Clomazone ist u.a. in den BAYER-Produkten Rodino, Brasan und Centium 36 enthalten. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren schließt sich der Forderung nach einem Verbot an.
Presse-Information, PAN Germany, 13. September 2011
Pestizidindustrie kippt das Ruhen der Zulassung des Unkrautvernichtungsmittels Clomazone
PAN fordert ein endgültiges Verbot
Nachdem sich Anwohner von landwirtschaftlichen Flächen in Mecklenburg-Vorpommern wegen gesundheitlicher Probleme nach der Anwendung von Pestiziden mit dem Wirkstoff Clomazone beschwert hatten, entschied das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) das Ruhen aller Pestizid-Produkte mit dem Wirkstoff Clomazone. Die Zulassungsinhaber der Pestizide legten jedoch Widerspruch ein und machten damit die Entscheidung des BVL unwirksam, denn der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Damit dürfen die Mittel – trotz der Gesundheitsprobleme der Anrainer der mit Clomazone behandelten Felder – jetzt doch weiter verkauft und angewendet werden.
Pestizide mit dem Wirkstoff Clomazone sind gefährlich. Das ist nicht neu. Schon vor einer Dekade, im September 2001, gab es in Mecklenburg-Vorpommern Gesundheitsbeschwerden und Ernteausfälle durch Pestizide mit dem Wirkstoff Clomazone (damals durch das Handelspräparat Brasan). Die Behörden versuchen seither erfolglos die von Clomazone ausgehenden Gefahren durch Auflagen in den Griff zu bekommen. Ein Verbot erfolgte trotz wiederholter Probleme nicht.
Das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) begrüßte die kürzliche behördliche Entscheidung, die Zulassung für Clomazone ruhen zu lassen, bemängelt aber die Durchsetzungskraft der Behörde. Carina Weber, Geschäftsführerin von PAN Germany: „Das BVL ist offensichtlich nicht in der Lage, die Entscheidung, dem Schutz von Mensch und Umwelt Vorrang einzuräumen, durchzusetzen. Die Pestizidindustrie hat es geschafft, die Behördenentscheidung zu kippen.“ Clomazone darf trotz der Gesundheitsbeschwerden weiter vermarktet werden.
Carina Weber: „Die deutsche Regierung muss endlich gesetzgeberisch den Zulassungsbehörden den Rücken stärken, damit die Behörden sich gegen die ökonomischen Interessen multinationaler Konzerne durchsetzen können.“
Zu den Vertreibern Clomazone-haltiger Pestizide gehören die Weltmarktführer der Pestizidindustrie Bayer und Syngenta, ebenso wie BASF, die sich finanziell gut ausgestattet, schnell und massiv gegen Entscheidungen von Behörden wehren können. „Dem muss“, so Weber, „endlich ein Riegel vorgeschoben werden, wenn es um gesundheitliche Fragen geht.“
Weitere Informationen: Carina Weber, Tel. 040-3991910-23, E-Mail: carina.weber@pan-germany.org
Nachricht der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 6. September:
Hinweis: Ruhen der Zulassung Clomazone-haltiger Pflanzenschutzmittel
Das BVL hat am 02.09.2011 mit sofortiger Wirkung das Ruhen der Zulassung für alle Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Clomazone angeordnet. Dies bedeutet, Pflanzenschutzmittel, die diesen Wirkstoff enthalten, dürfen ab sofort weder vertrieben noch angewendet werden. Mittlerweile haben jedoch einige Zulassungsinhaber Widerspruch gegen diese Ruhensanordnung eingelegt, so dass eine Anzahl von Clomazone-haltigen Präparaten befristet handelbar oder anwendbar sind.
Informationen darüber, welche Clomazone-haltigen Präparate dies aktuell sind, erhalten Sie über den Pflanzenschutzdienst ihrer zuständigen Bezirksstelle.
Auf Rapsflächen, auf denen eine Resistenz von Ackerfuchsschwanz oder Windhalm gegen FOPs wie Agil S, Panarex oder Fusilade Max vorliegt, sollte bei frühen Gräsermaßnahmen DIMs wie Focus Ultra oder Select 240 EC eingesetzt werden. Alternativ kann im Spätherbst gegen Ausfallgetreide, Trespe und Ungräser als Resistenzbaustein Kerb Flo/Groove zur Anwendung gelangen. Ist eine Gräsermaßnahme z. B. in sehr früh gedrillten Rapsbeständen notwendig, die bereits vier Laubblätter entwickelt haben, kann die Gräsermaßnahme mit einer Wachstumsreglerbehandlung kombiniert werden. Diese sehr wüchsigen Bestände sollten dann z. B. mit einem Carax behandelt werden, ggf. wird eine zweite Maßnahme zum späteren Zeitpunkt erforderlich.
Das Unkrautbekämpfungsmittel Clomazone gehört nach Ansicht der Umweltorganisation BUND verboten.
08. September 2011 – Ein Sprecher des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern äußerte sich am Mittwoch in Schwerin froh darüber, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Zulassung des Mittels ausgesetzt habe. Das Bundesamt teilte allerdings mit, gegen die Entscheidung hätten die Zulassungsinhaber Widerspruch eingelegt. Dieser habe aufschiebende Wirkung. Die Mittel dürften daher bis auf weiteres wieder vertrieben und angewendet werden.
Vor einer Woche war bekanntgeworden, dass das Pflanzenschutzmittel für Raps bei Einwohnern in Vorpommern, unter anderem in Klein Jasedow, zu Atembeschwerden führte. Nach Angaben des BUND sind die Beeinträchtigungen im Landkreis Vorpommern-Greifswald keine Einzelfälle.