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[IG Farben] STICHWORT BAYER 01 2010

CBG Redaktion

Der Hydrier-Vertrag:

Fernöstliche Nachkriegsplanung?

Am 11. Januar 1945 schlossen die IG FARBEN mit dem japanischen Heeresministerium noch einen Vertrag über das Hydrier-Verfahren ab. Welchen Sinn hat ein solches Paragraphen-Werk kurz vor dem absehbaren Ende des Zweiten Weltkriegs? Wollte der Mörderkonzern mit der Nachkriegsplanung für die fernöstlichen Absatzmärkte beginnen?

Von Dr. Janis Schmelzer

Am 11. Januar 1945 trat der 10-Jahres-Vertrag auf dem Gebiet des Hydrierverfahrens zwischen dem „Heer des Kaiserreichs Groß-Japan“ (Dai-Nippon Teikoku Rikugun) und der IG FARBEN AG in Kraft. Einen Tag später begann der Sturm auf den faschistischen Staat und seine Hauptstadt Berlin, als die Rote Armee von der Grenze Ostpreußens und der Weichsel bis zu den Karpaten zu ihrer Großoffensive antrat. Im Westen scheiterte die Ardennenoffensive. Es war klar, dass der Endkampf nunmehr auf dem Ausgangsboden des deutschen Aggressors unmittelbar bevorstand. Der Abschluss eines Separat- oder Verständigungsfriedens war zu dieser Zeit bereits ausgeschlossen. Die Mächte der Antihitler-Koalition akzeptierten nur noch die bedingungslose Kapitulation. Dennoch liegen von deutscher Seite die Unterschriften von zwei prominenten IG-FARBEN-Vertreten vor, die des Vorstandsmitglieds Heinrich Bütefisch, Direktor der LEUNA-Werke und die des Physikochemikers der BASF, Direktor Matthias Pier. Es ist erstaunlich, dass gerade diese beiden – in der NS-Zeit jeweils hoch dekoriert mit dem Ritterkreuz des Kriegsverdienstkreuzes – für einen aus heutiger Sicht absurd anmutenden, anachronistischen Mineralöl-Vertrag die Verantwortung übernahmen, denn beide Chemiker mussten sich tagtäglich mit den katastrophalen Auswirkungen der seit Monaten auf die über 12 Benzin- und Mineralöl-Hydrierwerke durchgeführten Luftangriffe befassen.

Welche Absicht verfolgte die Leitung des Konzerns, was war der eigentliche Sinn des Abkommens? Immerhin ging es um einen 10-Jahresvertrag. Für die Nachkriegszeit hatte der Mörder-Konzern bereits konkrete Vorkehrungen vom Spätsommer 1943 bis zum Jahreswechsel 1944/45 in zwei Planungsetappen mit mehr oder weniger Erfolg abgeschlossen. Das System der im Ausland getarnten IG-Werke war erfolgreich getestet, der Geld-, Gold- und Immobilien-Transfer in die neutralen Staaten abgesichert und die Auswahl neuer unbelasteter Kader getroffen worden. Nunmehr galt es, das laufende „Notprogramm“ bis zum endgültigen Zusammenbruch durchzubringen, um sich dann auf die Politik der Siegermächte, vor allem der USA, einzustellen. Was sollte aber in diesem Zusammenhang eine solche Einzel-Aktion im Fernen Osten bewirken? Sie als eine sinnlose, abwegige Idee abzutun, wäre vorschnell. Vielleicht stellt sie eine bislang vernachlässigte Richtung in der Nachkriegsplanung dar, die den Fernen Osten, das Herrschaftsgebiet des in ähnlicher Lage befindlichen Bündnispartners, betraf? Welche wirtschaftlichen Überlebenschancen hatte Japan und in welchem Maße glaubte die IG FARBEN auf diesem Gebiet auch dort, im Fernen Osten, ihre Zukunftspläne zumindest ansteuern zu können? Eine bisher in der „Überlebensstrategie“-Forschung eher wenig beachtete und unterschätzte Betrachtung und Analyse der Zukunftspläne der IG FARBEN auf dem Sektor der neuen Stoffklassen der Kunststofferzeugung, ausgehend vom neuen Fischer-Tropsch-Verfahren, legt Karl Heinz Roth vor. Er weist in seinem Artikel „Die IG FARBEN im Zweiten Weltkrieg“ (1) auf die Bedeutung der von der IG beherrschten deutschen Hydrier-Werke seit 1935/36 hin.

