Presse Information vom 3. April 2007
Coordination gegen BAYER-Gefahren
Umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline: „Keine Rechtsgrundlage für Enteignungen vorhanden“
mangelnde Informationspolitik der Firma BAYER in der Kritik / Bau modernerer Anlage gefordert
Nach Ansicht der Coordination gegen BAYER-Gefahren existiert kein öffentliches Interesse an dem Bau einer Kohlenmonoxid-Pipeline von Dormagen nach Uerdingen. Hierdurch entfalle die Rechtsgrundlage für das umstrittene Projekt, für das noch keine Betriebsgenehmigung vorliegt. „Spätestens seit dem Aus der geplanten Propylen-Leitung ist die Argumentation des BAYER-Konzerns und der Landesregierung hinfällig. Denn die erhöhte Gefahr für die Anwohner und die notwendigen Enteignungen wurden mit Vorteilen für das Allgemeinwohl gerechtfertigt. Tatsächlich liegen dem Bau der Kohlenmonoxid-Pipeline aber privatwirtschaftliche Interessen zu Grunde“, so Philipp Mimkes, Sprecher der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).
Die Pipelines für Propylen und Kohlenmonoxid hatten über weite Strecken gemeinsam verlegt werden sollen. Da Propylen größtenteils per Schiff und Bahn transportiert wird, hätte der Bau einer Rohrleitung zu verringerten Emissionen und Transportrisiken geführt. Trotz bestehender Genehmigung verzichtete das Betreiberkonsortium aber kürzlich auf das Projekt. Das hochgiftige Kohlenmonoxid hingegen wird nicht auf Straßen oder Wasserwegen transportiert. Die geplante Pipeline soll lediglich für eine bessere Auslastung der Anlagen in Dormagen und Uerdingen sorgen.
In Uerdingen setzt BAYER für die Kohlenmonoxid-Produktion eine veraltete, energieintensive Technik ein. Im November musste die Anlage nach einem Brand wochenlang stillgelegt werden. „Statt Kohlenmonoxid über große Entfernungen zu leiten sollte BAYER in Uerdingen eine moderne Produktionsanlage bauen. Hierdurch ließe sich zum einen der Ausstoß von Treibhausgasen verringern. Zum anderen könnte die Gefährdung der Anwohner der Pipeline verhindert werden“, so Mimkes weiter.
Monheims Bürgermeister Dr. Thomas Dünchheim wirft dem Unternehmen „Erpressung“ vor. BAYER hatte ihn aufgefordert, binnen acht Tagen eine so genannte Eintragungsbewilligung zu unterzeichnen und andernfalls ein Enteignungsverfahren einzuleiten.
Die öffentlichen Feuerwehren der betroffenen Städte monieren, dass sie für Unfälle mit Kohlenmonoxid in keinster Weise gerüstet sind. Laut einer Studie des Kreises Mettmann könnten durch ein Zwei-Zentimeter-Loch tausende Menschen gefährdet werden. Mehrere Kommunen kündigten finanzielle Hilfen für Bürger an, die gegen die BAYER-Pipeline klagen wollen. Zwar hat der Konzern bereits mit dem Bau der Pipeline begonnen, eine Betriebsgenehmigung steht aber noch aus – unter anderem weil BAYER bis heute keinen Gefahrenabwehrplan für die Feuerwehr vorgelegt hat. Die Anwohner der geplanten Trasse erfuhren erst im vergangenen Jahr von dem Vorhaben – aus der Presse.
weitere Informationen:
Pipeline, Giftmüll, Bürgersorge
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