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[Klage Uni Köln] STICHWORT BAYER 04/2011

CBG Redaktion

Liebe Leserinnen und Leser,

TRANSPARENCY INTERNATIONAL DEUTSCHLAND unterstützt die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN bei ihrer Klage gegen die Universität Köln auf Einsichtnahme in den Vertrag zur Forschungs-Kooperation mit der BAYER HEALTHCARE AG. Seit Jahren weigert sich die Hochschule, dieser Forderung nachzugeben. Die Bildungseinrichtung macht zur Begründung den Ausnahmetatbestand „Forschung“ im Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) geltend, während BAYER sich auf den Ausnahmetatbestand „Betriebs- und Geschäftsgeheimnis“ beruft, obwohl das vor dem Landesbeauftragten für Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen keinen Bestand hatte.

Die Weigerung, den Vertrag zwischen der Universität zu Köln und der BAYER HEALTHCARE AG offenzulegen, ist für die AG Gesundheit von TRANSPARENCY INTERNATIONAL DEUTSCHLAND ein alarmierendes Zeichen. Die Universität Köln ist eine öffentliche, durch Steuergelder finanzierte Einrichtung, die daher der öffentlichen Kontrolle unterliegt. Potentielle Patientinnen und Patienten, die die Entscheidung zu treffen haben, ob sie sich in der Universitätsklinik oder in ihren Einrichtungen untersuchen und behandeln lassen, haben ein Recht darauf, darüber informiert zu werden, welche Konsequenzen der Kontrakt auf ihre Behandlung bzw. auf Forschungsprojekte hat, an denen sie teilnehmen. Und ihre ÄrztInnen dürfen darüber auch nicht im Ungewissen gelassen werden.

BürgerInnen dieses Landes können vorerst nichts zu den Rahmenbedingungen der Kooperation erfahren und müssen zum Mittel der Klage greifen, um den Informationsanspruch durchzusetzen. Dies ist um so erstaunlicher, als der für das Wahrung des IFG zuständige Datenschutzbeauftragte des Landes NRW, Ulrich Lepper, die Universität zu Köln zur Veröffentlichung des Vertrags aufgefordert hat, da er die Gefährdung der Forschungsfreiheit durch Offenlegung des Vertrages für nicht gegeben hält – ebenso wenig wie die Gefährdung des Betriebsgeheimnisses.

Verträge zwischen Universitäten und mächtigen Firmen sind mittlerweile an der Tagesordnung. So wurde erst im Mai durch die taz bekannt, dass im Jahr 2006 ein Kooperations- und Sponsorenvertrag zwischen DEUTSCHER BANK, der Humboldt-Universität Berlin und der Technischen Universität Berlin geschlossen wurde. Danach wurden dem Geld-Institut umfassende Mitwirkungsrechte bei Forschungsprojekten, Mitspracherechte bei der Ausrichtung und Besetzung von Professuren und das Recht auf PR-Veranstaltungen eingeräumt. Unabhängige Forschungstätigkeit sieht anders aus!

Solche Verträge müssen offengelegt werden, damit der versteckten Einflussnahme von Interessengruppen auf Forschung und Lehre entgegengetreten werden kann. Ohne Zugang zu den Verträgen über das IFG ist eine demokratische Kontrolle öffentlicher Einrichtungen und der Schutz öffentlicher Güter vor Missbrauch kaum möglich. Die Antikorruptionsorganisation TRANSPARENCY INTERNATIONAL DEUTSCHLAND e.V. hat sich deshalb dazu entschlossen, die Klage der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN auch finanziell zu unterstützen. Die gerichtliche Entscheidung, der wir mit Spannung entgegensehen, hat große Bedeutung für uns alle. Wir wünschen der CBG viel Erfolg!

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Dr. Angela Spelsberg ist Ärztliche Leiterin des Tumorzentrums in Aachen, Mitglied des Vorstandes und stellvertretende Leiterin der AG Gesundheit von TRANSPARENCY INTERNATIONAL DEUTSCHLAND e.V.