Das Umweltministerium prüft die Wieder-Zulassung des Herbizids Diuron. Das von der Bayer AG hergestellte Pestizid war 1997 zur Verwendung auf Gleisanlagen verboten worden. Dem Verbot waren jahrelange Proteste von Umweltschützern und Wasserwerken vorausgegangen, da das auf einem Harnstoff basierende Diuron im Verdacht steht, bei Ungeborenen und Kleinkindern gesundheitliche Schäden hervorzurufen. Eine von Greenpeace durchgeführte Befragung von 518 deutschen Gesundheitsämtern ergab über 8000 Pestizidfunde im Grundwasser – der am häufigsten gefundene Stoff war Diuron.
Die Grundwasserbelastung ist jedoch nur ein Teil des Problems: über Drainage und Kanalisation werden auch Bäche und Flüsse verschmutzt. Während die Gewässer-Belastung durch Schwermetalle und andere Schadstoffe in den letzten Jahren spürbar abgenommen hat, stellt der Pestizid-Eintrag eine zunehmende Gefahr für die Wasserwirtschaft dar – besonders in Regionen, die ihr Trinkwasser vorwiegend aus Oberflächengewässern gewinnen. Denn schon ein Gramm eines Agrochemie- Wirkstoffes lässt 10.000 Kubikmeter Wasser den für Trinkwasser vorgeschriebenen Grenzwert überschreiten. Die Wasserwerke sind gezwungen, immense Summen in Aufbereitungssysteme wie Aktivkohlefilter-Anlagen zu investieren – das Lebenselixier Wasser wird zu einem immer teureren Gut. Allein die Stadwerke Münster mussten sechs Millionen Mark zur Filterung der Pestizide investieren.
Der Hersteller Bayer will für die Umweltbelastungen durch das Herbizid keine Verantwortung übernehmen und sieht darin ein reines „Handhabungsproblem“. Doch auch in anderen Ländern belastet Diuron Flüsse und Küstengewässer. Laut einer Untersuchung des französischen Umweltministeriums gehört Diuron zu denjenigen vier Pestiziden, die am häufigsten in Oberflächengewässern nachgewiesen werden konnten.
Gemeinsam mit dem WWF und dem Pestizid Aktions-Netzwerk haben wir uns in einer Stellungnahme gegen die Wieder-Zulassung von Diuron ausgesprochen – und einen ersten Erfolg errungen: das Umweltministerium gab bekannt, die Einwände der Umweltverbände zu prüfen und (zumindest vorläufig) keine Wieder-Zulassung auszusprechen. Lesen Sie zum Thema auch einen Artikel zur Situation der Gewässer in Nordrhein Westfalen.