Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April 2023
Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 1 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die AktionärInnen veranlassen wollen, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen:
Gegenantrag zu TOP 1: Verwendung des Bilanzgewinns
Wir beantragen die Kürzung der Dividende auf 10 Cent je Aktie. Die freiwerdenden Gelder sollen verwendet werden:
> zur Zahlung von Wiedergutmachungen an Personen, bei denen Glyphosat gesundheitliche Schäden verursacht hat;
> zur Zahlung von Wiedergutmachungen an LandwirtInnen, denen das Herbizid Dicamba die Ernten vernichtet hat;
> zur Zahlung von Wiedergutmachungen an ImkerInnen, deren Bienen durch Insektizide aus der Gruppe der Neonicotinoide
verendet sind;
> zur Zahlung von Wiedergutmachungen an BewohnerInnen des argentinischen Ortes Presidencia Roca, die durch das BAYER-Pestizid HARNESS gesundheitliche Schäden erlitten haben;
> Zur Zahlung von Wiedergutmachungen an Geschädigte von AGENT ORANGE, einem Herbizid der Tochter-Gesellschaft MONSANTO, das im Vietnam-Krieg als Chemiewaffe zum Einsatz kam;
> Zur Zahlung von Wiedergutmachungen an Geschädigte der
Industrie-Chemikalie PCB;
> Zur Zahlung von Wiedergutmachungen an Geschädigte von
Verhütungsmitteln aus der YASMIN-Produktreihe;
> Zur Zahlung von Wiedergutmachungen an Geschädigte des
Medizin-Produkts ESSURE;
> Zur Zahlung von Wiedergutmachungen an Geschädigte der
Hormon-Spirale MIRENA;
> Zur Zahlung von Wiedergutmachungen an Geschädigte des
Antibiotikums CIPROBAY;
> Zur Zahlung von Wiedergutmachungen an Geschädigte des
Gerinnungshemmers XARELTO;
> Zur Beteiligung an den Kosten, welche die Bergung von
chemischen Kampfstoffen aus Nord- und Ostsee verursachen;
> Zur Aufstockung der Renten von Hinterbliebenen derjenigen
Menschen; die während der Nazi-Zeit in den KZs der von BAYER
mitgegründeten IG FARBEN umgekommen sind.
Es sei angemerkt, dass wir durchaus auch den völligen Verzicht auf jegliche Dividenden-Ausschüttung beantragen würden, um die Mittel für die oben beschriebenen Aufgaben einzusetzen, wenn dies gesetzlich möglich wäre. Aber leider ist das nicht der Fall.
Um Mitteilung dieses Gegenantrags sowie der Begründung bitten wir
gemäß §§ 125, 126 AktG.
Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V.
– Jan Pehrke – – Axel Köhler-Schnura –