Sehr geehrter Damen und Herren Aktionäre, Aufsichtsratsmitglieder und Vorstände. Mein Name ist Peter Clausing und ich bin vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany).
Sehr geehrter Herr Baumann, da unsere Ansichten über Glyphosat diametral auseinandergehen, wende ich mich einem unstrittigen Bayer-Wirkstoff zu – dem insektiziden Wirkstoff Thiacloprid.
Ich gehe davon aus, dass Ihnen bekannt ist, dass Thiacloprid in der EU als wahrscheinlich fortpflanzungsschädigend beim Menschen eingestuft ist, also als reproduktionstoxischer Stoff der Kategorie 1B. Das heißt, Thiacloprid steht im Verdacht, beim Menschen Schäden des ungeborenen Lebens bzw.
Fortpflanzungsstörungen bei Erwachsenen hervorzurufen. Diese Einschätzung wurde von jenen Behörden getroffen, deren Urteil Sie im Fall von Glyphosat so schätzen. Am Rande sei bemerkt, das Thiacloprid in der EU außerdem als krebserregender Wirkstoff der Kategorie 2 eingestuft ist.
Die EU-Verordnung 1107/2009 sieht vor, dass reproduktionstoxische Stoffe der Kategorie 1B nicht vermarktet werden dürfen, es sei denn die Rückstände des betreffenden Wirkstoffs in Nahrungs- und Futtermitteln übersteigen nicht den in der EU festgelegten Grenzwert. Nun ist es aber so, dass allein in Deutschland im Rahmen der offiziellen nationalen Rückstandsüberwachung zwischen 2009 und 2017 alljährlich Hunderte Lebensmittelproben mit Thiacloprid belastet waren, und die festgelegten Höchstwerte jedes Jahr mehrfach überschritten wurden. Von einer vernachlässigbaren Exposition des Menschen kann also keine Rede sein, sondern eher von einer Nachlässigkeit der Behörden, die für Thiacloprid weiterhin eine Vermarktungsgenehmigung erteilt haben.
Deshalb habe ich folgende Fragen:
1. Wie hoch ist der jährliche globale Umsatz von Thiacloprid sowohl wertmäßig (absolut und in Prozent des Gesamtumsatzes) als auch bezüglich der Tonnage?
2. Wäre die Unternehmensleitung bereit, Thiacloprid in der Europäischen Union freiwillig vom Markt zu nehmen? Wenn ja, wann? Wenn nein, was ist die ethische Begründung der Unternehmensleitung, das nicht zu tun?
3. Wäre die Unternehmensleitung bereit, eine solche freiwillige Rücknahme von Thiacloprid weltweit vorzunehmen?
Gestatten Sie mir den Hinweis, dass das Unternehmen bereits früher eine freiwillige Verpflichtung zu einem Vermarktungsverzicht übernahm. Am 13.6.2013 unterschrieben Vertreter von Syngenta, BASF und Bayer Cropscience ein Protokoll, in dem sie sich bis Ende 2013 zur Entfernung von hochgiftigen Pestiziden aus der Produktpalette verpflichteten. Für Bayer Cropscience wurde diese Vereinbarung von Herrn Dr. Michael Schneider unterschrieben.
Bei den hochgiftigen Pestiziden ging es um Wirkstoffe der WHO Klassen 1a und 1b. Dazu zählt der Wirkstoff Methiocarb, der nach aktuellem Kenntnisstand weiterhin vermarktet wird.
Auf eine schriftliche Anfrage antwortete Herr Dr. Schneider am 28. Juli 2015 – Bayer hat, ich zitiere, „auch im Fall Methiocarb sein Ausstiegsversprechen wahr gemacht, so dass es heute keine Methiocarb haltigen Handelspräparate der WHO-Klassen 1a/1b im landwirtschaftlichen Portfolio des Unternehmens gibt“ – Zitat Ende.
Auch hier zunächst meine Frage: Wie hoch ist der jährliche globale Umsatz von Methiocarb sowohl wertmäßig als auch bezüglich der Tonnage?
Darüber hinaus habe ich folgende Fragen:
1. Herr Dr. Schneider spricht in seinem Schreiben vom 28. Juli 2015 von einer ausnahmsweisen Anwendung von Methiocarb zur Bekämpfung von Thripsen und zur Beizung von Saatgut. Bitte erklären Sie mir, wieso dann auf der Website von Bayer Cropscience Jordanien, das Methiocarb-Produkt Mesurol-50WP zur Bekämpfung von Zwergzikaden, Blattläusen und anderen Insekten angeboten wird
2. Mesurol-50WP hat bei Anwendung der WHO-Kriterien eine akute Toxizität von 40 mg/kg und fällt mithin als Präparat in die WHO-Klasse 1b. Erklären Sie mir deshalb bitte, wieso Bayer auf der jordanischen Website das Präparat als „mäßig toxisch“ (Klasse II) beschreibt?
Ich stelle den Antrag, Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu entlasten und bitte alle Aktionäre bei den entsprechenden Tagesordnungspunkten mit NEIN zu stimmen.