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[CRISPR] EuGH urteilt über die neuen Verfahren von BAYER & Co.

CBG Redaktion

Gericht macht Gen-Scherereien

BAYER & Co. betrachten die neuen Verfahren zur Manipulation des Erbguts nicht als Gentechnik und wollen CRISPR/Cas9 & Co. nicht den Auflagen ausgesetzt sehen, die für die sonstigen Prozeduren gelten. Der Europäische Gerichtshof teilte diese Meinung nicht, weshalb die Konzerne um ihre schöne neue Gen-Welt bangen.

Von Jan Pehrke

„Regulierungsentscheidungen werden politisiert, Angst-Debatten geschürt und Fakten ignoriert. Damit kommen wir in Teufels Küche“, mit diesen Worten kritisierte BAYER-Chef Werner Baumann in einem Interview mit der Faz die aktuellen Diskussion um Glyphosat und Gen-Scheren wie CRISPR/Cas9. Der Vorstandsvorsitzende versteht die ganze Aufregung nicht. Glyphosat ist für ihn „ein effizientes und sicheres Mittel“, und die neuen Prozeduren zur Manipulation des Erbguts begreift der Konzern als natur-identische Verfahren. „CRISPR/Cas ist ein rein natürlicher Prozess (…) Es ist etwas, das genauso in der Natur passieren könnte. Wissenschaftler sind jetzt in der Lage, diese natürlichen Vorgänge nur zu beschleunigen. Auch deshalb ist CRISPR so eine aufregende Technologie“, schwärmt der Forschungsleiter von BAYER CROPSCIENCE, Adrian Percy, über diese Form des Genome Editing.

Der Leverkusener Multi hat es in Sachen „CRISPR/Cas9“ so mit der Natur, weil Gottes Schöpfung für ihr Treiben keine langwierigen Genehmigungsprozesse durchlaufen muss. Viele WissenschaftlerInnen und Initiativen halten eine solche Prüfung bei den Gen-Scheren jedoch für angebracht, nicht bloß wenn sie fremdes Erbgut in den Organismus einschleusen, sondern auch, wenn sie „nur“ kleine DNA-Sequenzen mit im Gepäck haben, welche die Zellen veranlassen, selbst die entsprechenden Veränderungsprozesse – sogenannte Mutagenesen – einzuleiten.
Französische Naturschutz-Verbände haben deshalb vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt und damit ein Grundsatz-Urteil erzwungen. Am 25. Juli 2018 verkündeten die RichterInnen ihre Entscheidung. „Durch Mutagenese gewonnene Organismen sind gentechnisch veränderte Organismen (GVO) und unterliegen grundsätzlich den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen“, stellten sie fest. Herkömmliche Mutagenese-Methoden, in denen chemische Stoffe oder UV-Licht die Rolle der Gen-Scheren übernehmen, schloss das EuGH davon aus, weil diese Werkzeuge ganz anders arbeiten und beispielsweise nicht so schnelle und umfangreiche Wandlungsprozesse in Gang setzen.

Was aber CRISPR/Cas & Co. anging, kam die Große Kammer des Gerichtshofs zu dem Schluss, „dass sich die mit dem Einsatz dieser neuen Mutagenese-Verfahren verbundenen Risiken als vergleichbar mit den bei der Erzeugung und Verbreitung von GVO im Wege der Transgenese auftretenden Risiken erweisen könnten“. Darum sahen sich die JuristInnen dem Vorsorge-Prinzip verpflichtet und unterwarfen die Erbgut-Schnippeleien der GVO-Richtlinie und deren Maßgabe, „schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Umwelt zu verhindern“.
Anhaltspunkte für solche „schädlichen Auswirkungen“ gibt es bereits. So steht CRISPR/Cas9 im Verdacht, Krebs-Erkrankungen zu befördern. Gleich zwei Studien kommen zu diesem Befund. Die Nebenwirkung leitet sich von der Abneigung der neuen Gentech-Verfahren gegen das Protein p53 her, welches das Krebs befördernde Zell-Wachstum hemmt. Die Gen-Scheren meiden nach Möglichkeit Eingriff-Stellen, an denen dieses Eiweiß anzutreffen ist, weil es als Reparatur-Einheit der Zellen fungiert und sich immer unverzüglich daran macht, die CRISPR/Cas-Schnitte wieder zuzunähen, ehe noch das Schneide-Handwerk vollendet und die Mutation vollzogen ist.

