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[Duogynon] Presse-Information CBG vom 17.12.20

CBG Redaktion

Medikamenten-Geschädigte reichen Klage ein

BAYER vor Gericht

Am morgigen Freitag reicht die „Assoziation für durch Schwangerschaftstests geschädigte Kinder“ (ACDHPT) in England eine Klage auf Schadensersatz gegen BAYER, SANOFI und den britischen Staat ein. Nach Ansicht der Organisation tragen die beiden Konzerne und die Aufsichtsbehörden die Verantwortung für die katastrophalen Folgen, welche die Einnahme von Medizin-Produkten wie PRIMODOS und AMENORONE FORTE hatte.

Der hormonelle Schwangerschaftstest der heute zu BAYER gehörenden Firma SCHERING hat ab den 1950er Jahren zu tausenden Totgeburten geführt. Darüber hinaus kamen durch das unter den Namen DUOGYNON und PRIMODOS vertriebene Präparat bis zum Vermarktungsstopp Anfang der 1980er Jahre unzählige Kinder mit schweren Fehlbildungen zur Welt.

Dabei wusste das Unternehmen schon früh um die Risiken. „Ein Zusammenhang zwischen den gefundenen Anomalien und der Substanz-Applikation kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden“, hielt ein Forscher beispielsweise nach desaströsen Tierversuchen fest. Und ein Kollege appellierte an die Verantwortlichen, sich vor Augen zu halten, „dass wir es hier mit einem Produkt zu tun hätten, das in der Lage sei, das chemische Milieu des Föten zu ändern. Wir müssten in dieser Angelegenheit extrem vorsichtig sein.“

Die britische Arzneimittel-Überwachung machte bei den Frauen, die den Hormon-Test verwendet hatten, ein relatives Risiko von 5:1 aus, ein missgebildetes Kind zu bekommen. Zudem lagen den Behörden zahlreiche Meldungen über Fehlbildungen im Zusammenhang mit PRIMODOS und AMENORONE FORTE vor. Das veranlasste sie jedoch nicht, Maßnahmen zu ergreifen. Auch das deutsche Bundesgesundheitsamt sah keinen Handlungsbedarf. Der zuständige Referatsleiter Klaus-Wolf von Eickstedt stand früher selbst in Diensten SCHERINGs und forderte sogar proaktiv Entlastungsstudien von seinem ehemaligen Arbeitgeber an. Als „Advokat der Firma SCHERING“ bezeichnete er sich folgerichtig.

Ein am 8. Juli veröffentlichter Untersuchungsbericht, den der Gesundheitsausschuss des britischen Unterhauses bei einer Kommission unter Leitung der Baroness Julia Cumberlege in Auftrag gegeben hatte, wirft den Unternehmen und den staatlichen Stellen ebenfalls schwere Versäumnisse vor. Cumberlege richtete deshalb eine unmissverständliche Forderung an BAYER & Co.: „Sie sollten sich nicht nur entschuldigen; sie sollten anerkennen, was geschehen ist, und freiwillige Entschädigungszahlen an die Menschen leisten, die so gelitten haben.“

Ebendies hatten britische und deutsche Geschädigte oder deren Angehörige auf den BAYER-Hauptversammlungen jahrelang erfolglos von der Management-Riege verlangt. So sagte Marie Lyon, eine der jetzigen KlägerInnen, im Jahr 2019 auf dem AktionärInnen-Treffen: „Ich hoffe auch, dass der BAYER-Vorstand schließlich seiner moralischen Verpflichtung angesichts der überwältigenden Beweise nachkommt.“

Andre Sommer vom Netzwerk DUOGYNON hatte in seinen Reden ebenfalls entsprechende Appelle an die Verantwortlichen gerichtet. Er begrüßt, dass die Entwicklungen in England nun auch die Bundesregierung dazu bewogen haben, eine Studie zu den Schwangerschaftstests auf den Weg zu bringen, mahnt aber zur Eile: „Es ist wichtig, dass es bald eine unabhängige und transparente Untersuchung in Deutschland gibt. Dabei muss das Verhalten der Behörden und der Fa. SCHERING kritisch beleuchtet werden. Es scheint offensichtlich, dass die Patienten damals nicht ausreichend geschützt wurden und es schwere Versäumnisse gab. Es muss 2021 in Deutschland zu einer Entschuldigung und Anerkennung der Schäden kommen. Die deutsche Bundesregierung und auch BAYER müssen endlich Verantwortung übernehmen und einen finanziellen Ausgleich gewähren.“

Pressekontakt
Jan Pehrke 0211/30 58 49