Presse Information vom 14. Januar 2016
CO-Pipeline zwischen BAYER-Werken Dormagen und Leverkusen:
Verwaltungsgericht Köln verhandelt am 19. Januar
Protestkundgebung: Dienstag, 19. Januar, ab 8.45 Uhr
Ort: Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz (Eingang Burgmauer)
Verhandlung:ab 9.30 Uhr, Saal 160, 1. Stock
Aktenzeichen: 14 K 2363/14
Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt am kommenden Dienstag über die Betriebsgenehmigung für die Kohlenmonoxid-Leitung zwischen Dormagen und Leverkusen. Gegner der Leitung rufen zu einer Protestkundgebung am Eingang des Gerichts auf. Gottfried Schweitzer, der die Klage vor zwei Jahren eingereicht hatte, wird für Nachfragen zu Verfügung stehen.
Die Firma BAYER hatte die Pipeline bereits in den 60er Jahren gebaut und jahrzehntelang für den Transport ungefährlicher Gase wie Stickstoff und CO2 genutzt. Im Jahr 2001 wurde die Pipeline ohne Beteiligung der Öffentlichkeit für Kohlenmonoxid umgewidmet. Weder BAYER noch die Behörden erstellten damals ein worst case-Szenario für einen möglichen Bruch der Leitung. Ein Gutachter von BAYER sprach jedoch in einem firmeninternen Schreiben von einem Gefahrenbereich von 350 Metern beidseits der Trasse (siehe unten). In diesem Abstand finden sich die zahlreiche Wohngebiete.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert eine Stilllegung der Leitung. Philipp Mimkes vom Vorstand des Vereins: „Gefahrstoffe wie Kohlenmonoxid dürfen allenfalls am Ort ihrer Verwendung produziert werden Ein Transport durch dicht besiedeltes Gebiet ist nicht zu verantworten, zumal die Leitung für deutlich ungefährlichere Gase konzipiert wurde. Die im Jahr 2001 genehmigte Umwidmung auf Kohlenmonoxid ohne ein öffentliches Genehmigungsverfahren ist verantwortungslos und in Deutschland ohne Beispiel“.
Gottfried Schweitzer und Philipp Mimkes hatten vor zwei Jahren durch Akteneinsicht bei der Bezirksregierung Köln nachweisen können, dass die Leitung schwere Rostschäden aufwies. Kurz darauf leitete BAYER den CO-Transport auf ein anderes Rohr um und kündigte den Neubau der besonders maroden Rhein-Unterquerung an. In den Antragsunterlagen für den neuen Tunnel räumt die Firma ein, dass eine Explosion „nicht 100-prozentig ausgeschlossen werden“ könne, was „als katastrophal einzuschätzen“ sei. Mimkes weiter: „Ein solches Risiko ist für die Bevölkerung untragbar und wegen der Möglichkeit einer dezentralen Kohlenmonoxid-Produktion in den einzelnen Werken auch keinesfalls notwendig“.
Gottfried Schweitzer hatte zunächst beantragt, die Genehmigung für den Betrieb der Pipeline wegen der Rostschäden zurückzuziehen. Am 26. März 2014 lehnte die Bezirksregierung diesen Antrag ab, weswegen Schweitzer am 23. April Klage beim Verwaltungsgericht Köln einreichte. Das Verfahren wurde am 7. Mai 2014 unter dem Aktenzeichen 14 K 2363/14 eröffnet.
Stellungnahme Dipl. Ing. Boguschewski (BAYER)
Im Rahmen der Änderungsmitteilung aus dem Jahr 2000 wurde kein Szenario für den Austritt von CO untersucht. Weder erfolgten detaillierte Ausbreitungs-Rechnungen noch wurden die örtlichen Begebenheiten betrachtet. Einzig ein Gutachter von BAYER, Dipl.-Ing. Boguschewski, widmete sich der Frage eines Austritts von Kohlenmonoxid, wenn auch nur auf neun Zeilen (!). Doch sogar dieser kurze Absatz ist alarmierend. Der Gutachter spricht für den Fall einer Beschädigung der Leitung von einem Gefahrenbereich von bis zu 350 Metern beidseits der Trasse (Datum: 20. Juni 2000). Wörtlich heißt es:
„Aus der Nennweite 150, der Länge von ca. 10,5 km und einem Arbeitsüberdruck von ca. 12 bar ergibt sich in der Fernleitung ein Inhalt von max. ca. 2500 Nm3. Unterstellt man weiterhin ein 15-minütiges Nachströmen bei 3500 Nm3/h ergibt sich für den Fall der Intoxikation bei Freisetzung von Kohlenmonoxid unter ungünstiger atmosphärischer Turbulenzsituation lediglich eine Gefährdung im windabwärts gerichteten Sektor in einem Abstand von maximal 150-350m. Aufgrund des weitestgehend linksrheinischen Verlaufes, der vorherrschenden Windrichtung Nord-West sowie der Verlegung in unbebautem Gebiet, ist die Gefährdung durch Intoxikation bei Freisetzung von Kohlenmonoxid als gering einzuschätzen. CO ist relativ leichter als Luft.“
Im Abstand von 350m finden sich die Wohngebiete von Wiesdorf, Merkenich, Rheinkassel, Langel, Hitdorf und Worringen. Dennoch unterblieb im weiteren Verfahren eine Untersuchung der Risiken für die Anwohnerinnen und Anwohner.
Anmerkung: Der TÜV kam in einem Gutachten vom Juni 2005 zu dem Ergebnis, dass bei einem Vollbruch der Leitung bis zu 590 m auf beiden Seiten eine tödliche CO-Konzentration entstehen kann.