25. Juni 2008; NABU
Bienengift darf nicht wieder zugelassen werden
Bundesbehörde ignoriert Vorsorgeprinzip bei Pestizidprüfung
Die Schäden an über 10.000 Völkern von Honigbienen in Baden-Württemberg sind noch nicht verheilt. Keiner kennt die Zahl der vergifteten Wildinsekten und über die Langzeitfolgen des Nervengifts weiß man wenig. Trotzdem hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) den Insektizid-Wirkstoff Clothianidin nun wieder zugelassen. „Angesichts der zahlreichen Wissenslücken ist diese Entscheidung unverantwortlich. Wenn nun das Gift wieder ausgebracht werden darf, dürfte das nächste Massensterben nur eine Frage der Zeit sein“, warnte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Der NABU hatte das BVL bereits 2004 aufgefordert, das ebenfalls zu den Nervengiften zählende Mittel Gaucho (Wirkstoff Imidacloprid) in Deutschland zu verbieten. Auch dieses Gift steht im Verdacht, für Bienen und andere Insekten giftig zu sein. Im Gegensatz zu Deutschland hatte Frankreich unmittelbar danach rasch umfangreiche Auflagen und Anwendungsverbote zum Schutz der Bienen verhängt.
„Wir fordern das BVL auf, den Schutz der Bienen und anderer Blütenbestäuber als elementare Grundlage für Landwirtschaft und Artenvielfalt deutlich sorgfältiger zu prüfen. Eine Bundesbehörde darf auch vor dem massiven Lobbydruck der Herstellerfirma nicht einknicken, sondern muss das Vorsorgeprinzip ernst nehmen“, forderte Miller.
Für Rückfragen:
Florian Schöne
NABU-Agrarexperte
Tel. 030-28 49 84-16 15