Preisabsprachen im Kunststoff-Geschäft
Der Leverkusener Multi kann es einfach nicht lassen. In den USA steht er wieder einmal wegen illegaler Geschäftspraktiken vor Gericht.
Von Jan Pehrke
Gleich mehrere Kunststoff-Hersteller haben in den USA Klagen gegen BAYER und andere Konzerne wegen Bildung eines Kartells eingereicht. Die Unternehmen werfen dem Leverkusener Multi, BASF, DOW, MITSUI CHEMICALS und weiteren Gesellschaften vor, die Preise für die Polyurethan-Vorprodukte TDI und MDI von 2014 an und teilweise bis zum Februar 2018 künstlich in die Höhe getrieben zu haben, indem sie ihre Fertigungsstätten vorübergehend schlossen und so für Verknappungseffekte sorgten.
„Diese Schließungen erfolgten mit fadenscheinigen Begründungen wie etwa Mangel an Rohstoffen oder der Notwendigkeit von Wartungsarbeiten“, hält etwa die Firma CUE fest. Sie verweist dabei auf die verdächtige Häufung der Produktionsstilllegungen und die bald darauf erfolgenden Preis-Anhebungen. „Das muss gemeinsam koordiniert worden sein“, so CUE. Das US-amerikanische Justiz-Ministerium hat in der Sache ebenfalls eine Untersuchung gestartet. Der bundesdeutsche Global Player, der sich Ende 2015 von seiner Kunststoff-Sparte trennte, sieht sich nicht zum ersten Mal mit solchen Vorwürfen konfrontiert. 2013 durchsuchten chinesische Behörden seine Geschäftsräume auf der Suche nach Beweismitteln für Preis-Manipulationen im Pharma-Bereich. 2012 verhängte die rumänische Kartell-Behörde wegen Absprachen im Arznei-Geschäft eine Strafe von 12 Millionen Euro gegen BAYER und andere Pillen-Produzenten. Und im Jahr 2009 musste das Unternehmen in der Schweiz wegen Bildung eines Potenzpillen-Kartells gemeinsam mit PFIZER und ELI LILLY 5,7 Millionen Franken zahlen. Zur letzten Verurteilung im Segment „Kunststoffe“ kam es 2008.
„BAYER ist ein Wiederholungstäter“, hieß es deshalb in der Presseerklärung der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Die bisherigen Bußgelder haben den Konzern offensichtlich nicht von seinen kriminellen Machenschaften abhalten können. Darum fordern wir endlich harte Strafen, wie sie zum Beispiel ein Unternehmensstrafrecht böte. Zudem muss es die Brüsseler Wettbewerbsbehörde ihrem US-amerikanischen Pendant gleichtun und Ermittlungen aufnehmen.“ ⎜