Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April 2023
Hiermit zeige ich an, dass ich den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats in Punkt 2 der Tagesordnung widerspreche und die Aktionär:innen veranlassen will, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen:
Gegenantrag zu TOP 2: Der Vorstand wird nicht entlastet
Klaus Kunz, der Nachhaltigkeitsbeauftragte von BAYER CROPSCIENCE, hat sich kürzlich in einem Interview mit „Business Insider“ überdie Umweltauswirkungen von Chemikalien geäußert, die der BAYER-Konzern als Schädlings- und Unkrautbekämpfungsmittel für die Landwirtschaft produziert. Kunz gestand ein, dass diese Produkte durchaus die Umwelt schädigen können:
„Die Leute sagten, unsere Produkte seien schädlich für Bienen, und unsere Botschaft lautete: ,Unsere Produkte sind sicher für die Umwelt, wenn sie gemäß den Anweisungen auf dem Etikett angewendet werden‘ (…) Aber wenn man darüber nachdenkt – ein Insektizid ist sicher für die Umwelt – ist das ein Witz. Es ist so konzipiert, dass es nicht sicher für die Umwelt ist. Es ist so konzipiert,
dass es die Umwelt beeinträchtigt, egal was auf dem Etikett steht.“( https://www.businessinsider.com/bayer-roundup-environment-chemicals-pesticides-bees-farming-monsanto-2023-1)
Herrn Kunz ist für diese Ehrlichkeit zu danken. Denn selbstverständlich schaden Insektizide Insekten – das ist ja der Zweck dieser Mittel, und genau dafür werden sie von BAYER hergestellt. Andere Teile des Konzerns erzählen jedoch weiterhin, dass BAYER-Produkte „keine unangemessenen Auswirkungen auf die
Umwelt“ hätten.(Quelle s. o.)
Was BAYER für „angemessene“ Umweltauswirkungen hält, stellt sich wissenschaftlich so dar: Neonicotinoide haben schädliche Auswirkungen nicht nur auf jene „Zielorganismen“, gegen die Landwirt:innen sie einsetzen. Neonicotinoide wie BAYER sie u. a. in seinen weltweit erfolgreich verkauften Insektiziden wie Confidor und Gaucho (enthalten Imidacloprid) einsetzt, schaden
auch wichtigen bestäubenden Insekten wie Bienen.
Die US-Umweltschutzbehörde und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA haben festgestellt, dass Neonicotinoide sich mit höchster Wahrscheinlichkeit negativ auf viele bereits bedrohte oder gefährdete Arten auswirken. Dennoch verkauft BAYER diese für Wild- und Honigbienen
hochgiftigen Mittel weiterhin, wo immer es die Gesetzeslage außerhalb der EU erlaubt. Damit schädigt der BAYER-Konzern die Umwelt und auch die Lebensgrundlagen der Menschen.
Erst kürzlich hat die EU-Kommission festgestellt, dass bereits heute jede dritte Bienen-, Schmetterlings- und Schwebfliegenart in der EU vom Aussterben bedroht ist. Weil 80 % der Kultur- und Wildpflanzenarten von der Bestäubung durch Tiere abhingen, könne das zu einer existenziellen Bedrohung unserer Ernährungsgrundlagen und das Leben auf unserem Planeten werden.(Siehe EU-COM-Website: “Save bees and farmers!” (europa.eu) BAYER und namentlich dem Vorstand muss bekannt sein, dass sich Glyphosat unmittelbar negativ auf die Gesundheit und Lebenserwartung bestäubender Insekten auswirkt.
• Eine im Juni 2022 in „Science“ publizierte Studie der Universität Konstanz belegte, dass Glyphosat in Kombination mit Trachtmangel die Brutpflege und somit das Überleben von Hummelkolonien gefährdet.
• Eine in 2021 in „Nature“ publizierte Studie weist nach, dass Glyphosat die symbiotischen Bakterien von Käfern schädigt. Gefahren für bestäubende Insekten sind nicht nur für den Wirkstoff selbst belegt, sondern auch für Herbizide mit Glyphosat, u. a. für die glyphosathaltige Roundup-Formulierung „WeatherMax“ von BAYER.
Doch BAYER will seine Glyphosat-haltigen Mittel weiter vermarkten, weil die beschriebenen Umweltauswirkungen für BAYER (siehe oben) offenbar „angemessen“ sind.
Die Aurelia Stiftung hat dagegen nun Rechtsmittel eingelegt: https://www.aurelia-stiftung.de/wp-content/uploads/2023/02/28.02.08.-PM-Glyphosatklage-1.pdf Verantwortungsbewusstes Handeln für die Natur und künftige
Generationen ist bisher keine Firmenraison des BAYER-Konzerns. Daran ändert auch der im Jahr 2019 gegründete „unabhängige“ Nachhaltigkeitsrat nichts.
Zukunftsfähig kann der BAYER-Konzern sich geschäftlich nur entwickeln, wenn er seine umweltschädigenden Geschäftspraktiken aufgibt und sich von sämtlichen chemisch-synthetischen Pestiziden in seinem Portfolio verabschiedet. Solange das nicht geschieht, trägt die Verantwortung für das gemeinwohl-schädigende Geschäftsmodell der Vorstand von BAYER. Daher fordere ich die Aktionär:innen auf, gegen die Entlastung des Vorstands zu stimmen.
(Die Aurelia Stiftung dankt dem BAYER-Aktionär Jan Pehrke für die Möglichkeit zu diesem Gegenantrag)
Um Mitteilung des Gegenantrags sowie der Begründung bitte ich gemäß §§ 125, 126 AktG.
Mit freundlichen Grüßen
– Jan Pehrke –