21. Mai 2014
CO-Pipeline von Dormagen nach Leverkusen
VerwG Köln nimmt Klage an
Als Sprecher der „Initiative gegen die hochgiftige CO-Pipeline von Dormagen nach Leverkusen“ hat der Leverkusener Gottfried Schweitzer bei der Bezirksregierung Köln beantragt, die Genehmigung für den Betrieb der Pipeline zurückzuziehen, weil diese wegen Rostschäden eine tödliche Gefahr für die Anwohner darstelle. Am 26. März lehnte die Bezirksregierung diesen Antrag ab, weswegen Schweitzer am 23. April Klage beim Verwaltungsgericht Köln einreichte. Unter dem Aktenzeichen 14 K 2363/14 hat dieses das Verfahren am 7. Mai eröffnet.
Gottfried Schweitzer hatte im Februar zusammen mit der Coordination gegen BAYER-Gefahren Akteneinsicht genommen. Die Genehmigungsunterlagen belegen zahlreiche Mängel der Pipeline (hierzu weitere Infos). Wir dokumentieren im Folgenden den Wortlaut der Klage.
Verwaltungsgericht Köln
Appellhofplatz
50667 Köln
Rohrfernleitungsanlage für Kohlenmonoxid zwischen dem CHEMPARK Dormagen und dem CHEMPARK Leverkusen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich gegen den o.g. Bescheid Klage einreichen entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung auf Seite 7 dieses Bescheides.
Begründung:
Zum Zeitpunkt meines Antrags – dem 13.12.13 – hatte ich erst Informationen aus der Presse als Grundlage zur Verfügung, um die Bezirksregierung zum sofortigen Stopp der CO-Pipeline aufzufordern.
Inzwischen – Anfang Februar – habe ich dem UIG entsprechend eine erste Akteneinsicht bei der Bezirksregierung genommen. Die haben leider meine ohnehin schlimmen Vermutungen mehr als bestätigt: Die Gesundheit zehntausender Menschen ist nachhaltig durch den desolaten Zustand des CO-Rohrs gefährdet – mit möglicherweise zahlreichen Todesfolgen.
1) Rost des Rohrs:
Im Dezember 2013 hatte ich nur vermutet, dass ein über 50 Jahre altes Stahlrohr in ständig feuchter Uferlage des Rheins rostet. Die Akten der Bezirksregierung bestätigen das:
– Blatt 44: TÜV-Bericht vom 20.6.67: „An drei Kreuzungsstellen … und im Düker werden Berührungen zwischen Transportrohr und Schutzrohr bzw. Dükerwanne festgestellt. An diesen Stellen ist der kathodische Korrosionsschutz nicht mehr gewährleistet. Außerdem sind Beeinflussungen fremder Leitungen möglich.“
– Blatt 85: Bericht der Ruhrgas AG vom 24.2.2000: „Die Situation am Rheindüker … ist unverändert. Durch die bestehenden Kontakte zwischen dem Dükermantelrohr und einigen Leitungen ist der kathodische Schutz nicht gewährleistet.“
– Die Folge: Blatt 122: TÜV vom 20.12.2001: „Bewertung Molchanzeigen:. Der Inspektionsreport der Fa….. weist in der untersuchten CO-Leitung 3 insgesamt 202 Anzeigen mit Wanddickenminderungen auf, die im Rahmen der Auswertung ausnahmslos als Korrosionsstellen klassifiziert wurden….. Die beiden geringsten Restwanddickenwerte liegen bei 3,66 mm und 3,87 mm und sind damit ebenfalls unkritisch.“ Das sind Reste von ursprünglich 5,6 mm bzw 7,1 mm starken Rohren; über die Genauigkeit der Molchmessung s.u.
– Blatt 149, TÜV vom 22.2.2013: „Dabei zeigten sich im Randbereich des Rheindükers (innerhalb des Dükermantelrohres) gravierende externe Materialverluste.“
– Dass Minderung der Wanddicke durch Rost nicht stagniert, sondern weiter fortschreitet, erwähnt der TÜV an mehreren Stellen in den Akten. Blatt 153: TÜV 5.7.2013: Eine Auswertung der Molchung von 2011 „.. verbleibt auch hier eine Restlebensdauer von zwei Jahren … bei einer konservativ angenommenen Korrosionsrate von 0,5 mm/a“ – das bedeutet, dass der TÜV einen jährlichen Verlust von 0,5 mm im Jahr einkalkuliert.
