Presse Information vom 17. September 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren
Indien: Einspruch von BAYER abgewiesen
„wichtiger Erfolg für Patienten in armen Ländern“
Das indische Patentgericht Intellectual Property Appellate Board hat eine Eilklage der Firma BAYER gegen eine Zwangslizenz für das Krebsmedikament Nexavar abgewiesen. Im März hatte das indische Patentamt der Firma Natco eine Lizenz zur Produktion des in Nexavar enthaltenen Wirkstoffs Sorafenib erteilt, weil BAYER das Medikament in Indien weder in ausreichender Menge noch zu einem erschwinglichen Preis angeboten hatte.
Hierzu erklärt Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Mit Hilfe von Patenten können Pharma-Unternehmen wahre Mondpreise für neue Medikamente verlangen. Die Rechtfertigung, nur mit solch hohen Einnahmen ließe sich die Entwicklung neuer Präparate finanzieren, geht dabei an der Realität vorbei: Mehr als doppelt so viel wie für die Forschung geben BAYER und Co. für Werbung und Marketing aus.“
Mimkes erinnert daran, dass bis in die 70er Jahre auch westliche Länder Patente auf Medikamente nur teilweise akzeptierten, um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu sichern. „Zwangslizenzen sind ein im Handelsrecht der Welthandelsorganisation verankertes Instrument, um die öffentliche Gesundheit zu schützen. Indien ist weltweit der wichtigste Lieferant günstiger Medikamente. Ein Erfolg von BAYER hätte daher schwerwiegende Folgen für die Gesundheitsversorgung gehabt, besonders für Patienten in armen Ländern“, so Mimkes weiter.
Eine Therapie mit Nexavar hätte monatlich rund 5.700 Dollar gekostet – mehr als das durchschnittliche Jahreseinkommen in Indien. BAYER hatte sich der Aufforderung des Patentamts widersetzt, die Forschungskosten offenzulegen, mit denen der exorbitante Preis gerechtfertigt wurde. Die Firma Natco hingegen brachte das Krebsmedikament für nur drei Prozent des ursprünglichen Preises auf den Markt. Das indische Unternehmen zahlt dafür eine Lizenzgebühr in Höhe von sechs Prozent des Verkaufspreises an BAYER. Das Leverkusener Unternehmen kann nun noch den Supreme Court, den obersten Gerichtshof des Landes, einschalten.
weitere Informationen:
=> The Hindu: Bayer plea against Natco on cancer drug dismissed
=> Kampagne “Generika schützen