Überblick aktuelle Situation
2019 wurde auf der BAYER-Hauptversammlung erstmals der Vorstand eines DAX-Konzerns mit der Mehrheit aller Stimmen der AktionärInnen auf Antrag der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) nicht entlastet. Grundlage ist auch die massive Kritik in der Weltbevölkerung an den Konzernverbrechen von BAYER und seinem Zukauf MONSANTO.
Glyphosatverfahren
In den USA laufen 48.000 Schadensersatzklagen gegen den Konzern wegen Vergiftung von Menschen durch GLYPHOSAT, weitere wegen Vergiftung durch DICAMBA, die Kurse brechen ein; Aufsichtsratschef Wenning trat vor diesem Hintergrund am 26. Februar 2020 zurück.
Schlechte Vorzeichen für die Hauptversammlung von BAYER, die der Konzern im März für den 28. April einberufen hat.
Coronakrise
Dann kam Corona. Während andere Konzerne Ihre Hauptversammlung verschoben haben, hat BAYER trotz der Entwicklung der Pandemie an dem Termin festgehalten. Begründung „Die Dividende muss ausgeschüttet werden!“
Statt zu verschieben, hat BAYER wesentlich darauf gedrungen, dass ein „Pandemie-Notstandsgesetz“ derart gestaltet wird, dass eine Verlagerung der Hauptversammlung ins Internet ermöglicht wird. Mit drastischer Beschneidung der Rechte von Minderheits-AktionärInnen und KonzernkritikerInnen. Dieses Gesetz wurde am 30. März 2020 gültig, nach eiligen Kabinetts- und Parlamentsbeschlüssen in den Vortagen.
Virtuelle HV
Damit hatte BAYER wie gewünscht freie Bahn und verlegte direkt als erster DAX-Konzern die HV ins Internet. Dabei hat der Konzern alle Fristen bis zum neuen Notstands-Limit maximal verkürzt, die Zugangsrechte zur virtuellen HV erheblich erschwert und die Rechte der AktionärInnen unter Ausnutzung des Notstandsgesetzes drastisch beschnitten.
Die AktionärInnen werden zudem bis wenige Tage vor der HV nicht oder nur unvollständig informiert, viele werden rein technisch auch von der online-Teilnahme ausgeschlossen.