Die Hydrier-Werke der IG FARBEN, die das Mineralöl und seine Derivate nicht durch Hochdruck-Synthese, sondern durch die Umwandlung von Koks in Gasgeneratoren zu Wassergas und die anschließende Hydrierung von Kohlenmonoxid gewannen, versorgten die Luftwaffe mit Isooktan und hochviskösen Schmierölen, das Heer mit Chemiewaffen (Phosgen und Stabilisatoren), die Kriegsmarine mit Heizöl und die Gummi-Industrie mit dem für alle Waffengattungen wichtigen Buna S. Karl Heinz Roth bezeichnet diese Entwicklung als „kriegswichtige Komponente“, die in die privatwirtschaftlichen Nachkriegsprojekte der IG eingewoben war. Es galt, alle neuen Stoffklassen der Kunststofferzeugung zu erschließen, „um den Rückstand aufzuholen, in den sie seit 1938/39 beim internationalen Wettlauf ins neue Kunststoffzeitalter geraten war.“ Diese konkret historische Betrachtungsweise des Historikers Roth kann als Grundlage für die Echtheit des vorliegenden Vertrags herangezogen werden. Da wäre zunächst die politische Komponente: Im Memorandum zum Vertrag heißt es hochtrabend im faschistischen Jargon: „Zur Bewältigung der Japan und Deutschland für den Aufbau der Neuen Ordnung in der Welt gestellten großen Aufgaben und zur Erreichung der gemeinsamen großen Ziele haben, aufbauend auf der politischen Grundidee des Dreimächtepaktes und in Fortsetzung der in seinem Geiste geführten wirtschaftlichen Zusammenarbeit, der Kaiserlich-Japanische Heeresminister, handelnd für die Kaiserlich Japanische Armee, und die „IG FARBEN Industrie Aktiengesellschaft“ in Erkenntnis der Wichtigkeit der Ölversorgung für die gemeinsame Kriegsführung heute einen umfassenden Vertrag auf dem Gebiet des Hydrierverfahrens geschlossen.“ Die Vertragspartner berufen sich dabei auf den am 27. September 1940 in Berlin zwischen Deutschland, Italien und Japan geschlossenen Pakt zur Neuaufteilung der Welt in „Ordnungssphären“ und zur gegenseitigen Unterstützung ihrer aggressiven Pläne. Deutschland und Italien erkennen darin Japans Vormachtstellung im „großasiatischen Raum“ an. Japan wiederum billigt Deutschland und Italien die Führung „bei der Schaffung einer neuen Ordnung in Europa“.

Diese im Januar 1945 wieder aufgewärmten, aber überholten Phrasen aus der Zeit der deutsch-faschistischen Neuordnungspläne vom Sommer 1940 stehen in keinem Zusammenhang zur im Vertrag bekundeten „Erkenntnis der Wichtigkeit der Ölversorgung für die gemeinsame Kriegsführung heute“. Zu diesem Zeitpunkt hatte die IG und damit Deutschland nämlich mit der „eigenen Ölversorgung“ erhebliche Schwierigkeiten, und von einer „gemeinsamen Kriegsführung“ konnte keine Rede sein. Im Artikel IV wird kleinlaut eingeräumt, dass ein wesentlicher Teil der Maschinen und Apparate für die zu errichtenden Hydrieranlagen aus Deutschland „auf Grund der gegenwärtigen Lage“ nicht geliefert werden können. Deswegen beschränke sich die Hilfe der IG FARBEN im Wesentlichen auf die technische Beratung und Lieferung von Konstruktionsunterlagen. Sobald die Transportmöglichkeiten es gestatteten, werde die Nachlieferung erfolgen.

Wie kam es dennoch zu den obigen Formulierungen im Vertragstext? Zu dieser Zeit mussten nach wie vor die politischen Grundformeln bewahrt bleiben. Einzelheiten betrafen lediglich bereits getroffene Abmachungen bzw. Pläne. Vorlage für den Januar-Vertrag von 1945 war ein am 25. März 1942 verfasster Text der Patentkommission. Dieser Entwurf wurde mehrfach beraten, so auch auf der Sitzung der IG-Patentkommission im April 1943, blieb damals aber auch weiterhin undatiert liegen. Dafür stand das „Großostasiatische Patent“ nach dem Muster des „Europäischen Patents“ im Vordergrund der Beratung. Die Anwesenden hielten den Zeitpunkt jedoch für verfrüht. Japan würde selbst noch nicht klar beurteilen können, wie sich die Verhältnisse in Nord-China gestalten, und Französisch-Indochina würde sich wehren.

