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Duogynon

CBG Redaktion

5. Juli 2012

Gericht weist Klage von Duogynon-Opfer ab

Im juristischen Streit um mögliche Missbildungen durch den Schwangerschaftstest Duogynon ist Andre Sommer, mutmaßliches Duogynon-Opfer, erneut mit einer Klage gegen den Pharmakonzern Bayer Schering gescheitert. Das Berliner Landgericht wies seine Schmerzensgeldklage zurück, weil mögliche Ansprüche verjährt seien.
Sommer hatte einen ehem. Schering-Mitarbeiter als Zeugen benannt, der in den 70er Jahren vermeintlich unabhängige Wissenschaftler bestochen hatte, damit diese die Unbedenklichkeit von Duogynon attestieren. Das Gericht hat den Zeugen jedoch nicht angehört.

Zum heutigen Urteil erklärt Rechtsanwalt Herr Heynemann:
Die Haftungsklage wurde abgewiesen. Das Landgericht ging davon aus, dass die Ansprüche verjährt seien. Immerhin stellte der Richter Dr. Matthiessen fest, dass der Treuwidrigkeitseinwand gegen die Einrede der Verjährung auch nach 30 Jahren noch erhoben werden könne. Nicht nachvollziehbar ist jedoch, aus welchem Grund das Gericht dann nicht den Beweisangeboten des Klägers nachgegangen ist. Der Kläger hatte einen Zeugen benannt, der im Vorfeld angab, Wissenschaftler im Auftrag von Schering bestochen zu haben, damit diese die Unbedenklichkeit von Duogynon attestieren. Weiter wurde beantragt, die Unterlagen aus dem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren heranzuziehen, die derzeit noch im Landesarchiv Berlin unter Verschluss liegen. Aus diesen Akten ergibt sich, dass die Verantwortlichen von Schering die Gefahren kannten, die von Duogynon ausgingen und diese vertuscht haben. Hierin sieht der Kläger einen Verfahrensfehler, denn das Gericht hätte erst prüfen müssen, ob der Treuewidrigkeitseinwand greift. Erst danach hätte das Gericht darüber entscheiden können, ob sich Bayer auf die Einrede der Verjährung berufen kann oder nicht. Der Kläger wartet zunächst die Urteilsbegründung ab und wird dann Rechtsmittel einlegen.

Andre Sommer ergänzt:
Der Richter hat mehrfach das Verhalten von BAYER gerügt und eine Mediation vorgeschlagen. Außerdem gäbe es einen Unterschied zwischen Moral und Recht. Moral sei die eine Sache und Recht die andere. Er sagte: „Ein Weltkonzern wie Bayer sollte den Dialog suchen, da kann ich sie nur ermahnen!“ Es ging wieder nicht um Inhalte oder Studien, sondern rein um die Verjährungsfrage, da Bayer die Einrede der Verjährung benutzt hat. Laut Angaben eines ehemaligen Scheringmitarbeiters sollen damals „vermeintlich unabhängige Wissenschaftler Zuwendungen“ von Schering erhalten haben. Bayer sagte zu diesem Vorwurf gar nichts…sie stritten es nicht ab oder machten sonstige Aussagen dazu. Das Verhalten von Bayer kann ich nicht verstehen und es ist einfach vollkommen inakzeptabel.