Presse Information vom 2. Dezember 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren
Indien: Oberster Gerichtshof weist Klage von BAYER ab
Kampagne zum Schutz preiswerter Generika erfolgreich / „Erfolg von BAYER hätte schwerwiegende Folgen für Patienten in armen Ländern“
Der oberste indische Gerichtshof, der Supreme Court in Delhi, hat gestern einen Einspruch des Pharmaunternehmens BAYER gegen ein Urteil des indischen High Court vom Frühjahr abgewiesen. BAYER wollte mit der Klage die Zulassung eines generischen Krebsmedikaments verhindern. Das Verfahren gilt als Musterprozess, da es multinationalen Unternehmen im Falle eines Erfolge erlauben würde, die Zulassung von Generika mit Hilfe des Patentrechts zu verzögern.
Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) begrüßt das Urteil: „Das indische System der preiswerten Medikamentenversorgung wäre in Gefahr, wenn die Zulassung von Pharmazeutika generell an Patente gekoppelt wird. Indien ist der wichtigste Lieferant günstiger Medikamente. Ein Erfolg von BAYER hätte schwerwiegende Folgen für die Gesundheitsversorgung in aller Welt – besonders für Patienten in armen Ländern.“ Gesundheitsinitiativen aus Indien und Deutschland, darunter Health Action International, das indische Peoples Health Movement, die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die BUKO Pharma-Kampagne, der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte und medico international, hatten BAYER aufgefordert, die Klage zurückzuziehen. „Weil patentierte Medikamente für die Bevölkerung in weiten Teilen der Welt unerschwinglich sind, kann schon eine Verzögerung eines Generikums um wenige Monate für Hunderte Patienten den Tod bedeuten“, so Mimkes weiter.
BAYER hatte vor zwei Jahren die indische Zulassungsstelle für Pharmazeutika verklagt, da diese dem Unternehmen Cipla eine Zulassung für den patentgeschützten Wirkstoff Sorafenib erteilt hatte. In den meisten Ländern werden Patentfragen bei der Erteilung von Pharma-Zulassungen nicht betrachtet. Hierfür sind in der Regel Patentämter zuständig. Sowohl das indische Gesetz wie auch das internationale TRIPS-Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums sehen Zulassungen von Generika noch vor Ablauf eines Patents vor. Hiermit soll erreicht werden, dass nach Ablauf oder im Fall der Aberkennung eines Patents sofort Generika auf den Markt kommen können und diese nicht erst einen zeitaufwendigen Zulassungsprozess durchlaufen müssen. Auch klinische Studien von Generika-Herstellern sollen hierdurch ermöglicht werden.
Große Pharmahersteller können auf Grund von Patenten wahre Mondpreise für Marken-Medikamente verlangen. Die Rechtfertigung, nur mit hohen Einnahmen ließe sich die Entwicklung neuer Präparate finanzieren, geht dabei an der Realität vorbei: Mehr als doppelt so viel wie für die Forschung geben BAYER und Co. für Werbung und Marketing aus.
weitere Informationen:
·Times of India: Supreme Court rejects Bayer´s petition
* alle Informationen zur Kampagne