Der Monsanto-Eigentümer Bayer AG zieht sich von einem Plan zur Eindämmung künftiger Roundup-Krebsklagen zurück, nachdem ein Bundesrichter klargestellt hatte, dass er dem Plan nicht zustimmen würde. Dieser hätte neue Prozesse verzögert und die Entscheidungsfindung der Geschworenen eingeschränkt.
von Carey Gillam
Der von Bayer und einer kleinen Gruppe von Anwälten ausgearbeitete Plan wurde im vergangenen Monat beim US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien eingereicht. Er ist Teil des Bestrebens von Bayer, einen umfassenden Rechtsstreit zu beenden, der bisher zu drei Verlusten in drei Geschworenenprozessen, gestaffelten Schadenersatzzahlungen und zur Unzufriedenheit der Aktionäre geführt hat. Mehr als 100.000 Menschen in den Vereinigten Staaten behaupten, dass die Exposition gegenüber Monsantos Glyphosat-basierten Roundup-Herbiziden dazu führte, dass sie an Non-Hodgkin-Lymphome (NHL) erkrankten, und dass Monsanto die Krebsrisiken lange Zeit kannte und sie vertuschte.
Am Montag erließ Richter Vince Chhabria eine Verfügung, die für den 24. Juli eine Anhörung in dieser Angelegenheit vorsah und deutlich machte, dass er den Vergleichsplan nicht genehmigen würde. Er sei „skeptisch hinsichtlich der Korrektheit und Fairness des vorgeschlagenen Vergleichs“, schrieb Chhabria in der Verfügung.
Vor der Anordnung des Richters legten mehrere Parteien Einspruch gegen den Bayer-Plan ein, wobei sie „erhebliche Abweichungen von der üblichen Praxis“ anführten, die in dem vorgeschlagenen Vergleich gefordert wurden.
Als Antwort darauf reichte die Gruppe von Anwälten, die den Vergleich mit Bayer strukturiert hatte, am Mittwoch eine Mitteilung über die Rücknahme ihres Plans ein.
Der vorgeschlagene Vergleichsplan für zukünftige Sammelklagen war getrennt von der Vergleichsvereinbarung, die Bayer mit den Anwälten der bereits klagenden Kläger getroffen hat. Sie soll Bayer helfen, die zukünftige Haftung einzudämmen und zu bewältigen. Gemäß der von Bayer und einer kleinen Gruppe von Anwälten der Kläger zusammengestellten Struktur hätte der Vergleich für alle von Roundup betroffenen Personen gegolten, die bis zum 24. Juni 2020 keine Klage eingereicht oder einen Anwalt beauftragt hatten. Dies gilt auch unabhängig davon, ob bei dieser Person bereits Krebserkrankungen diagnostiziert worden waren, von denen sie glauben, dass sie auf Roundup zurückzuführen sind.
Der Plan hätte die Einreichung neuer Fälle um vier Jahre verzögert und die Einsetzung eines fünfköpfigen „Wissenschaftsgremiums“ bewirkt, das alle künftigen Erkenntnisse über Krebsklagen aus den Händen der Geschworenen nehmen würde. Stattdessen würde ein „Class Science Panel“ eingerichtet, um zu bestimmen, ob Roundup ein Non-Hodgkin-Lymphom verursachen kann, und wenn ja, bei welchen minimalen Expositionswerten. Bayer hätte die Möglichkeit, zwei der fünf Mitglieder des Gremiums zu ernennen. Sollte das Gremium feststellen, dass es keinen kausalen Zusammenhang zwischen Roundup und dem Non-Hodgkin-Lymphom gibt, wären die Mitglieder der Klägergruppe von zukünftigen Klagen ausgeschlossen.
Richter Chhabria war mit der Idee eines wissenschaftlichen Gremiums nicht einverstanden.
In seiner Verfügung schrieb der Richter:
„Wie kann es in einem Bereich, in dem sich die Wissenschaft möglicherweise weiterentwickelt, angemessen sein, eine Entscheidung eines wissenschaftlichen Gremiums für alle künftigen Fälle zu verhängen? Stellen Sie sich vor, das Gremium entscheidet 2023, dass Roundup nicht in der Lage ist, Krebs zu verursachen. Stellen Sie sich dann vor, dass 2028 eine neue, zuverlässige Studie veröffentlicht wird, die die Schlussfolgerung des Gremiums stark untergräbt. Wenn bei einem Roundup-Anwender im Jahr 2030 NHL diagnostiziert wird, ist es dann angemessen, ihm zu sagen, dass er an die Entscheidung des Panels im Jahr 2023 gebunden ist, weil er sich nicht gegen eine Einigung im Jahr 2020 entschieden hat?“
Bayer sagte, dass das Unternehmen 1,25 Milliarden Dollar für die Vereinbarung zur Verfügung stellen würde. Das Geld würde u.a. dazu verwendet werden, Mitglieder der Sammelklägergruppe, bei denen NHL diagnostiziert wurde, für die “Auswirkungen der Verzögerung“ im Rechtsstreit zu entschädigen und die Forschung zur Diagnose und Behandlung von NHL zu finanzieren.
Die Anwälte der Kläger, die den Plan zusammen mit Bayer ausgearbeitet haben, sollten mehr als 150 Millionen US-Dollar an Honoraren an Bayer zahlen. Es handelt sich dabei nicht um dieselben Anwaltskanzleien, die den Rechtsstreit bisher geführt haben. Zu dieser Gruppe von Anwaltskanzleien gehören Lieff Cabraser Heimann & Bernstein; Audet & Partners; The Dugan Law Firm; und Rechtsanwalt Samuel Issacharoff, Reiss-Professor für Verfassungsrecht an der New York University School of Law.
Mehrere Mitglieder der führenden Anwaltskanzleien, die die drei Roundup-Krebsverfahren gewonnen haben, lehnen den vorgeschlagenen Plan zur Beilegung von Sammelklagen ab, mit der Begründung, er würde künftigen Klägern ihre Rechte vorenthalten und gleichzeitig jene anderen Anwälte bereichern, die bisher nicht an der Spitze des Roundup-Prozesses standen.
Es ist nicht klar, wie sich die Rücknahme dieses vorgeschlagenen Vergleichsplans für Sammelklagen auf die umfassendere Beilegung bestehender Ansprüche auswirken könnte. Bayer sagte im vergangenen Monat, dass das Unternehmen bis zu 9,6 Milliarden US-Dollar zahlen werde, um etwa 75 Prozent der gegenwärtigen Ansprüche zu regeln, und dass es weiterhin an der Beilegung der restlichen Ansprüche arbeiten werde. Dieser Vergleich bedarf keiner gerichtlichen Genehmigung.
Bayer gab am Mittwoch eine Erklärung ab, in der es erklärte, dass es sich weiterhin stark für eine Lösung einsetzt, die sowohl die gegenwärtigen Rechtsstreitigkeiten zu vernünftigen Bedingungen als auch eine praktikable Lösung zur Handhabung und Beilegung möglicher zukünftiger Rechtsstreitigkeiten berücksichtigt.