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Generika

CBG Redaktion

Presse Information vom 19. August 2009

Coordination gegen BAYER-Gefahren
BUKO Pharma-Kampagne

Generika: BAYER-Klage gegen indische Regierung abgewiesen

Ohrfeige für Konzern: Gericht verhängt Strafzahlung wegen ungerechtfertigter Rechtsmittel

In einem richtungsweisenden Urteil hat das oberste indische Gericht gestern eine Klage des Pharmaunternehmens BAYER gegen die indische Regierung und den Generika-Produzenten Cipla abgewiesen. Bayer hatte mit der Klage die Zulassung eines generischen Krebsmedikaments verhindern wollen.

Der Vorsitzende Richter, Ravindra Bhat, nennt das Vorgehen von BAYER „schikanös“ und hebt in dem Urteil hervor, dass Generika keine unerwünschten Präparate sind. Die Klage von BAYER sei ein Versuch gewesen, juristische Regeln auszuhebeln. Der Wortlaut des Urteils kommt dabei einer Ohrfeige gleich: „Der Antragsteller verfügt zweifellos über enorme Ressourcen, die ihm solche Vorstöße erlauben. Selbst wenn solche Klagen nicht zum Erfolg führen, haben sie jedoch häufig den kurzfristigen Effekt, dass Konkurrenten durch einstweilige Verfügungen blockiert werden. Dies geschah auch im vorliegenden Fall. Der Antragsteller hat eine unabhängige Bewertung von Ciplas Antrag erfolgreich verzögert.“ Um BAYER von ähnlichen Vorstößen abzuhalten, wurde dem Konzern die Übernahme der juristischen Kosten von Regierung und Cipla auferlegt.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Preiswerte Medikamente aus Indien sind unersetzlich für die Patientenversorgung in aller Welt. Das Urteil des High Court in Neu Delhi ist daher ein großer Erfolg! Die öffentliche Gesundheitsvorsorge muss Vorrang haben gegenüber Patenten und monopolistischen Profiten der Pharmaindustrie. Es bleibt zu hoffen, dass die deutlichen Worte des Gerichts den Konzern von weiteren juristischen Schikanen gegen Generika-Hersteller abhalten.“

Dr. Christiane Fischer von der BUKO Pharma-Kampagne ergänzt: „Dass die Klage von Bayer abgewiesen wurde, ist eine gute Nachricht, denn Indien muss sein Patentrecht nun nicht weiter verschärfen. Für die Armen weltweit wird es so nicht noch schwerer, an günstige Generika zu kommen!“

Dr. Dieter Lehmkuhl vom Vorstand der deutschen Sektion der Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW): „Die EU-Kommission ist nun aufgefordert, in ihren Verhandlungen über bilaterale Handlungsbeziehungen und geistige Eigentumsrechte mit Indien dem Menschenrecht auf Gesundheit Vorrang vor Handels- und Gewinninteressen einzuräumen.“

BAYER hatte die indische Zulassungsstelle für Pharmazeutika Ende letzten Jahres verklagt, da diese dem Unternehmen Cipla eine Zulassung für den patentgeschützten Wirkstoff Sorafenib erteilt hatte. In Indien können Zulassungen für generische Pharmazeutika erteilt werden, auch wenn für die Substanzen noch Patentschutz besteht. Hierdurch soll erreicht werden, dass nach Auslaufen eines Patents preiswerte Nachahmer-Produkte ohne Verzögerung auf den Markt kommen.

Gesundheitsinitiativen aus Indien und Deutschland, darunter Health Action International, das indische Peoples Health Movement, die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die BUKO Pharma-Kampagne, der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte und medico international, forderten BAYER im Frühjahr auf, die Klage zurückzuziehen. Die Verbände befürchteten, dass im Fall eines Erfolges von BAYER die Zulassungspraxis von Generika in Indien generell gefährdet würde und dass im Fall einer eingeschränkten Versorgung mit bezahlbaren Medikamenten der Tod Tausender Patienten drohe.

weitere Informationen:
· Der vollständige Text des Urteils (bes. Punkte 53 und 54): http://lobis.nic.in/dhc/SRB/judgement/18-08-2009/SRB18082009MATC78332008.pdf
· Presse Info „Preiswerte Medikamentenversorgung in Gefahr“
· Artikel der Times of India: http://timesofindia.indiatimes.com/news/business/india-business/HC-rejects-Bayers-plea/articleshow/4908492.cms