13. November 2013
Offener Brief an die Bezirksregierung Düsseldorf
CO-Pipeline / Unfall im BAYER-Werk Brunsbüttel
Sehr geehrte Frau Dr. Nienhaus,
wir wir bereits in Essen erläutert haben, kam es am 25. September 2013 im Brunsbütteler BAYER-Werk zu einer Freisetzung von Kohlenmonoxid. Zwei Mitarbeiter wurden bewusstlos aufgefunden, drei weitere atmeten CO ein. Nach Angaben der Polizei schwebten zwei Betroffene in Lebensgefahr, ein Arbeiter musste reanimiert werden. Nach telefonischer Auskunft des ermittelnden Polizeibeamten kam die Hilfe im allerletzten Moment.
Von der Bayer AG gibt es bis zum heutigen Tag keinerlei Informationen zu den Hintergründen des Zwischenfalls. Wie kam es zu dem Austritt von CO? Gab es eine Beschädigung von Leitungen, Flanschen oder Ventilen? Warum wurde der Austritt nicht rechtzeitig bemerkt? Warum trugen die Mitarbeiter keine Warnmessgeräte oder Schutzmasken? Diese Fragen sind aus unserer Sicht für das Genehmigungsverfahren zur CO-Pipeline von Interesse, da es sich nicht ausschließen lässt, dass sich die in Brunsbüttel gemachten Fehler bei einem Unfall an der Pipeline wiederholen.
Schon in der Vergangenheit war es bei BAYER mehrfach zu CO-Unfällen gekommen, so im Jahr 2009, als im US-Werk Baytown Kohlenmonoxid und Monochlorbenzol austraten, oder im Jahr 2006, als die Krefelder CO-Anlage brannte und die Produktion fünf Wochen lang ruhen musste.
Die genannten Vorfälle – jeweils auf gesichertem Werksgelände mit gut geschultem Personal – zeigen einmal mehr, welch tödliches und unbeherrschbares Risiko Kohlenmonoxid in sich birgt. Unfälle an Rohrleitungen lassen sich niemals ganz ausschließen. Die Verlagerung dieser Risikoquelle in dicht besiedelte Gebiete ist daher nicht zu verantworten.
Nach Aussage der Polizeidienststelle Brunsbüttel wurde das Verfahren inzwischen an die Staatsanwaltschaft Itzehoe übergeben. Nach unserer Auffassung hat die Öffentlichkeit ein Anrecht darauf, umfassend über den Vorgang informiert zu werden. Auch sollten die Ermittlungsergebnisse sowie die daraus gezogenen Konsequenzen in das laufende Genehmigungsverfahren mit aufgenommen werden.
Wir möchten Sie daher bitten, die Staatsanwaltschaft Itzehoe um Amtshilfe zu bitten und die Öffentlichkeit entsprechend zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Philipp Mimkes
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.
Dr. Gottfried Arnold
Kinderarzt, Hilden