vagabondage galten den Behörden als Symptome der Verwahrlosung und zog Einweisungen nach sich.
Und mit dem Eintritt in die Institution begann dann in der Regel ein langer, von Gewalterfahrungen geprägter Leidensweg. Die medizinische Gewalt, die Franz Wagle und seine LeidensgenossInnen erlitten, stellt dabei neben der körperlichen und psychischen Gewalt nur eine Spielart dar.
Ethisch unzulässig
Über die Bewertung der Arznei-Erprobungen herrscht heute weitgehend Einigkeit. „Das ist ethisch problematische Forschung. Ich würde sogar so weit gehen zu sagen: ‚Das ist ethisch unzulässige Forschung’“, sagt die Kieler Medizin-Ethikerin Alena Buyx. Selbst damaligen Standards habe das Vorgehen der ÄrztInnen nicht entsprochen, konstatiert die Wissenschaftlerin. Sowohl der Nürnberger Kodex von 1947 als auch die Deklaration von Helsinki aus dem Jahre 1964 hielten die MedizinerInnen nämlich an, Medikamenten-Tests nur durchzuführen, wenn die ProbandInnen bzw. deren Erziehungsberechtigte einwilligten. Und Erklärungen dieser Art lagen weder im Landeskrankenhaus Schleswig noch in den anderen Einrichtungen vor.
Regelungen zu den Pillen-Prüfungen greifen bereits bis ins Jahr 1900 zurück. Nach Syphilis-Versuchen, zu denen der Breslauer Dermatologe Albert Neisser 1892 zum Teil auch Kinder herangezogen hatte, erfolgte in Preußen eine „Anweisung an die Vorsteher der Kliniken, Polikliniken und sonstigen Krankenanstalten“, ohne Einwilligung der Betroffenen oder deren Eltern keine „medizinische Eingriffe zu anderen als diagnostischen, Heil- und Immunisierungszwecken“ vorzunehmen.
In der Weimarer Republik machten die Erprobungen und vorschnellen Pharmazeutika-Einführungen jedoch weiter Schlagzeilen. So testete der Mediziner Hermann Vollmer vom Berliner „Kaiserin Auguste Viktoria“-Haus das von BAYER und MERCK gemeinsam entwickelte Vitamin-D-Präparat VIGANTOL „an einem Material von etwa 100 Ratten und 20 Kindern“, wobei er Mensch und Tier unter „ungünstigen Diät- und Lichtbedingungen“ hielt, um eine anderweitige Zufuhr des Vitamins auszuschließen. Nach dem Lübecker Impf-Unglück von 1930, bei dem 77 Kinder durch ein verunreinigtes Serum starben, entschloss sich die Politik dann endgültig zu neuen Maßnahmen. Das Reichsministerium des Inneren erließ „Richtlinien für neuartige Heilbehandlung und für die Vornahme wissenschaftlicher Versuche am Menschen“. „Das Prinzip der informierten Einwilligung wurde ebenso festgeschrieben wie methodische Mindeststandards“, hält Dr. Niklas Lenhard-Schramm in seiner für den nordrhein-westfälischen Landtag erstellten Studie zu den Medikamenten-Tests fest.
Dabei handelte es sich aber jeweils nur um Anweisungen und Gebote ohne bindende Rechtskraft. Wie es um ihre Geltung bestellt war, zeigte sich exemplarisch 1947 bei dem Verfahren gegen den Mediziner Werner Catel, das vor einem ärztlichen Ehrengericht stattfand. Der Kinderarzt musste sich vor dem Gremium verantworten, weil bei seinen Tests mit BAYERs Tuberkulose-Arznei TB 698 in der Heilanstalt Mammolshöhe vier Kinder starben. Der Mann einer Kollegin Catels hatte die Ärztekammer unter Verweis auf den gerade beendeten Nürnberger Ärzte-Prozess gegen Hitlers willige MedizinerInnen und den mit dem Urteil verkündeten „Nürnberger Kodex“ angerufen. „Die Öffentlichkeit wurde durch den Nürnberger Ärzte-Prozess darüber aufgeklärt, dass gefahrbringende Versuche am Menschen, soweit sich diese nicht ganz umgehen lassen, nur mit ausdrücklicher Einwilligung der auf die eventuellen Gefahren aufmerksam gemachten Patienten ( bei Kindern deren Eltern bzw. der Vormund) durchgeführt werden dürfen“, hieß es in dem Begleitschreiben. Aber Catel, im „Dritten Reich“ einer der HauptakteurInnen der Kinder-„Euthanasie“, entging trotzdem einer Strafe. Ein befreundeter Professor, der bereits beim Nürnberger Ärzte-Prozess alles in seiner Macht stehende zur Rettung der brauen Weißkittel unternommen hatte, stellte ihm einen Persilschein in Form eines Entlastungsgutachtens aus.
