CBG nimmt Stellung
Mitte Juli 2023 präsentierte die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Regulierung von Pflanzen, die BAYER & Co. mit Hilfe von Genscheren wie CRISPR/Cas entwickelt haben und forderte Privatpersonen und Organisationen zu Stellungnahmen auf. Da die Europäische Union den Gewächsen mit ihrem neuen Rechtsrahmen den Weg auf die Äcker erleichtern will, wandte die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) sich in ihrem Statement gegen das Vorhaben:
Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) lehnt den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission für Pflanzen, die mithilfe bestimmter neuer genomischer Verfahren gewonnen werden, ab. Auch wenn die Konzerne den Gewächsen keine Gene artfremder Organismen übertragen und die Zahl der Eingriffe unter 20 bleibt, erlauben es die von den Technologien ausgehenden Gefährdungen nicht, die Ackerfrüchte konventionell erzeugten gleichzustellen und ihnen eine Risiko-Prüfung sowie eine Kennzeichnungspflicht zu ersparen. Nicht selten verursachen die Genscheren unbeabsichtigte Mutationen an den beabsichtigten Stellen (On-Target-Effekte) und vice versa beabsichtigten Mutationen an unbeabsichtigten Stellen (Off-Target-Effekte). Überdies sind die Operationen oftmals gar nicht so klein. So vermögen CRISPR/Cas oder TALEN in Gen-Bereiche vorzudringen, die der alten Gentechnik verschlossen blieb. Zudem sind die Genscheren in der Lage, mehrere Transformationsprozesse gleichzeitig in die Wege zu leiten. Darüber hinaus rufen sie im Gegensatz zu konventionellen Züchtungspraktiken zumeist keine Punkt-Mutationen an der DNA hervor, um sie umzuprogrammieren, sondern Doppelstrangbrüche. Diese „Wunde“ soll dann der natürliche Reparatur-Mechanismus der Zellen wieder schließen. Allzu oft aber funktioniert das nicht. Die losen Enden des Gen-Abschnittes finden nicht mehr zusammen und setzen eine Kaskade von Veränderungen in Gang. Als „Chromothripsis“ bezeichnen WissenschaftlerInnen diesen gefährlichen Effekt.
Damit nicht genug, drohen die Ackerfrüchte ihre Widerstandsfähigkeit gegen bestimmte Pflanzenkrankheiten zu verlieren, wenn BAYER & Co. sie massenhaft z. B. gegen Krautfäule wappnen, denn der Erreger stellt sich darauf ein und wandelt sich. Im Übrigen gibt es bessere Methoden, die Pflanzen gegen den Klimawandel zu wappnen, als die neuen Gentechniken. Die ökologische Landwirtschaft etwa verfolgt da einen viel breiteren Ansatz. Dieser umfasst beispielsweise Bemühungen, die Böden durch Fruchtfolgen zu entlasten und überhaupt eine andere Bodenstruktur zu schaffen, welche die Wasserhalte-Fähigkeit verbessert. Auch arbeitet sie daran, Pflanzen mit größeren, aufnahmefähigeren Wurzeln zu züchten.
Die neuen Gentechniken aber gefährden ihre Arbeitsgrundlage. „Egal, wie ich es hin und her drehe, egal, welche Vorsorge-Maßnahmen wir ergreifen werden, mit diesem Gesetzes-Vorschlag könnten wir Gentechnik-Verunreinigungen auf unseren Äckern und in unseren Ställen nicht mehr verhindern“, sagt die Öko-Landwirtin Bärbel Endraß. Die Wahlfreiheit der VerbraucherInnen beschneidet der Verordnungsvorschlag ebenfalls. Durch den Wegfall der Kennzeichnungspflicht haben diese im Supermarkt nicht mehr die Möglichkeit, sich bewusst gegen gen-manipulierte Lebensmittel zu entscheiden. Und schließlich lässt die EU die Patent-Frage ungeklärt, weshalb ZüchterInnen und LandwirtInnen einen Eingriff in ihre bisherigen Rechte im Umgang mit Pflanzen-Material fürchten. „Die Schutzsysteme für das geistige Eigentum in der Pflanzenzüchtung müssen in den Blick genommen und eine schnelle, rechtsverbindliche Lösung geschaffen werden, nach der biologisches Material, das auch in der Natur vorkommen oder entstehen könnte, nicht patentiert werden kann“, fordert BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer deshalb.
Der Verordnungsvorschlag der EU zur Regulierung der neuen Gentechniken ignoriert nach Ansicht der Coordination gegen BAYER-Gefahren die von den Prozeduren ausgehenden Gefahren und gefährdet die bisherige Ko-Existenz zwischen der ökologischen und der konventionellen Landwirtschaft. Zudem nimmt er den VerbraucherInnen durch den Wegfall der Kennzeichnungspflicht die Wahlfreiheit im Supermarkt. Und ZüchterInnen und LandwirtInnen drohen massive Einschnitte in ihre bisherige Arbeit, sollte die Kommission Patente auf die mit den Genscheren erzeugten Pflanzen erlauben und BAYER & Co. damit noch einmal eine größere Kontrolle über das Welternährungssystem ermöglichen.