Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 26. April 2019
Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 4 der Tagesordnung den Vor-schlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die anderen AktionärInnen veranlassen wollen, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen.
Gegenantrag zu TOP 4: Wahl zum Aufsichtsrat
Hiermit schlagen wir vor, mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2019 als Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen:
Christiane Schnura, Dipl.Soz.Päd. ehrenamtliches Gründungsmitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren
Und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt.
Um Mitteilung dieses Gegenantragssowie der Begründung bitten wir gemäß §§ 125, 126 AktG.Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V.