Wir beantragen die Kürzung der Dividende auf 10 Cent je Aktie. Die frei werdenden
Gelder sollen verwendet werden:
– für Erhalt und Schaffung sicherer Arbeitsplätze und für die Zahlung sozial
gerechter Löhne;
– für einen Fonds zum angemessenen Ausgleich von Schäden, die infolge der
Geschäftstätigkeit an Mensch und Umwelt eingetreten sind;
– für den umfassenden ökologischen und sozialen Umbau des Konzerns ohne
doppelte Standards.
– und schließlich für die Zahlung von Wiedergutmachungen für die Verbrechen von
BAYER und des von BAYER mitbetriebenen IG FARBEN-Zusammenschlusses
an die Opfer bzw. an deren Angehörige und Nachkommen.
Es sei angemerkt, dass wir durchaus auch den völligen Verzicht auf jede
Dividendenausschüttung im Sinne der erläuterten Sozial-, Menschenrechts- und
Ökologie-Leistungen beantragen würden, doch nach der Lage der Gesetze ist das
nicht möglich.
Um Mitteilung dieses Gegenantrags sowie der Begründung bitten wir gemäß §§ 125,
126 AktG. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, ihre Stimmrechte der
Coordination gegen BAYER-Gefahren zu übertragen.
Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V.