Bislang waren bis zu diesem Zeitpunkt nur die im Juni 1940 von der IG FARBEN geplanten Großraum-Projekte „Europa-Patent“ unter deutscher Führung als Blaupause, das „Italienische Großraum-Patent“ für Süd- und Südosteuropa und ein eventuell mögliches „Englisches Patent“ bekannt – abgesehen von dem vor dem 1.Weltkrieg avisierten „Weltpatent“. Der Begriff „Großostasiatisches Patent“ taucht im Vertrag nicht auf. Im Artikel III, Ziffer 3 ist dafür die Rede vom „räumlichen Vertragsgebiet“, welches das Japanische Reich, China und Mandschuko umfasst. Darüber hinaus erklärt sich die IG grundsätzlich bereit, „die Lizenz nach Möglichkeit auch auf sonstige Länder und Gebiete, die in der weiteren Entwicklung zum unmittelbaren wirtschaftlichen Interessengebiet des Japanischen Reiches gehören sollten, auszudehnen“. Die Vertragspartner einigten sich auf die Länder Birma, Thailand, Indo-China, die Philippinen und das frühere Holländisch-Ostiniden. Am 25. März 1942 behandelte die IG-Patentkommission den „Stand der gewerblichen Schutzrechte der IG FARBEN im groß-ostasiatischen Wirtschaftsraum“ und kam zu dem Schluss, dass nunmehr Einzelwünsche des Konzerns erarbeitet werden müssten: „Japan hat in seinem siegreichen Vordringen im ostasiatischen Raum viele Länder besetzt, und es muss die Frage der gewerblichen Schutzrechte in diesen Gebieten geprüft werden. Dabei wird man davon ausgehen müssen, dass Japan für sich die Vormachtstellung im ostasiatischen Raum beansprucht“. Darum wollte die IG eine juristische Absicherung. Im Vertrag sind devisen- und währungspolitische Maßnahmen, steuerpolitische und handelspolitische wie Kontingente und Lizenzen, Fragen des Niederlassungsrechtes, des Patentrechts, der Rohstoff-Beschaffung und der Erweiterung der Betriebsstätten, verankert, die beim „Großostasiatischem Patent“ vorgesehen waren. Die Sicherung dieser einzelnen Maßnahmen sind im Vertrag als „Schutzrechte“ der IG FARBEN deklariert.

Fragen zur Echtheit des Dokuments einmal beiseite gelassen, bleibt dennoch offen, ob die Vertreter der IG FARBEN wirklich daran glaubten, mit solchen Mitteln nach dem Kriegsende ihren Einfluss auf die Gestaltung der Chemie-Wirtschaft im Fernen Osten sichern zu können. Auf jeden Fall waren zumindest langjährige Lizenz-Gebühren und erhebliche Zahlungen für die Anlagenbauten vertraglich abgesichert.

Anmerkung:
(1) Karl Heinz Roth: Die IG FARBEN im Zweiten Weltkrieg, www.wollheim-memorial.de/files/1000/original/pdf_Karl_Heinz_Roth_Die_IG_Farben_Industrie_AG_im_Zweiten_Weltkrieg.pdf

Nachtrag

Dr.Schmelzer überstellte uns zwei weitere, kürzlich aufgefundene Dokumente , die im Zusammenhang mit dem besprochenen Hydrier-Vertrag vom 11.Januar 1945 stehen. Sie sollen der Überprüfung der Echtheit des Vertrages dienen :

1) Verhöre des I.G.Farbenindustrie-Personals in Heidelberg (Interrogation of I.G.Farbenindustrie Personnel, Heidelberg) aus dem Inspektionsbericht der Hydro-und Fischer-Tropsch-Werke in Westdeutschland vom 28.September 1945 des Kommandos 643, Co.E 2. Militär-Regierung-Regiment, Heidelberg, APO. 758. Am Wohnsitz des I.G.-Direktors Dr.Mathias Pier und Direktors der Test-Werke in Ludwigshafen, in Heidelberg wurden er und das technisch-wissenschaftliche Personal der Forschung-und Entwicklungs-Labors, Ludwigshafen, Dr.Maria Höring und Dr.Ernst Donath Verhören unterzogen. Einzelheiten aus diesem Bericht sind im folgenden Dokument übernommen worden.

2) Informations-Zirkular des US-Ministeriums des Innern/Bergwerke-Büro I.C. 7375 vom August 1946 „Ermittlungsbericht über die Kraftstoff-und Öl-Teams der I.G.Farbenindustrie, A.G.-Werke Ludwigshafen und Oppau“ ( „Report on Investigations by Fuels and Lubricants Teams at the I.G.Farbenindustrie AG. Works, Ludwigshafen and Oppau“ ).

