14. November 2002
IG Farben verschleppen weiterhin die Auflösung
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. stellt Gegenanträge zur Hauptversammlung
Die IG Farben AG in Liquidation hat für den 18. Dezember in Frankfurt mit viermonatiger Verspätung ihre Hauptversammlung einberufen.
Auch in diesem Jahr steht die seit Jahrzehnten geforderte Auflösung der „Blutgesellschaft“ nicht auf der Tagesordnung. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die seit 20 Jahren für die Entschädigung ehemaliger ZwangsarbeiterInnen kämpft, hat daher heute die beigefügten Gegen-
anträge eingereicht. Überlebende Zwangsarbeiter und zahlreiche antifaschistische Organisationen kündigten bereits Proteste gegen das Aktionärstreffen an, das erneut in der Stadthalle des Frankfurter Vororts Bergen-Enkheim abgehalten wird.
In den Gegenanträgen wird eine Nicht-Entlastung der Liquidatoren und des Aufsichtsrats der IG FARBEN gefordert. Begründet wird dies mit der seit Jahrzehnten verschleppten Abwicklung und der Nicht-Einbeziehung der Opfer der IG FARBEN in den Prozess der Auflösung. In die Entschädigungsstiftung der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft hat die Firma nicht eingezahlt und verweigert dies auch für die Zukunft.
Die IG FARBEN war in die Verbrechen der Nazis verstrickt wie keine andere deutsche Firma. Das Unternehmen unterhielt in Auschwitz ein eigenes Konzentrationslager, in dem über 30.000 Menschen vernichtet wurden, und lieferte das ZYKLON B für die Gaskammern.
Im Folgenden dokumentieren wir die Gegenanträge im Wortlaut:
Zum Tagesordnungspunkt 2: Die Liquidatoren werden nicht entlastet.
Begründung: Die Liquidatoren haben die Auflösung des Unter-
nehmens, das im Dritten Reich als Kriegstreiber und Kriegsprofiteur auftrat, nicht vorangetrieben. Die überlebenden Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter werden in die Abwicklung nicht mit einbezogen. Auch wurden im vergangenen Geschäftsjahr erneut keinerlei Zahlungen an die Opfer der IG Farben geleistet – nicht einmal in die von der Bundesregierung eingerichtete Stiftung hat IG Farben eingezahlt.
Zum Tagesordnungspunkt 3: Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet.
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Kontrollfunktion gegenüber den Liquidatoren in keiner Weise nachgekommen und unterstützt die Verschleppungstaktik bezüglich der Auflösung der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat widersetzt sich der Forderung, das etwaige Restvermögen der IG Farben aus der Schweiz vollständig den Opfern im Dritten Reich und ihren Hinterbliebenen zugute kommen zu lassen. Zudem ist die Auswahl des leitenden Personals durch den Aufsichtsrat dilettantisch, die IG Farben i.A. stand mehrmals kurz vor der Zahlungsunfähigkeit.