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[Hochwasserschutz] Presse-Information CBG vom 21.07.21

CBG Redaktion

Der Fall „Knapsack“ macht Handlungsbedarf deutlich

BAYER & Co. müssen den Hochwasserschutz verstärken!

Am 14. Juli hat der Starkregen zu einem Überlaufen der Abwasser-Behandlungsanlage des Chemie„parks“ Knapsack geführt, in dem der BAYER-Konzern und rund 30 weitere Firmen produzieren. Von einem „Abfluss erheblicher Mengen Niederschlagswassers sowie Abwassers“ sprach der Betreiber des Industrie-Areals, das in der Nähe von Köln liegt. Die Stadt Hürth setzte daraufhin eine Warnmeldung ab, die das „Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe“ aufgriff und weiterverbreitete. „Innerhalb des Stadtgebietes Hürth ist es im Bereich Alt-Hürth und Teilen von Hermülheim zu einem größeren Schadensereignis gekommen. Dabei werden Schadstoffe freigesetzt, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Hautreizungen führen können“, so der Wortlaut. Tatsächlich traten bei einigen AnwohnerInnen solche Krankheitssymptome dann auch auf.

Umweltgruppen wie der BUND kritisieren den mangelhaften Hochwasserschutz von BAYER & Co. schon seit Jahrzehnten. Und zu den Maßnahmen, die sie einforderten, zählte nicht zuletzt, den Abfluss von Abwässern aus Kläranlagen zu verhindern. Die rot-grüne Landesregierung unter Hannelore Kraft reagierte im Jahr 2016 darauf und änderte das Landeswasser-Gesetz (LWG) entsprechend. So schrieb der Paragraf 84 im Absatz 3.2 nun vor, neue Abwasser-Anlagen hochwasser-sicher zu bauen und ältere bis Ende 2021 entsprechend umzurüsten. Der Absatz 3.3 verfügte schließlich, Anlagen „nur so zu errichten und zu betreiben, dass wassergefährdende Stoffe durch Hochwasser nicht abgeschwemmt oder freigesetzt werden.“ Die schwarz-gelbe Landesregierung unter Armin Laschet nahm das allerdings just in diesem Jahr mit dem „Gesetz zur Änderung des Landeswasser-Rechts“ zurück. Sie verlängerte die Modernisierungsfrist kurzerhand bis 2027 und strich den Absatz 3.3 ganz. Damit nicht genug, beschnitt Schwarz-Gelb zudem die Möglichkeit, zusätzliche Überschwemmungsgebiete zur Minderung der Folgen von Hochwasser-Ereignissen auszuweisen. „Damit wird die Forderung des Koalitionsvertrags nach Deregulierung und Rückabwicklung des LWG 2016 aufgenommen“, hieß es zur Begründung.

„Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den Hochwasser-Schutz in diesem Jahr mit der ‚Reform’ des Landeswassergesetzes geschwächt. Dabei hätte sie ihn stärken müssen, gerade auch im Hinblick auf die Gefahren, die im Katastrophen-Fall von Chemie-Werken ausgehen. Das zeigt nicht nur der Fall ‚Knapsack’“, konstatiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Schon im Jahr 1995 wäre es beinahe zu einer Überschwemmung des „Chem‚park’ Leverkusen“ gekommen. Das Rhein-Hochwasser stand lediglich zehn Zentimeter unterhalb der Kaimauer-Kante. 2001 havarierte ein mit Salpetersäure für BAYER beladenes Schiff auf dem Rhein. Wegen des hohen Wasserstandes und der starken Strömung drohte es zu bersten, weshalb die Feuerwehr gezwungen war, die Salpetersäure abzupumpen und in den Fluss zu leiten. Beim Elb-Hochwasser 2002 mussten 700 Einsatzkräfte den Bitterfelder Chemie-„Park“ mit Sandsäcken sichern. Die Gefährdung sei akut, sagte ein Bundeswehr-Sprecher damals. Und zwölf Jahre später war sie es wieder. „Durch die anhaltenden Niederschläge ist die Hochwasser-Situation im Umfeld der BAYER BITTERFELD GmbH und in der Chemie-Region Bitterfeld sehr angespannt“, erklärte der Konzern. Darüber hinaus dringt bei hohen Pegelständen des Rheins immer Wasser in BAYERs Dhünnaue-Giftmülldeponie, das dann wieder – mit den entsprechenden Chemie-Frachten – in den Fluss zurückfließt.

„Zu allem Überfluss trägt der Leverkusener Chemie-Multi noch sein Scherflein zu der Hochwasser-Situation bei. Denn es handelt sich keineswegs um eine „durch höhere Gewalt“ verursachte Unwetter-Katastophe, wie der Knapsack-Betreiber YNCORIS behauptet, sondern um eine Folge des Klimawandels. Und zu dem trägt der BAYER-Konzern mit seinen enormen Kohlendioxid-Emissionen nicht wenig bei“, hält Stelzmann abschließend fest.

Pressekontakt:
Marius Stelzmann 0211/33 39 11