RichterInnen machen schwere Fehler bei der Risiko-Bewertung aus
US-Gericht kassiert Glyphosat-Zulassung
Erneut hatte eine industrie-freundliche Entscheidung, welche die US-amerikanische Umweltbehörde EPA in der Trump-Ära traf, vor Gericht keinen Bestand. Am 17. Juni erklärte der „9th U.S. Circuit Court of Appeals„ die im Januar 2020 gewährte vorläufige Glyphosat-Zulassung in Teilen für ungültig. „Die Fehler der EPA bei der Bewertung des Risikos für die menschliche Gesundheit sind schwerwiegend“, heißt es in dem Urteil. Die RichterInnen gaben damit der Klage des „Natural Resources Defense Councils„ und des „Pesticide Action Network North America“ statt und ließen der Behörde bis zum 1. Oktober 2022 Zeit für eine neue Überprüfung des Herbizids.
Dem Gremium zufolge hat die „Environment Protection Agency„ bei dem Zulassungsverfahren gegen ihre eigenen Richtlinien zur Interpretation von Studien und zur Einschätzung von Krebsgefahren verstoßen und sich zudem über Bedenken des eigenen wissenschaftlichen Beirats hinweggesetzt. Im Einzelnen monierte es unter anderem einen selektiven Umgang mit Daten und konstatierte eine „Missachtung von Tumor-Bildungen bei hohen Dosen“.
Die Verstöße gegen gängige ForscherInnen-Standards, die das Gericht feststellte, gleichen teilweise bis ins Detail denjenigen, die Dr. Peter Clausing vom „Pestizid Aktions-Netzwerk„ und Dr. Angeliki Lyssimachou von der „Health and Environment Alliance“ bei der EU-Bewertung von Glyphosat ausgemacht und in dem Bericht „How the EU risks greenlighting a pesticide linked to cancer„ dokumentiert hatten.
„Das Urteil aus den USA wirft auch noch einmal ein neues Licht auf die Glyphosat-Zulassungsverlängerung der Europäischen Union vom November 2017“, befindet Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren deshalb: „Darum sollten die EU-Behörden, die sich im Augenblick wieder mit dem Ackergift befassen, es genau lesen.„
Die BAYER-Tochter MONSANTO nahm als Beigeladene an dem Prozess teil. Ihre AnwältInnen bestritten den Umweltverbänden schlicht die Klage-Berechtigung, weil der von den Organisationen geltend gemachte Schaden nicht im direkten Zusammenhang mit der Glyphosat-Genehmigung der EPA vom Januar 2020 stehe. Damit vermochten sie sich allerdings nicht durchzusetzen. „MONSANTO argumentiert nicht überzeugend, dass das Kausalitätserfordernis nicht erfüllt sei“, so der 9th Circuit.
In einer Stellungnahme zu dem Votum verteidigte der Leverkusener Multi das Vorgehen der EPA in Sachen „Glyphosat„ als sorgfältig und hielt weiter in Treue fest zu dem Pestizid. „In mehr als vier Jahrzehnten wurde festgestellt, das Herbizide auf Glyphosat-Basis sicher verwendet werden können und nicht krebserregend sind“, so der Agro-Riese. Daran dürften jetzt jedoch noch mehr Menschen zweifeln. „Die Haltung der EPA zu Glyphosat spielte bei BAYERs Verteidigung des Mittels immer eine große Rolle. Diese Strategie fällt nun wie ein Kartenhaus zusammen. Das Unternehmen muss das endlich einsehen, die Agro-Chemikalie sofort vom Markt nehmen und schnell eine Einigung mit allen Glyphosat-Geschädigten erzielen“, fordert CBG-Geschäftsführer Stelzmann abschließend.
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