2) Die Ungenauigkeit der Messungen – bis 100 %
Die Beispiele über Rost lassen sich fortsetzen. Grundlage für diese Messungen waren zwei Molchungen 2001 und 2011; dabei wird ein Gerät durch das Rohr getrieben das mittels Magnet- und Abtastverfahren die Stärke des Rohrs zu messen versucht. Die Bezirksregierung hat in der Antwort auf eine Anfrage erklärt, dass es mehr Messungen/Molchungen nicht gegeben habe (Bescheid vom 5.3.2014 an mich).
Diese Molchmessungen werden als einzige wesentliche Grundlage dafür genommen, den Fortschritt der Wanddickenminderungen durch Rost zu erfassen. Diese Molchmessungen sind aber sehr ungenau. Das dokumentiert der TÜV in einem Gutachten vom 19.12.2013.. Dort heißt es – auf Blatt 162 der Akten der Bezirksregierung – :
„Zur Überprüfung der Molchergebnisse sind einige Fehlstellen freigelegt und verifiziert worden.“ Im folgenden werden die Ergebnisse der Ausgrabungen an drei Orten mit 13 vom Molch angegebenen Roststellen innerhalb dieser drei Bereiche nachgemessen. Nur an 4 Stellen ist die tatsächlich gemessene, verifizierte Wanddickenminderung durch Rost höchstens 10 % stärker als das Molch-Messergebnis; an allen anderen 9 Stellen aber wesentlich stärker. Am extremsten ist er an zwei von den 13 Stellen, einmal 3,0 mm statt 1,48 mm (Molch) und einmal sogar 4,0 mm anstatt 1,98 mm (Molch). Das bedeutet, dass die Wanddickenminderung durch Rost mehr als doppelt so stark sein kann, wie der Molch angegeben hat – und allein die Molchergebnisse waren bis jetzt die Grundlage, Aussagen über den Rostbefall/die Sicherheit des Rohrs zu machen!
Allein dieser Befund hätte die Bezirksregierung veranlassen müssen, sofort den CO-Betrieb zu unterbinden!
3) Der desolate Düker:
Das ist ein von einem Stahlrohrmantel umschlossenes Bündel von 10 Rohren, einschließlich des CO-Rohrs, das den Rhein zwischen Köln-Merkenich und dem Leverkusener Werk/Nordseite unterquert. Zusammenfassend heißt es nach immer wiederkehrenden Feststellungen von Mängeln:
Blatt 149, TÜV 22.2.2013:
„Die Leitungen im Rheindüker sind durch ein gemeinsames Mantelrohr geführt worden. Dieses Mantelrohr besteht aus Stahlhalbschalen, die punktuell miteinander verschweißt sind. Durch die offenen Schlitze an den Stoßkanten findet ein ständiger Austausch von Grund- und Rheinwasser statt. Als Abstandshalter der Leitungen untereinander und zum Metallrohr wurden Gummiringe verwendet. Zum Schutz der Isolierung der Rohrleitungen (Bitumen) im Bereich der Abstandshalter wurden Metallbleche mit Metallspannbändern eingesetzt. Die visuelle Prüfung des Dükers hat ergeben, dass die Gummiringe teilweise zerrissen und plattgedrückt sind. Daher besteht teilweise ein direkter metallener Kontakt zwischen Mantelrohr und einzelnen Produktrohren sowie zwischen den Produktrohren untereinander… Die Sachverständigen halten es deshalb für erforderlich, den Düker durch eine geeignete neue Konstruktion zu ersetzen.“
Blatt 147 desselben Gutachtens:„…dass die Konstruktion des Rheindükers nicht dem heutigen Stand der Technik entspricht..
Ich behalte mir vor, jederzeit ergänzende und weiterführende Angaben aus den Akten der Bezirksregierung nachzureichen.
Alle zitierten Blätter habe ich abfotografiert; ich kann sie jederzeit zur Einsichtnahme vorlegen, falls das Gericht nicht selber die Akten in Augenschein nehmen will.
Ferner beantrage ich vorsorglich, alle Verfasser dieser zitierten und weiterer Berichte des TÜV und der anderen untersuchenden Firmen als Zeugen zu laden.
Ebenso als Zeugen zu laden sind die verantwortlichen Leiter von Bayer-Material-Science, dem Betreiber der Anlage, und ebenso die Verantwortlichen der Firma, die mit der Betriebsführung des CO-Rohrs irgendwann seit Anfang 2013 von BMS beauftragt ist, und deren Namen Bayer aus allen Akten der Bezirksregierung vor meiner Einsichtnahme löschen ließ. (Bescheid der Bezirksregierung an mich vom 5.3.2014).
Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Schweitzer
Ergänzung vom 16. Mai
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Übersendung des Aktenzeichens.
Hiermit möchte ich die Begründung meiner Klage um einen wesentlichen Punkt ergänzen.
Ich beziehe mich dabei im folgenden auf die von der Bezirksregierung durchnumerierten Akten zu dieser CO-Pipeline, die ich im Februar 2014 einsehen und fotografieren konnte.
Zum Beweis, dass der TÜV unglaubwürdige Gutachten erstellt und der Rost das Rohr tatsächlich lebensgefährlich zerfressen hat, verweise ich zunächst auf
Blatt 153: In diesem Gutachten des TÜV vom 5.7.2013 geht der TÜV von einer “rechnerisch geforderten Mindestrohrstärke von 3,6 mm„ aus, und gibt dem Rohr noch eine “Restlebensdauer von 2 Jahren„.
Dabei ging der TÜV von einer jährlichen Wanddickenminderung durch Rost von 0,5 mm und von den Molchergebnissen 2011 aus, und berücksichtigte auch eine mögliche Abweichung von 7 mm gegenüber dem Molchergebnis (Blatt 153).
Vor dem nächsten TÜV-Gutachten vom 19.12.2013, ein knappes halbes Jahr später, waren an drei Stellen Ausgrabungen vorgenommen worden. Die bewiesen, dass die Molchergebnisse um teilweise über 100 % zu niedrig lagen; an einer Stelle war die Wanddicke sogar um 4 mm durch Rost gemindert (statt 1,9 mm wie der Molch angegeben hatte). An dieser Stelle betrug die Wanddicke also nur noch 3,1 mm (das Rohr hatte ursprünglich eine Wanddicke von 7,1 mm)! (Alle Angaben auf Blatt 162 der Akten der Bezirksregierung.)
Entsprechend dem vorherigen Gutachten vom 5.7.13 hätte das Rohr sofort still gelegt werden müssen: Dort waren ja 3,6 mm Mindestrohrstärke gefordert – jetzt erwies sich, dass das Rohr mindestens an einer Stelle nur noch eine Stärke von 3,1 mm hatte!
Was macht der TÜV? Er setzte er einfach die Maßstäbe herab, die er früher selbst gesetzt hatte, herab; so konnte Bayer, der das Gutachten bestellt und bezahlt hatte, weiter CO durch das Rohr jagen:
* Zunächst wird die jährliche Korrosionsrate herab gesetzt: Auf Blatt 163 der Akten heißt es in dem Bericht des TÜV vom 19.12.13: “Aufgrund von Laboruntersuchungen und Erfahrungswerten ist bei einer freien Korrosion in Wässern realistisch eher von einer maximalen Korrosionsrate von ca 0,2 bis 0,25 mm/a auszugehen„. Wobei völlig offen bleibt, welche “Untersuchungen„ und “Erfahrungen„ das sein sollen, die vorher mehr als doppelt so hohen Korrosionswerte hinfällig werden lassen.
* Und zum anderen soll nach dem “Technischen Regelwerk„ plötzlich eine “Mindestwanddicke von 2 mm„ ausreichend sein, die der TÜV großzügig wegen möglicher Molchfehler auf 2,5 mm erhöht. (Blatt 164) Warum aber das “Technische Regelwerk„ im Juli 2013 noch eine Wanddicke von mindestens 3,6 mm als “Mindestrohrstärke“ für erforderlich hielt (Blatt 153), jetzt im Dezember aber 2,5 mm für ausreichend erhält, bleibt völlig offen, – oder auch nicht: Denn inzwischen waren ja schon 3,1 mm gemessen worden…
Diese Methoden des TÜV, innerhalb von fünf Monaten drastisch die Sicherheits-Anforderungen so zu senken, dass Bayer die CO-Pipeline weiter betreiben kann, sind mehr als fragwürdig. Die Bezirksregierung hätte als Aufsichtsbehörde dies erkennen, sofort überprüfen und bis zur endgültigen Klärung einen sofortigen Stopp des CO-Transports veranlassen müssen. Dieser Pflicht ist sie nicht nachgekommen.
Welche Rolle Bayer bei diesem Vorgang gespielt hat, wird zu untersuchen sein. Nicht unerwartet ist auf jeden Fall zu registrieren, dass Bayer sich durch 4 mm Rost und einer Wanddicke von nur noch 3,1 mm nicht im Transport von hochgiftigem CO hat hindern lassen.
Mit freundlichen Grüssen
Gottfried Schweitzer