Presse Info vom 8. Januar 2008
Coordination gegen BAYER-Gefahren
Kartellstrafe für BAYER, Novartis und Boehringer Ingelheim
„Management in Haftung nehmen!“
Das Bundeskartellamt hat heute gegen mehrere Apotheker-Verbände und Pharmaunternehmen, darunter der Leverkusener BAYER-Konzern und die Schweizer Firma NOVARTIS, Geldbußen in Höhe von 465.000 Euro verhängt. Im Jahr 2004 hatte es in 24 deutschen Städten gemeinsame Veranstaltungen von Apothekerverbänden und Pharma-Herstellern gegeben, an denen mehrere tausend Apotheker teilnahmen. Darin wurde den Apothekern nahe gelegt, vom „Preiswettbewerb Abstand zu nehmen“ und sich statt dessen an die unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller zu halten
Bereits im Oktober hatte das Kartellamt die BAYER-Zentrale in Leverkusen durchsucht, da das Unternehmen großzügige Rabatte an Apotheken gewährt hatte. Damit sollten die Apotheken ebenfalls dazu bewegt werden, sich an „unverbindliche“ Preisempfehlungen von BAYER zu halten und von hohen und dauerhaften Preissenkungen abzusehen. Mit Erfolg: Im Fall des Schmerzmittels Aspirin hielten sich mehr als 90 Prozent der Apotheken an die Vorgaben des Herstellers. Die Ermittlungen im Fall Aspirin dauern noch an.
Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Der BAYER-Konzern wird regelmäßig bei Preisabsprachen erwischt – zu befürchten ist jedoch, dass die meisten Fälle unentdeckt bleiben. Es geht bei diesen Kartellen um Summen in Millionenhöhe, den Schaden zahlen die Verbraucherinnen und Verbraucher“. Die CBG fordert, dass das verantwortliche Management persönlich in Haftung genommen wird. Erst wenn die verantwortlichen Vorstandsmitglieder Gefängnisstrafen fürchten müssen, könne von einem abschreckenden Effekt ausgegangen werden.
Aus juristischer Sicht handelt es sich bei Kartell-Strafen bloß um Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten. Die CBG fordert die Politik daher auf, entsprechende Straftatbestände für Vorstandsmitglieder von Konzernen und ein allgemeines Unternehmensstrafrecht zu schaffen. „Es ist nicht einzusehen, dass die Verantwortlichen für Millionen-Betrügereien nicht strafrechtlich belangt werden“, so Mimkes weiter.
Die CBG stellte im Jahr 2005 Strafanzeige gegen den Vorstandsvorsitzenden des BAYER-Konzerns wegen wiederholter Teilnahme an Preisabsprachen. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens jedoch mit teilweise absurden Begründungen abgelehnt. So hieß es in dem Ablehnungs-Bescheid, „es ist in Anbetracht des Umstandes, dass viele namhafte Unternehmen an den Absprachen beteiligt waren davon auszugehen, dass diese Vereinbarungen lediglich (!) in der Absicht einer sicheren Gewinnmaximierung getroffen wurden.“
weitere Informationen: Kampagne „Kartellbetrug: Verantwortliche hinter Gitter!“