Bis eine wirklich bindende Rechtsvorschrift solche Manöver nicht mehr erlaubte, sollte noch viel Zeit vergehen. Erst 1976 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein entsprechendes Gesetz, das auch Vorschriften zu Klinischen Prüfungen von Arzneien enthielt. Das exkulpiert Rolf Jacobs vom Landeskrankenhaus Schleswig und die anderen MedizinerInnen jedoch keinesfalls: Sie haben eindeutig gegen ihre Standespflichten verstoßen. Und nicht nur das. So heißt es im Abschlussbericht des „Runden Tisches Heimerziehung“: „Wenn es im Rahmen der Heimerziehung zu generellen und kollektiven Behandlungen bzw. Sedierungen gekommen ist, die weniger den Kindern und Jugendlichen als der Disziplin im Heimalltag oder gar der Erforschung von Medikamenten zuträglich waren, ist dies als Missbrauch zu beurteilen und erfüllt ggf. den Tatbestand der (schweren) Körperverletzung – auch nach damaligen Maßstäben.“
Für das Land Schleswig-Holstein als Träger der Einrichtung in Schleswig hat sich Sozialminister Heiner Garg (FDP) bereits bei den unfreiwilligen ProbandInnen von BAYER & Co. entschuldigt. Medizinethiker Fangerau fordert eine entsprechende Geste auch von den Pillen-Riesen und den MedizinerInnen ein. „Die beteiligten Pharma-Firmen und Ärzte sind moralisch verpflichtet, sich zu entschuldigen und sogar eine Entschädigungsleistung zu übernehmen“, so der Wissenschaftler. Bei einem öffentlichen Fachgespräch der Bundestagsfraktion der Partei „Die Linke“, das die Abgeordnete Sylvia Gabelmann Ende 2018 im Bundestagsgebäude initiiert hatte, schloss sich dem auch Heide Dettinger vom „Verband ehemaliger Heimkinder“ an.
Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) nahm ebenfalls an der Veranstaltung teil und traf dort auf Franz Wagle und seinen Leidensgenossen Eckhard Kowalke. Die Coordination verabredete mit beiden eine Zusammenarbeit, und im Frühjahr 2019 ergab sich die erste Gelegenheit dazu: Die CBG reichte gemeinsam mit den zwei Ex-Heimkindern einen Gegenantrag zur Hauptversammlung des Leverkusener Multis ein. Dieser appellierte an die AktionärInnen, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern, weil die ManagerInnen-Riege sich nicht mit seinen Versuchskaninchen von einst ins Benehmen setzen wollte. „Ich habe alle Pharma-Firmen, die Versuche angeordnet haben, angeschrieben – nur BAYER hat nicht geantwortet“, hielt Wagle fest. Und Kowalke formulierte in der Presseerklärung zum Gegenantrag gleich ein konkretes Anliegen: „Wir verlangen vom BAYER-Konzern, dass er uns Entschädigungen zahlt. Das Unternehmen hat Millionen-Profite gemacht mit den Medikamenten, die es ohne unsere Zustimmung an uns getestet hat. BAYER muss seiner moralischen Verantwortung uns gegenüber gerecht werden.“
Auf dem AktionärInnen-Treffen selbst konfrontierten Franz Wagle und Eckhard Kowalke das Management des Pharma-Riesen direkt mit ihrer Leidensgeschichte. Gleiches tat auch Günter Wulf. Darüber hinaus ergriffen zu der Causa noch der Medizin-Historiker Dr. Klaus Schepker, der seit längerer Zeit zu dem Thema forscht, und Sylvia Gabelmann das Wort. Damit nicht genug, setzte CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann die Test-Reihen ebenfalls auf die Tagesordnung. Aber BAYER-Chef Werner Baumann wollte von all dem nichts wissen. „Wie bereits erwähnt, haben wir im Rahmen unserer internen Recherchen keine Dokumente gefunden, die auf eine Durchführung von Studien in Kinderheimen hinweisen. Die Aufarbeitung der Vorgänge werden wir so weit wie möglich unsererseits natürlich unterstützen“, antwortete er Stelzmann.