Auch mit der viel beschworenen Präzision dieses Gen-Werkzeuges hapert es, da mag Axel Bouchon vom BAYER LIFESCIENCE CENTER noch so sehr schwärmen: „Das ist wie ein Protein-Roboter mit GPS-System.“ Im wirklichen Leben lässt die Trennschärfe der Gen-Schnippeleien doch so einiges zu wünschen übrig (siehe auch SWB 2/16). Weitere Belege dafür fanden jetzt ForscherInnen des britischen „Wellcome Sanger Institutes“. Ihren Studien zufolge führt CRISPR/Cas9 nicht nur an ihrem eigentlichen Einsatz-Ort zu Veränderungen im Erbgut, sondern auch jenseits davon. Auf Zerstörungen langer DNA-Stränge und komplexe Mutationen stießen die WissenschaftlerInnen. Überdies unterscheiden sich die Resultate der Gentechnik 2.0 entgegen den Behauptungen von BAYER & Co. doch sehr von denen konventioneller Zucht-Methoden. Selbst eine Publikation, die der Agro-Riese DOW/DUPONT gemeinsam mit dem „Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel-Sicherheit“ herausgegeben hat, räumt einen solchen Wiedererkennungswert ein. CRISPR/Cas 9 wandelt im Gegensatz zu den traditionellen Prozeduren mit dem avisierten Gen nämlich immer gleich auch alle Kopien desselben um. Zudem schlagen die Gen-Scheren an Orten zu, die den anderen Praktiken nicht offenstehen. „Ein wichtiger Unterschied ist, dass einige Gene bei Pflanzen auf Abschnitten von Chromosomen liegen, die sonst kaum oder gar nicht neu kombiniert werden (…) Genome Editing ermöglicht es, dass alle Gene entsprechend verändert werden können“, übersetzt die Organisation Testbiotech die entsprechende Passage aus dem Text. Und all das hat nach Einschätzung der Initiative Konsequenzen: „Auf diese Weise können Pflanzen entstehen, die sich nicht nur in ihrer Gen-Struktur, sondern auch in ihren biologischen Eigenschaften deutlich von denen aus herkömmlicher Züchtung unterscheiden.“

BAYER & Co. ficht das alles nicht an. Für die Branche brach mit dem Votum des Europäischen Gerichtshofs gleich ihre schöne neue Gen-Welt zusammen, ganz so, als hätte Straßburg ein Verbot ausgesprochen und nicht nur bestimmte Vorgaben zur Regulierung von CRISPR/Cas & Co. gemacht. „Eine immense Enttäuschung“, nannte der BAYER-Manager Bob Reiter das Urteil. Liam Condon, Chef der Agro-Sparte des Leverkusener Multis, klagte derweil: „Ich denke, das wird die Innovationen in Europa verlangsamen und zwar nicht nur im Landwirtschafts-, sondern auch im Medizinbereich. Ähnlich fiel die Stellungnahme des „Verbandes der Chemischen Industrie“ (VCI) aus: „Das Urteil des EuGH ist rückwärtsgewandt und fortschrittsfeindlich und weist so den Weg auf ein Abstellgleis.
Es schadet der Innovationsfähigkeit des Biotech-Standorts EU erheblich und koppelt ihn von der Entwicklung im Rest der Welt ab.“ Und die „Deutsche Industrie-Vereinigung Biotechnologie“ nannte den RichterInnen-Spruch „eine sehr schlechte Nachricht für Pflanzenzüchter, Arzneimittel-Forscher und Hersteller bio-basierter Chemikalien“.

Aus dem berufensten Mund kam hingegen Zustimmung. Die Wissenschaftlerin Emmanuelle Charpentier, die nicht nur gemeinsam mit Jennifer A. Doudna Mutter von CRISPR/Cas, sondern mit ihrem Unternehmen CRISPR THERAPEUTICS auch Geschäftspartnerin von BAYER ist, begrüßte in einem Deutschlandfunk-Interview den EuGH-Beschluss. „Diese Technologie ist mächtig, und deshalb brauchen wir eine strenge Regulierung. Europa könnte hier eine Vorreiter-Rolle spielen“, so Charpentier.

Das wäre allerdings so gar nicht nach dem Geschmack des Leverkusener Multis. Nach Ansicht von Benedikt Haerlin, der das Berliner Büro der ZUKUNFTSSTIFTUNG LANDWIRTSCHAFT leitet und die Initiative SAVE OUR SEEDS mitgründete, hat BAYER ganz andere Pläne für Europa. Die Aktiengesellschaft „wird auf eine Änderung des europäischen Gentechnik-Rechts drängen“, prophezeit er: „Genauer gesagt, wird sie drängen lassen, von Leuten aus Wissenschaft, Medien und Politik, die sie für glaubwürdiger hält.“ ⎜

GENTECH 2.0 bei BAYER

Der Leverkusener Multi setzt sowohl im Pharma- als auch im Agro-Bereich stark auf die Gentechnik 2.0, die mit CRISPR/Cas9 und anderen Techniken arbeitet. Und wie schon bei der Gentechnik 1.0 verspricht der Konzern Wunderdinge. Da sich nur die wenigsten Zellen des Körpers per Gen-Scheren einfach so rausnehmen, verändern und wiedereinsetzen lassen, hat Axel Bouchon vom BAYER LIFESCIENCE CENTER Größeres im Sinn: „Wir wollen den nächsten Schritt: eine Spritze oder eine Infusion geben, und die Sache wäre erledigt.“ Das dürfte Zukunftsmusik bleiben. Die Aktiengesellschaft aber glaubt daran und arbeitet mit vielen Firmen der Branche zusammen. So hat es 2013 ein – inzwischen wieder aufgelöstes (s. Seite 10) – Kooperationsabkommen mit CELLECTIS in Sachen „Genome Editing“ geschlossen und gründete im selben Jahr ein Joint Venture mit CRISPR THERAPEUTICS. 2016 schließlich traf der Global Player eine Lizenz-Vereinbarung mit ERS GENOMICS. Überdies gehen mit dem MONSANTO-Deal viele Verträge des ehemaligen Agro-Riesen auf BAYER über, wie etwa die mit dem Broad Institute, mit TARGETGENE BIOTECHNOLOGIES und mit NOMAD BIOSCIENCE geschlossenen.