18. Februar 2003
NABU und Berufsimkerbund fordern Anwendungsverbot für Imidacloprid
Der Naturschutzbund NABU und der Berufsimkerbund (DBIB) haben von Bundesverbraucherministerin Künast ein Anwendungsverbot für das Insektizid „Gaucho“ (Imidacloprid) gefordert. „Die neuesten Erkenntnisse über ein Massensterben von Bienenvölkern durch den Wirkstoff Imidacloprid müssen ernst genommen und die Zulassung der Chemikalie umgehend geprüft werden“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Gerd Billen. Der Wirkstoff komme großflächig in dem Insektizid „Gaucho“ der Firma Bayer zur Saatgutbehandlung von Raps, Zuckerrüben und Mais zum Einsatz und wirke als Nervengift auf Insekten. Aufgrund der sehr schlechten Abbaubarkeit reichert sich Imidacloprid im Boden an und wird über den Pflanzensaft bis in die Blüte transportiert. Die Bienen tragen den belasteten Nektar und den Pollen in den Bienenstock ein, wo das hochgiftige Mittel auch die Brut direkt schädigt.
Untersuchungen in Frankreich hätten ergeben, dass das Mittel an einem Verlust von bis zu 50 Prozent der Bienenvölker beteiligt sein könne. Daher ist dort ein Anwendungsverbot für „Gaucho“ auf Sonnenblumen verhängt worden. Auch in Deutschland sei zu befürchten, dass sich das ganze Ausmaß des Bienensterbens verstärkt nach der Auswinterung der Bienenvölker zeigen werde. Im Sinne eines vorsorgenden Umwelt- und Verbraucherschutzes müsse nach Auffassung von NABU und DBIB auch in Deutschland die Zulassung des Mittels neu geprüft werden.
„Die Imkerei leistet einen unschätzbaren Beitrag zur Bestäubung von Kultur- und Wildpflanzen und darf nicht durch ein einzelnes Insektizid gefährdet werden“, sagte DBIB-Präsident Ulrich Hofmann. Mit über einer Million Hektar Anbaufläche sei Raps als wichtigste Frühjahrstracht für die Biene besonders problematisch. Daher müsse sichergestellt werden, dass der verstärkte Anbau von Raps zur Herstellung von Biodiesel nicht zu einem Bestandseinbruch bei Honig- und Wildbienen sowie weiteren Insektenarten führe. „Solange die Risiken und Gefahren für die Bienen nicht abschließend geklärt sind, darf Imidacloprid nicht weiter angewendet werden“, so die gemeinsame Forderung von NABU und DBIB.
ots Originaltext: NABU