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Im Namen BAYERs

Marius Stelzmann
Urteil im „Agent Orange“-Prozess
Presse-Information vom 22.08.2024
Am gestrigen Donnerstag hat ein Pariser Berufungsgericht in dem Verfahren gegen die BAYER-Tochter MONSANTO und dreizehn weitere Produzenten von Agent Orange zuungunsten der franco-vietnamesischen Geschädigten Tran To Nga entschieden. Es sprach die Konzerne von einer Mitverantwortung für die Gesundheitsstörungen frei, die die Franco-Vietnamesin durch das zur Chemie-Waffe umfunktionierte Herbizid erlitten hatte. Die RichterInnen billigten den Firmen einen Immunitätsstatus zu, weil sie im Auftrag eines souveränen Landes handelten. Der „Cour d’Appel“ bestätigte damit das Urteil des Gerichts von Evry und folgte wie dieses der Argumentation der VerteidigerInnen der Unternehmen. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) kritisiert das Votum scharf. „MONSANTO hat nicht lediglich ‚im Auftrag‘ gehandelt. Der Agro-Riese spielte eine aktive Rolle. So stand er beispielsweise mit dem Pentagon bereits seit 1950 im regen Austausch über die Kriegsverwendungsfähigkeit der Basis-Chemikalie von Agent Orange“, so CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.Die Rechtsanwälte von Tran To Nga legten dem Gericht zahlreiche Beweise für die Mitverantwortung der Multis vor. Bertrand Repolt und William Bourdon präsentierten mehrere Dutzend interne Dokumente, die belegen, dass die Chemie-Betriebe keine reinen Befehlsempfänger waren. „Der Herstellungsprozess lag exklusiv in der Hand der Unternehmen. Sie hatten einen Spielraum, um das Produkt weniger gefährlich zu machen. Sie taten dies nicht, im Namen einer kommerziellen Logik“, konstatiert Repolt. Die „International Association of Democratic Lawyers” (IADL) teilt diese Auffassung. Anfang Mai hatte die Organisation in einem offenen Brief an den „Cour d’Appel“ appelliert, die erstinstanzlich ergangene Entscheidung zu widerrufen. „Die IADL hält dieses Urteil für unvertretbar, da die US-Chemieunternehmen nicht von der US-Regierung gezwungen wurden, sondern sich freiwillig an der Ausschreibung beteiligten“, hält die Vereinigung fest. Auch berücksichtigt der RichterInnen-Spruch der IADL zufolge nicht, dass MONSANTO & Co. – um Zeit zu sparen und den Profit zu erhöhen – das technische Verfahren zur Herstellung von Agent Orange änderten und so für eine Erhöhung des Dioxin-Gehalts sorgten.Tran To Nga will nun vor das französische Verfassungsgericht ziehen. „Es ist nicht nur mein Kampf, sondern auch der von Millionen von Opfern“, sagte sie. Nicht weniger als 46 Millionen Liter Agent Orange und dazu noch einmal 34 Millionen Liter anderer Pestizide gingen im Zuge der „Operation Hades“, die später unter dem Namen „Operation Ranch Hand“ firmierte, auf den südostasiatischen Staat nieder. MONSANTO zählte zu den Hauptlieferanten. Aber auch der BAYER-Konzern selbst beteiligte sich am „Chemical Warfare“. Mehr als 4,8 Millionen VietnamesInnen waren den Chemie-Waffen ausgesetzt. Drei Millionen von ihnen spüren die Folgen noch heute. Tran To Nga kam im Dezember 1966 zum ersten Mal mit dem als Entlaubungsmittel eingesetzten Pestizid in Berührung. „Sie versprühten so viel Agent Orange, dass man am Ende ganz nass war“, erinnert sie sich. Die Auswirkungen spürt die Frau bis heute. Die 82-Jährige leidet unter der Blutkrankheit Alpha-Thalassämie, unter Chlorakne und einer Herzfehlbildung.

Pressekontakt:
Marius Stelzmann 0211/33 39 11
presse@cbgnetwork.org

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