Fragen von Dieter Donner auf der Bayer-Hauptversammlung am 25.04.2008
Mein Name ist Dieter Donner und ich bin Pressekoordinator der Initiative „Bau-Stopp der Bayer- Pipeline“. Das Rederecht habe ich von einem langjährigen, treuen Aktionär erhalten, den die Art des Bayer – Vorgehens in diesem Projekt zutiefst betroffen gemacht hat.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um auf folgende Probleme aufmerksam zu machen:
Die im Bau befindliche Bayer CO- Pipeline zwischen Dormagen und Uerdingen über 67 Kilometer durch dichtbesiedeltes Gebiet birgt für Sie, Herr Wenning und für Bayer mehrere Risiken.
1. zum Ersten ist eine positive Kommunikation für ein solch unseliges Projekt nicht wirklich überzeugend zu leisten. In diesem Punkt hat der Vorsitzende Wenning den Preis „Manager des Jahres 2007“ sicher nicht verdient. Die Bürgerinitiative „Bau-Stopp der Bayer-Pipeline“ hat Herrn Wenning persönlich angeschrieben, um ihm die Bedeutung und die öffentliche Wirkung unseres Protestes deutlich zu machen. Herr Wenning hat dieses wohl nicht als Problem erkannt und hat Mitarbeiter unterer Hierarchie-Ebenen eine Standard-Antwort verschicken lassen. Aber dies war nicht der einzige Flop, den sich die Konzernspitze in der Kommunikation geleistet hat. Bayer steht mittlerweile in der Region als Buhmann da und meine Frage ist: „Warum machen Sie nicht den Befreiungsschlag, gehen persönlich in die Offensive und bringen einen Plan B – ohne Gefährdung und Missachtung der Anwohner – in die Öffentlichkeit ?“
2. Herr Wenning hat in einem jüngst erschienenen Interview den Eindruck vermittelt, dass die Inbetriebnahme der CO-Giftgas-Pipeline durch Nachbesserungen an den Planfeststellungsverfahren durch die Bezirksregierung Düsseldorf in naher Zukunft möglich wäre. Er hat auch geäußert, dass Bayer gegen den Beschluss des OVG Klage eingereicht habe. In beiden Punkten sind Sie, Herr Wenning wohl nicht ganz so gut informiert, wie Sie es sein sollte. Der Beschluss ist unanfechtbar und das Oberverwaltungsgericht Münster hat eine Vielzahl von Problemen aufgezeigt: ein entscheidendes, rechtliches Problem ist danach die verfassungsrechtlich bedeutende Frage des Gemeinwohls. Da die Bayer AG fremdes Eigentum in Anspruch nimmt, um diese Giftgas-Leitung zu bauen und zu betreiben, reicht es nicht, sich mit Landesregierung und Landtag zu einigen. Bayer wird letztlich darauf angewiesen sein, entweder das Gemeinwohl verfassungs-rechtlich – vor dem Bundesverfassungsgericht wirksam zu begründen oder sich mit den Klägern zu einigen. Beides wird nicht gelingen. Denn die Privatkläger haben selbst über Ihren Tod hinaus verfügt, das Verfahren gegen Bayer weiterzubetreiben. So gesehen geht auch die gegen einen Privatkläger ergangene „Morddrohung“ in Leere. Und auch die Trassen-Gemeinden werden Ihren juristischen Widerstand und den Beistand für die Privatkläger notfalls auch über 5 bis 7 Jahre fortführen. Deshalb frage ich Herrn Wenning: „Warum beharren Sie stur auf dem einen Weg und setzen sich und Ihr Unternehmen einer jahrelangen Blockade aus ?“
3. Zum Abschluss möchte ich noch die persönliche Frage an Sie , Herr Wenning stellen: „Halten Sie es für klug, einen längerfristigen Imageverlust für das Gesamtunternehmen hinzunehmen und auch noch über Jahre ( hier sind fünf bis sieben Jahre zu erwarten ) diesen Klotz am Bein mitzuschleppen?