2. April 2010
OPFER DES HORMONELLEN SCHWANGERSCHAFTSTESTS DUOGYNON SCHRIEBEN AN BUNDESGESUNDHEITSMINISTER RÖSLER. DIE NAMEN SIND DER REDAKTION BEKANNT. SCHON IM VORJAHR HATTE DIE COORDINATION RÖSLERS VORGÄNGERIN ANGESCHRIEBEN (SIEHE UNTEN).
WEITERE INFORMATIONEN: http://www.cbgnetwork.org/2885.html
An das Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108
10117 Berlin
Bitte bezüglich des Medikamentes Primodos / Duogynon
Sehr geehrter Herr Minister Rösler,
ich schreibe Ihnen als Betroffener des Medikamentes Duogynon welches im Verdacht steht schwere Missbildungen bei Schwangeren bzw. deren Babys verursacht zu haben.
Der in den 60er und 70er Jahren von Schering vertriebene hormonelle Schwangerschaftstest Primodos (England) bzw. Duogynon (Deutschland) steht in dringendem Verdacht, bei mehreren Tausend Kindern schwere Geburtsschäden verursacht zu haben (Herzfehler, fehlende Extremitäten, Gaumenspalten, etc). Schon Ende der 60er Jahre gab es firmeninterne Warnungen vor einer weiteren Vermarktung des Produkts, da eine Vielzahl von Studien Hinweise auf Geburtsschäden ergab. Schering jedoch beließ Primodos bis 1979 auf dem Markt und sandte keinerlei Warnungen an die Ärzte, so dass das Mittel noch jahrelang verschrieben wurde – obwohl längst risikolose Urintests auf dem Markt waren. Nach Schätzungen britischer Pädiater sind hormonelle Schwangerschaftstests für mehr Schädigungen verantwortlich als Contergan. Bis heute weigert sich das Unternehmen jedoch, Verantwortung für die Vielzahl von Schädigungen zu übernehmen.
Meine Mutter erhielt Mitte 1975 das Mittel als Schwangerschaftsindikation. Daraufhin bekam sie starke Bauchschmerzen und rötlichen/bröckligen Ausfluss. Das Mittel sollte die Regel einleiten, falls sie nicht schwanger gewesen wäre. Im März 1976 wurde ich mit einer Blasenekstrophie und mit schweren Missbildungen im Genitalbereich geboren. Bis heute wurde ich aufgrund dessen 15mal operiert. Der Genitalbereich musste komplett rekonstruiert werden und ein Urinstoma wurde mehrfach angelegt und bleibt dauerhaft erhalten.
In England gibt es eine breite Initiative von Betroffenen, die den Fall erneut öffentlich gemacht hat und eine Entschuldigung des Unternehmens sowie Schadensersatz fordert. Zwei Betroffene reisten auf unsere Einladung hin zur Bayer-Hauptversammlung am 12. Mai 2009 in Düsseldorf und sprachen dort vor Vorstand, Aufsichtsrat und rund 4000 Aktionären der Firma. Dies wird auch Ende April auf der diesjährigen HV von Bayer wieder der Fall sein. Die Redetexte und weitere Materialien finden sie online unter: www.cbgnetwork.org/2885.html.
Unterdessen haben sich nun auch deutsche Betroffene formiert. Der Berliner Medizinrechtsanwalt Heynemann hat den Fall übernommen und verlangte von Bayer Auskunft über das Medikament, aber Bayer verweigerte diese. Nun steht eine Auskunftsklage nach §84a AMG direkt bevor. In den nächsten Wochen werden verschiedene Printmedien und ein TV Beitrag auf WDR über den Fall erneut berichten. Um mehr Unterstützung zu erhalten wurde die Seite www.duogynonopfer.de eröffnet. Dort können Sie alles nachlesen und ich lege Ihnen einige Beispielseiten bei.
In einem Schreiben an die Koordination gegen Bayer Gefahren vom 29. September 2009 versprach Ihr Ministerium das nach einer abgeschlossenen Recherche BfArM sie sich wieder melden. Dem Schreiben des BfArM vom 16.12.2009 sind deutliche Hinweise zu entnehmen, dass „Probleme“ im Zusammenhang mit Duogynon auftraten. Nun bitte ich Sie meine/unsere Bemühungen zu unterstützen:
– Bitte unterstützen Sie unsere Hauptforderung an Bayer, die „alten“ Unterlagen zu Duogynon einsehen zu können, um Auskunft zu erlangen.
– Warum gibt es für die Betroffenen bis heute keine Unterstützung (entsprechend etwa der Hilfe für Thalidomid-Geschädigte)?
– Gibt es nicht doch noch Unterlagen zu Duogynon im Archiv des Bundesgesundheitsministeriums?