In ihrem in zwölf Sektionen unterteilten Bericht läuft unter Sektion X der Abschnitt „I.G. – JAPANESE ARMY NEGOTIATIONS“ (Verhandlungen I.G. – Japanische Armee).

Eingangs sind die einzelnen Schritte bis zum Abschluss des Vertrages vom 11.Januar 1945 aufgeführt. Die Japanische Armee habe sich bereits vor Kriegsbeginn um den Erwerb der Rechte an Internationalen Hydro-Patenten (IHP) für Hydro-Prozesse bemüht, und dazu verschiedene vorbereitende Diskussionen geführt. Ähnliche Verhandlungen hätten wahrscheinlich auch während des Krieges mit der I.G.stattgefunden. Die deutsche Regierung habe endlich 1944 auf den Abschluss eines Vertrages mit der japanischen Armee orientiert. Bei den ernsthaften Diskussionen, die im November 1944 begannen, habe die Errichtung eines Werkes in Mandschukuo für die Produktion von 70-100.000 to/ja Flugbenzin aus Kohle im Mittelpunkt gestanden. Aufgefundene Dokumente in Form von Grob-Übersichten zur Standort-Planung und zum Hafenbau für 10-000 BRT Schiffe auf der Insel Koro (Reproduktion XXVI) seien in dieser Zeit entstanden. Den Japanern wurden von der I.G. ausgearbeitete detaillierte Fliess-Diagramme (Reproduktion XXVII und XXVIII und Tafel V) ausgehändigt.

Die generelle Lizenz-Übereinkunft im Hydrier-Vertrag zwischen der I.G. und der Japanischen Armee wurde am 11.Januar 1945 unterzeichnet, hieß es abschließend im 1.Teil des Berichtes. In diesem, etwa ein Viertel des gesamten Textes behandelten Teil, sind wesentliche Passagen aus dem Original des Hydrier-Vertrages übersetzt, übernommen worden. Damit wären alle Zweifel an der Echtheit des 10-Jahresvertrages ausgeschlossen.

Ein neuer Abschnitt befasst sich mit Erkenntnissen aus IG-Aktionen hinsichtlich der Realisierung des Vertrages nach dem 11.Januar 1945, die sich aus den Verhören und beschlagnahmten Dokumenten ergaben. Aus Schriftstücken der IG, wie aufgefundenen Briefen nach Tokio an den Unterzeichner des Vertrages, den Director of Mining, R.Komatsu, und einem Telegramm, an den IG-V-Mann, Dr. Otto Ruhl 1 , geht hervor, dass mindestens bis Anfang März 1945 die Kontakte der Vertragspartner bestanden. Es seien jedoch extrem wenig Informationen über die drei japanischen Hydro-Fabriken in Kinsei, Mukden und Hokkaido, sowohl aus den Dokumenten als auch aus den Verhören der IG Belegschaft zu entnehmen gewesen. Lediglich in dem erwähnten Telegramm des IG-Agenten, Dr.Ruhl habe sich ein Indiz gefunden, dass die erreichte Jahresproduktion dieser Fabriken etwa 10 000 to/ja Gasolin betragen habe.

Abschließend versuchten die Berichterstatter sich ein genaueres Bild zu verschaffen über den erreichten Stand der Japanischen Armee auf dem Gebiet der Hydrierung, die aus der Zusammenarbeit mit der I.G.Farben erwartet wurde. Aus den seit September 1945 in Heidelberg stattgefundenen Verhören von Dr. Mathias Pier, und Dr.Ernst Donath, Verwalter des Entwicklungs-Werkes des Hydrier-Werkes in Ludwigshafen ließen sich aber keine sicheren Verallgemeinerungen ableiten. Auf vage Informationen und Vermutungen der I.G.-Experten wollten sich die Vertreter der Besatzungsbehörden nicht einlassen. Mit Aussagen zu Ortsangaben, wie „irgendwo“ und Werksplanungen, die mit „wahrscheinlich“ bezeichnet worden waren, wie es im Zirkular diesbezüglich heißt, war wenig anzufangen. Es blieb lediglich der Vorschlag, sich mit Vertretern der Lurgi-Gesellschaft 2 in Deutschland in Verbindung zu setzen, die mehr Informationen über den gegenwärtigen Stand Japans in der Ölindustrie geben könnten.
Dennoch: Die beiden nachgereichten Dokumente bestätigen eindeutig die Echtheit des Hydrier-Vertrages zwischen der I.G.Farben und der Japanischen Armee vom 11.Januar 1945.