Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April 2023
Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 4 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die AktionärInnen veranlassen wollen, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen:
Gegenantrag zu TOP 4: Wahlen zum Aufsichtsrat
Hiermit schlagen wir vor, mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2023 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastungen für das Geschäftsjahr 2026 beschließen wird, zu wählen:
a) Brigitte Hincha-Weisel, Erzieherin
ehrenamtlich im Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren tätig
b) Jan Pehrke, Journalist
ehrenamtlich im Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren tätig
Dieser Vorschlag ist gestützt auf die langjährige Expertise der aufgeführten KandidatInnen bei der Beurteilung der Anforderungen, denen sich ein Konzern stellen muss, um sozial gerecht und ökologisch produzieren zu können.
Um Mitteilung dieses Gegenantrags sowie der Begründung bitten wir gemäß §§ 125, 126 AktG.
Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V.
– Jan Pehrke –