– Liegen Ihnen die Studien aus England vor, die schon in den 60er Jahren vor einer weiteren Verwendung hormoneller Schwangerschaftstests warnten (und die zu einem freiwilligen Verkaufs-Stopp eines ähnlichen Präparats der Firma Roussel führten)?
– Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang den Standpunkt des Unternehmens, die Schädigung der Betroffenen sei vor dem Verkaufs-Stopp nicht abzusehen gewesen?
– Nehmen Sie zu Bayer Schering Pharma Kontakt auf bezüglich einer Entschädigungs-Regelung?
– In England wollen die Betroffenen ebenfalls klagen und stehen mit der britischen Regierung in Kontakt. Stehen Sie nun diesbezüglich mit der britischen Regierung, die sich ebenfalls mit der Problematik befasst, in Kontakt?
Nun bitte ich Sie meine/unsere Bemühungen zu unterstützen und Bayer zu veranlassen wenigstens Auskunft und somit alte Unterlagen zu Duogynon offen zu legen. Im Namen der vielen hundert/tausend Fällen von Kindern mit Missbildungen (und einer vielleicht noch höheren Rate an Abgängen/Totgeburten) sollte dies doch eine moralische Verpflichtung sein. Erst jetzt mit der Änderung des AMG ist diese Klage endlich möglich. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zu Verfügung.
Herzliche Grüße
xxxx
Schreiben Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt vom 14. Juli 2009
Sehr geehrte Frau Ministerin,
unser Verband Coordination gegen BAYER-Gefahren beschäftigt sich seit 30 Jahren mit den Risiken, die von Produkten und den Fabriken der Bayer AG ausgehen. Seit der Übernahme von Schering durch Bayer arbeiten wir auch zur Geschichte dieses Unternehmens.
Der in den 60er und 70er Jahren von Schering vertriebene hormonelle Schwangerschaftstest Primodos (England) bzw. Duogynon (Deutschland) steht in dringendem Verdacht, bei mehreren Tausend Kindern schwere Geburtsschäden verursacht zu haben (Herzfehler, fehlende Extremitäten, Gaumenspalten, etc). Schon Ende der 60er Jahre gab es firmeninterne Warnungen vor einer weiteren Vermarktung des Produkts, da eine Vielzahl von Studien Hinweise auf Geburtsschäden ergab. Schering jedoch beließ Primodos bis 1979 auf dem Markt und sandte keinerlei Warnungen an die Ärzte, so dass das Mittel noch jahrelang verschrieben wurde – obwohl längst risikolose Urintests auf dem Markt waren. Nach Schätzungen britischer Pädiater sind hormonelle Schwangerschaftstests für mehr Schädigungen verantwortlich als Contergan. Bis heute weigert sich das Unternehmen jedoch, Verantwortung für die Vielzahl von Schädigungen zu übernehmen.
Wir wurden im Frühjahr von Duogynon-Opfern aus England um Unterstützung gebeten. In England gibt es eine breite Initiative von Betroffenen, die den Fall erneut öffentlich gemacht hat und eine Entschuldigung des Unternehmens sowie Schadensersatz fordert. Zwei Betroffene reisten auf unsere Einladung hin zur Bayer-Hauptversammlung am 12. Mai in Düsseldorf und sprachen dort vor Vorstand, Aufsichtsrat und rund 4000 Aktionären der Firma. Die Redetexte und weitere Materialien finden sie online unter: www.cbgnetwork.org/2885.html. Unterdessen haben sich auch deutsche Betroffene bei uns gemeldet.
Da sich der Vorstandsvorsitzende von Bayer erneut weigerte, eine Verantwortung des Unternehmens anzuerkennen, möchten wir folgende Fragen an Sie richten:
* Warum gibt es für die Betroffenen bis heute keine Unterstützung (entsprechend etwa der Hilfe für Thalidomid-Geschädigte)?
* Welche Unterlagen zu Duogynon befinden sich im Archiv des Bundesgesundheitsministeriums? Liegen Ihnen die Studien aus England vor, die schon in den 60er Jahren vor einer weiteren Verwendung hormoneller Schwangerschaftstests warnten (und die zu einem freiwilligen Verkaufs-Stopp eines ähnlichen Präparats der Firma Roussel führten)?
* Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang den Standpunkt des Unternehmens, die Schädigung der Betroffenen sei vor dem Verkaufs-Stopp nicht abzusehen gewesen?
* Steht das Bundesgesundheitsministerium mit der Firma Bayer Schering Pharma bezüglich einer Entschädigungs-Regelung in Kontakt?
* Stehen Sie diesbezüglich mit der britischen Regierung, die sich ebenfalls mit der Problematik befasst, in Kontakt?
Gerne vermitteln wir Kontakt zu den Sprechern der Betroffenen. Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Philipp Mimkes
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.