Coordination gegen BAYER-Gefahren
Presse-Info vom 7. November 2006
Uerdingen: BAYER ehrt Kriegsverbrecher Fritz ter Meer
Der BAYER-Konzern verweigert weiterhin eine öffentliche Distanzierung von dem verurteilten Kriegsverbrecher Fritz ter Meer. An Allerheiligen ließ das Unternehmen an ter Meers Grab in Krefeld-Uerdingen zum wiederholten Mal einen Kranz aufstellen.
Ter Meer, geboren 1884, war seit 1925 Vorstandsmitglied der IG Farben. Während des 2. Weltkriegs war er verantwortlich für den Aufbau des IG Farben-Werks in Auschwitz, in dem rund 30.000 Zwangsarbeiter den Tod fanden. Im Nürnberger IG-Farben-Prozess wurde ter Meer im Juli 1948 wegen Versklavung und Plünderung zu sieben Jahren Haft verurteilt. In den Vernehmungen äußerte er, den Zwangsarbeitern sei kein besonderes Leid zugefügt worden, „da man sie ohnedies getötet hätte“.
Nach seiner Haftentlassung wurde ter Meer Aufsichtsratsvorsitzender von BAYER. Nach seinem Tod 1967 benannte BAYER eine Stiftung zur Förderung von Studierenden in „Fritz-ter-Meer-Stiftung“.
Axel Köhler-Schnura von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Es ist unerträglich, dass der BAYER-Konzern einen Kriegsverbrecher wie Fritz ter Meer ehrt und sich zur selben Zeit weigert, die Opfer und ihre Nachfahren angemessen und gerecht zu entschädigen. BAYER muss sich seiner Mitverantwortung für die Terrorherrschaft der Nazis, für Krieg und Zwangsarbeit stellen.“ Köhler-Schnura erinnert daran, dass internationale Proteste und eine Reihe von Prozessen in den USA zwar BAYER (und andere deutsche Konzerne) zwangen, sich ihrer verbrecherischen Nazi-Vergangenheit zu stellen. Aber statt Reue, Einsicht und Wiedergutmachung schufen die Firmen in Geheimabsprachen mit der Bundesregierung die Bundesstiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“, mit deren Hilfe die Opfer mit beschämenden Brosamen abgefunden wurden. Die Coordination bleibt dabei: Es gibt für BAYER und andere Konzerne keinen Schlussstrich. Die Opfer von Zwangsarbeit, Menschenversuchen und anderen Verbrechen in Konzernverantwortung sowie ihre Nachkommen müssen angemessen entschädigt werden.
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