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Bienensterben

CBG Redaktion

Presse Information vom 15. Januar 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

USA: Verkauf von BAYER-Pestizid verboten

Gefahr für Bienen / weitere Verbote gefordert / „alle Studien offen legen“

In den USA ist von heute an der Verkauf des Pestizids Spirotetramat verboten. Vorausgegangen war eine Klage des Umweltverbands Natural Resources Defense Council (NRDC). Das NRDC hatte bemängelt, dass die Risiken für Bienen bei der Zulassung des Wirkstoffs nicht berücksichtigt worden waren. Spirotetramat ist in den BAYER-Produkten Movento and Ultor enthalten. In Deutschland ist das Insektizid nicht auf dem Markt.

Aaron Colangelo, Anwalt des NRDC: „Zwar hat die Umweltbehörde Environmental Protection Agency (EPA) Risiken von Movento für Bienen festgestellt. Diese Erkenntnisse wurden bei der Zulassung jedoch ignoriert.“ Nach Angaben der EPA zeigten die von BAYER eingereichten Unterlagen, dass Bienen das Pestizid mit der Nahrung in den Bienenstock einbringen, wodurch die Fortpflanzungsfähigkeit der Insekten beeinträchtigt werde. Die von Bienen aufgenommenen Mengen des Wirkstoffs führten zu einer „signifikanten Sterblichkeit“ und einer „massiven Verwirrung“ von Bienen und Larven. Dennoch war Movento in den USA im Juni 2008 zugelassen worden. „Wir dürfen nicht zulassen, dass BAYER solch ein unkontrolliertes Experiment an Bienen im ganzen Land durchführt – ohne eine vollständige Kenntnis der Folgen“, so Colangelo weiter.

In dem am 23. Dezember ergangenen Urteil schreibt Richterin Denise Cote: „Die Tatsache, dass die Firma BAYER bereits die Früchte eines fehlerhaften Zulassungsprozesses erntet, ändert nichts daran, dass die Zulassung ausgesetzt und der Verfahrensfehler korrigiert werden muss.“ Cote bemängelt außerdem, dass die EPA vor der Zulassung keine Stellungnahmen von Umweltverbänden und Imkern eingeholt hatte. Auch aus diesem Grund werde die Zulassung aufgehoben. In den USA waren im vergangenen Winter bei rund 40% der Bienenvölker Schäden festgestellt worden.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Das Urteil ist ein großer Sieg für die Umwelt und den Schutz der Bienen. Wir fordern BAYER auf, alle Studien zu Spirotetramat – und zu Pestiziden grundsätzlich – öffentlich zugänglich zu machen. Nur so ist eine unabhängige Bewertung der Risiken möglich.“

Spirotetramat gehört – anders als die von BAYER vertriebenen Wirkstoffe Clothianidin und Imidacloprid – nicht zur Substanzklasse der Neonicotinoide, die für das flächendeckende Bienensterben in Süddeutschland im Mai 2008 verantwortlich sind. Die Anwendung von Clothianidin und Imidacloprid als Beizmittel für Mais war in Deutschland nach dem Bienensterben verboten worden. Auch Italien und Slowenien verhängten Verbote, Frankreich verweigerte die Zulassung. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert ein Verbot von Neonicotinoiden.

weitere Informationen:
· Der Gerichtsbeschluss im Wortlaut
· Stellungnahme des NRDC
· Bienensterben durch BAYER-Pestizide