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[CO Pipeline] Kohlenmonoxid Pipeline

CBG Redaktion

Leserbrief Rheinische Post, 10. April 2008

CO-Pipeline im Landtag NRW

Gestern, am 9. April, tagte wieder einmal der Umweltausschuss des Düsseldorfer Landtags. Themen waren der Brand in den Ineos-Werken (ein ehemaliges Bayer-Werk) im Chemiepark Dormagen und die CO-Pipeline, die zur Zeit von Bayer unter anderem quer durch den Kreis Mettmann gebaut wird.

Der Umweltminister des Landes NRW, Eckhard Uhlenberg, war zwar noch daran interessiert, Stellung zu den Ereignissen im Chemiepark zu nehmen, als es aber um die CO-Pipeline ging, war er bereits nicht mehr anwesend. Das Thema übernahm sein Staatssekretär, der nach einer Meldung von „Radio Neandertal“ auf die Frage, ob nach den Ereignissen bei Ineos der Baustopp der Pipeline erwogen würde, mit „Nein“ antwortete. Man würde die Erfahrungen aus diesem Unglück in den Gefahrenabwehrplan mit einarbeiten.

Die Ignoranz, die daraus spricht, ist mir unbegreiflich und ich bin immer wieder erstaunt, wie stur die Landesregierung, der Regierungspräsident und Bayer an diesem Projekt festhalten.

Die Motive von Bayer kann ich ja noch nachvollziehen (Profitgier, leider ohne Rücksicht auf die Gefährdung der Pipeline-Anlieger), was aber die Landespolitiker davon haben, ist mir schleierhaft. Ich kann ihnen allerdings schon voraussagen, was sie auf jeden Fall davon haben werden: massive Stimmenverluste bei der nächsten Landtagswahl. Ich möchte allerdings nicht unerwähnt lassen, dass die Politiker der Grünen mittlerweile eingesehen haben, dass die Genehmigung des Pipeline-Baus falsch war und sie sich jetzt gegen die Pipeline aussprechen.

Für alle anderen Politiker im NRW-Landtag, den Verantwortlichen bei Bayer und sonstigen Pipeline-Befürwortern habe ich eine Literaturempfehlung: das Amtsblatt der Europäischen Union vom 02.10.2003, Nr. L 250/24, bekannt gegeben unter Aktenzeichen K (2003) 647.

Es geht hierbei um eine Entscheidung der EU-Kommission vom 19. März 2003 über staatliche Beihilfen Deutschlands an einen Chemiekonzern (nicht Bayer), der 1999 eine CO-Pipeline nach Bitterfeld oder Buna bzw. eine andere Transportmöglichkeit dieses Gases wollte.

Worum es dabei genau ging, spielt hier jetzt keine Rolle, aber einige Passagen aus dieser EU-Entscheidung sind im Zusammenhang mit der Bayer-Pipeline äußerst beachtenswert.

Unter Nr. II., 2., (19) heißt es: „Mit Schreiben vom 25. Mai 1999 wies Deutschland darauf hin, dass CO wegen seiner besonderen chemischen Merkmale als Gas an dem Ort seines Verbrauchs hergestellt werden müsse.“

In den weiteren Ausführungen der Entscheidung steht unter Nr. II., 4., (30), letzter Absatz: „ … da dieses Gas in der Nähe des Abnehmers erzeugt werden muss.“

Weiter geht es mit Nr. III., 1., (32): „Da sein Transport teuer und gefährlich ist, muss die Produktion nahe beim Abnehmer gelegen sein.“

(33) „Der räumlich relevante Markt ist immer ein lokaler Markt, da sich Erzeugung und Verbrauch wegen der Transportkosten und -risiken an demselben Standort befinden müssen.“

Also selbst die Bundesregierung und die EU vertreten die Ansicht, dass Kohlenmonoxid (CO) dort hergestellt werden muss, wo es gebraucht wird. Das sind nun einmal die Standorte der Chemiewerke und nicht eine Pipeline durch dicht besiedeltes Gebiet.

Meine Frage an die Pipeline-Befürworter: Warum soll das, was seinerzeit in Ostdeutschland unmöglich war, in NRW mit aller Macht durchgesetzt werden?

Einige Zitate aus dem Amtsblatt der EU vom 19. März 2003

Mit Schreiben vom 25. Mai 1999 wies Deutschland darauf hin, dass CO wegen seiner besonderen chemischen Merkmale als Gas an dem Ort seines Verbrauchs hergestellt werden müsse. Daher könne ein solches Erzeugnis den Handel innerhalb der Gemeinschaft nicht beeinträchtigen. Da es keinen CO-Markt nach dem herkömmlichen Verständnis gebe,….

Die Errichtung eines neuen CO-Werkes wäre mit 20 Mio. DEM wesentlich teurer gewesen als die Umrüstung seiner bestehenden Gaserzeugungsanlagen, die Linde 12,5 Mio. DEM gekostet haben.
(Eine interessante Aussage, weil es sonst keine Zahlen über die Kosten einer CO-Produktionsanlage gibt)

UCB hätte sich Kohlenmonoxid auch nicht außerhalb von Leuna beschaffen können, da dieses Gas in der Nähe des Abnehmers erzeugt werden muss (siehe die 22. Begründungserwägung der angefochtenen Entscheidung).“

Die Beförderung zu den nächstgelegenen chemischen Produktionsstätten in Bitterfeld oder Buna war wegen der technischen Merkmale von CO unmöglich.

Vollständiger Text:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:250:0024:0028:DE:PDF