Presse Information vom 15. Oktober 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren
sechs Jahre nach dem Skandal um Liberty Link-Reis:
weiterhin Funde von GenReis
Die Antwort der Bundesregierung auf eine aktuelle Anfrage der Grünen zeigt, dass genmanipulierter Reis der Firma BAYER CropScience bis heute in den Handel gelangt. Während der letzten fünf Jahre gab es demnach in Deutschland 105 Funde von nicht zugelassenen, gentechnisch veränderten Organismen, die meisten davon Reis (Bt-Reis sowie Liberty Link-Reis).
Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Die wiederholten Funde von Liberty Link-Reis der Firma BAYER zeigen einmal mehr die Unbeherrschbarkeit dieser Risiko-Technologie. Die EU muss daher den Antrag auf Importgenehmigung für LL Reis endgültig ablehnen.“
Im Jahr 2006 war gentechnisch veränderter Langkorn-Reis, der gegen das hochgefährliche Herbizid Glufosinat resistent ist („Liberty Link-Reis“), weltweit in Supermärkten aufgetaucht, obwohl zu diesem Zeitpunkt nirgendwo eine Zulassung für die Sorte vorlag. Rund 30% der US-amerikanischen Ernte war verunreinigt, die EU und Japan stoppten daraufhin Reisimporte aus Nordamerika. BAYER musste die betroffenen Landwirte im vergangenen Jahr mit über einer halben Milliarde Euro entschädigen. Bereits im Jahr 2004 hatte die Coordination gegen BAYER-Gefahren in der Hauptversammlung des Konzerns eine Kontaminationen von herkömmlichen Reis-Sorten vorhergesagt und einen Verzicht auf LL Reis gefordert.
Ein großflächiger Anbau von LL-Reis hätte in den Anbauländern ein erhöhtes Schädlingsaufkommen und infolgedessen einen verstärkten Einsatz gefährlicher Pestizide zu Folge. Besonders in Asien droht zudem der Verlust traditioneller, lokal angepasster Reis-Sorten.
Das mit LL-Reis gekoppelte Herbizid Glufosinat ist hochgiftig. Der Wirkstoff gehört zu denjenigen Pestiziden, die wegen erwiesener Gefahren für Anwender und Verbraucher keine erneute EU-Zulassung erhalten werden. Obwohl der Giftstoff in Europa künftig nicht mehr vertrieben werden darf, erhöhte BAYER kürzlich die Produktions-Kapazitäten für den Export – nach Ansicht der CBG ein klassisches Beispiel für „doppelte Sicherheits-Standards“.
Genveränderte Pflanzen werden zum Teil trotz fehlender Zulassung in der Viehzucht verwendet. Im Mai 2011 war in der EU in Futtermitteln die Nulltoleranz für nicht-zugelassene GVO aufgehoben worden. Seitdem wird eine Verunreinigung bis zu einer Höhe von 0,1 Prozent toleriert. John Dalli, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, hat eine entsprechende Regelung auch für Lebensmittel angekündigt.