Wie diese Unterstützung im Einzelnen aussieht, musste der Journalist Charly Kowalczyk erfahren. Er recherchierte zu Versuchen mit triebhemmenden Mitteln im Behindertenheim Kork. Ein ehemaliger Pfleger meinte sich sogar noch daran erinnern zu können, welche Bezeichnung das Medikament trug: SH-08714. Also fragte Kowalczyk beim Leverkusener Multi nach. Er wurde aber zunächst enttäuscht: „Nach umfangreicher interner Recherche in den Archiven der SCHERING AG hat sich ergeben, dass es mit derzeitigem Wissensstand keine Substanz oder Formulierung einer Substanz mit der Nummer SH-08714 gibt.“ So weit – so gut. Die betreffende SH-Nummer gab es wirklich nicht, dafür jedoch die Substanz. Das „Document Management“ hatte sie aufgespürt. „Das dürfte die Angelegenheit klären und beenden“, vermeldete es, machte jedoch noch darauf aufmerksam, dass bei der SH-Nummer die Reihenfolge der Ziffern nicht ganz stimmte. Kowalczyk war offensichtlich ein Zahlendreher unterlaufen. Die PR-Abteilung wollte allerdings nicht so einfach „klären und beenden“, sie war nämlich ebenfalls auf etwas gestoßen. „Wir haben in der Zwischenzeit auch recherchiert und den Journalisten gefunden, hier seine Website, die auf kritische investigative Berichterstattung hindeutet“, schrieb sie der Dokumentationsabteilung zurück. Also Alarmstufe Rot! Da dekretierte die für die Öffentlichkeitsarbeit der Sparte „Forschung & Entwicklung“ zuständige Dame kurzerhand: „Die angefragte Substanz gibt es nicht, und in Absprache mit Herrn (…) (Name der Redaktion bekannt, Anm. SWB) sollten wir die Antwort zum jetzigen Zeitpunkt darauf beschränken.“ Auch anderen JournalistInnen gegenüber zeigt sich der Konzern nur wenig auskunftsfreudig. Und zu Entschädigungszahlungen erklärte sich der Leverkusener Multi bisher so wenig wie irgendein anderes Unternehmen aus der Branche bereit. Weder dem „Fonds Heimerziehung“ noch der „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ flossen Mittel aus der Industrie zu. Dabei hatte es zunächst ganz gut ausgesehen. Ende 2017 nämlich signalisierte der damalige stellvertretende Hauptgeschäftsführer des „Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller“ (BAH), Hermann Kortland, Handlungsbereitschaft. „Da gehe ich mal ins Wort: Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Unternehmen in so klaren Fällen, wo es auch nachgewiesen ist und wo sie es auch zugeben, einer Entschädigung nicht zustimmen“, versicherte er. Aber daraus wurde nichts. Kortland hatte sich offensichtlich zu weit vorgewagt. Er hat seinen Posten zwar immer noch inne, musste aber inzwischen nicht nur die Ressorts „Politik“ und Öffentlichkeitsarbeit“ aufgeben, sondern auch die Leitung des Hauptstadt-Büros des BAH.
Entsprechend erbost über die ausbleibenden Reaktionen von Seiten der Pillen-Produzenten zeigt sich Heiner Garg. Konkret warf er BAYER eine „unverschämte Abwehrhaltung“ vor. Auch in einer Radio-Sendung machte er seiner Wut Luft: „Was ich inzwischen unglaublich finde, und was mich auch, obwohl ich ein sehr ruhiger Mensch bin, zur Weißglut treibt, ist die Haltung der pharmazeutischen Industrie.“ Der Forderung der ehemaligen Heiminsassen „Die Politik muss uns und die Vertreter der Firmen an einen Tisch bringen“, versucht der Sozialminister so gut es geht nachzukommen. Der FDP-Politiker hat sich sogar persönlich mit einem Brief an den Global Player gewandt. Bisher jedoch zeigen seine Bemühungen noch keine Ergebnisse.
Und die wird es auch nur geben, wenn BAYER genug Druck verspürt. Darum bemüht sich die Kampagne, welche die CBG im Verbund mit den Betroffenen durchführt, auch kontinuierlich darum, diesen aufzubauen – um den Konzern schlussendlich doch zum Handeln zu bewegen.