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CBG unterstützt Pestizid-Klage der Deutschen Umwelthilfe

Marius Stelzmann
Das PFAS-Ackergift Flufenacet muss vom Markt!
Nach Einschätzung der „Deutschen Umwelthilfe“ (DUH) lässt das „Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit“ (BVL) seiner Ankündigung, den Pestizid-Wirkstoff Flufenacet zu verbieten, keine Taten folgen. Darum zog die DUH vor Gericht. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) unterstützt diesen Schritt. „Die Klage der Deutschen Umwelthilfe kommt zum richtigen Zeitpunkt. Das Bundesamt muss seinen Flufenacet-Beschluss vom Oktober letzten Jahres umsetzen und dem Schutz der Gesundheit Vorrang vor dem Schutz von Konzern-Interessen einräumen. Es darf nicht vor BAYER & Co. einknicken“, so CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann.Der Pestizid-Wirkstoff Flufenacet, enthalten unter anderem in den BAYER-Produkten ARTIST, ASPECT, BAKATA und BANDUR FORTE, weist ein großes Gefährdungspotenzial auf. Das Ackergift gehört zu den hormonschädigenden Chemikalien, den sogenannten Endokrinen Disruptoren (EDC). Zudem entsteht bei seiner Zersetzung Trifluoressigsäure, die zu den PFAS gehört. Dabei handelt es sich um quasi unkaputtbare Substanzen, die sich in der Umwelt sogar noch anreichern. „Ewigkeitschemikalien“ heißen sie deshalb in Abgrenzung zu den „lediglich“ langlebigen Giftstoffen Asbest, PCB und DDT. Damit nicht genug, zählt die Trifluoressigsäure auch noch zu den PFAS mit der weitesten Verbreitung. In fast jedem Gewässer findet sich dieses Abbau-Produkt von Flufenacet. „Derzeit sind die TFA-Konzentrationen um Größenordnungen höher als die von anderen PFAS – und um Größenordnungen höher als die von anderen Pestiziden und Pestizid-Metaboliten“, konstatieren Hans Peter H. Arp und seine MitautorInnen in der Studie „The Global Threat from the irreversible Accumulation of Trifluoroacetic Acid (TFA)“. Der Leverkusener Multi selbst hat die Trifluoressigsäure nach Informationen von Global 2000 bei der von der Chemikalien-Verordnung REACH vorgeschriebenen Gefahrenbewertung als „vermutlich reproduktionstoxisch beim Menschen“ bezeichnet. Öffentlich aber behauptet er, „dass es keine Hinweise auf ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder für die Umwelt gibt“ und wappnet sich juristisch gegen das drohende Flufenacet-Aus. So strengte der Agro-Riese zu diesem Zweck ein Eilrechtsschutz-Verfahren an. Aber auch das läuft nicht ohne die Deutsche Umwelthilfe ab. Sie nimmt als Beigeladene teil – das Gericht genehmigte einen entsprechenden Antrag.„Der BAYER-Konzern will ein Pestizid auf dem Markt halten, das er selbst als „vermutlich reproduktionstoxisch beim Menschen“ bezeichnet. Das zeigt wieder einmal: Der Global Player betreibt seine Profit-Jagd ohne Rücksicht auf Verluste“, hält Stelzmann abschließend fest.

Pressekontakt:Marius Stelzmann
0211/33 39 11 
presse@cbgnetwork.org

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