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BAYER HV 2023 – Gegenantrag 11

CBG Redaktion

Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April 2023

Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 3 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die AktionärInnen veranlassen wollen, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen:

Gegenantrag zu TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder

Der BAYER-Konzern handelt im Fall des ehemaligen SCHERING-Produktes Duogynon verantwortungslos. Der Aufsichtsrat nimmt an dieser Praxis keinen Anstoß. Darum fordert die Coordination gegen BAYER-Gefahren gemeinsam mit den im NETZWERK DUOGYNON organisierten Geschädigten des Präparats, den Gremien-Mitgliedern die Entlastung zu verwehren. Der hormonbasierte Schwangerschafts-Test Duogynon aus den 60er und 70er Jahren steht seit über 50 Jahren im Verdacht, Tausende von
Missbildungen verursacht zu haben. Dennoch verweigert das Unternehmen jegliche Mithilfe bei der Aufklärung des Falls.

BAYER versteckt sich hinter der Verjährung und verhinderte so eine gerichtliche Aufklärung in Deutschland. Auf Gesprächsangebote der Geschädigten reagierte BAYER nicht, auch die vom Landgericht Berlin vorgeschlagene Mediation lehnte BAYER ab.

Öffentlich einsehbare Unterlagen im Landesarchiv Berlin zeigen deutlich das Ausmaß der Verschleierung und lassen einen zweiten Fall „Contergan“ erahnen. Zum Beispiel finden sich in den Unterlagen zahlreiche Schreiben besorgter Ärzte, die schwere Missbildungen ihrer Patienten beschreiben. Bereits 1969 hatten
firmeninterne Tierversuche deutliche Auffälligkeiten und Missbildungen gezeigt. Schering unternahm jedoch nichts und verkaufte das Produkt gewissenlos weiter. Im Ausland wurde das Medikament meist früher vom Markt genommen. Wiederholt traf sich Schering damals auch mit den Vertretern des Contergan-Herstellers Grünenthal. Parallelen zu Contergan sind greifbar. Eine aktuelle Studie des Bundesministeriums für Gesundheit (aus 03/2023) beschreibt den historischen Ablauf im Fall „Duogynon“. Das damalige BGA war wohl personell schwach besetzt und noch unzureichend organisiert. Der Verfasser kritisiert aber auch das
Verhalten von Schering an mehreren Stellen. Bis heute haben sich 661 Betroffene beim NETZWERK DUOGYNON gemeldet. Aktuell beschäftigt der Fall Duogynon auch viele Abgeordnete im Bundestag. Es wird dort schon bald zu neuen Diskussionen kommen. Nach dem Contergan-Urteil hätten das BGA und auch Schering anders handeln müssen. Es ist nicht zu verstehen, warum ein Weltkonzern wie BAYER heute so handelt und nicht diese Fehler eingesteht.

Ab dem 2. Mai startet eine Anhörung vor einem englischen Gericht. Es geht um eine Wiederaufnahme des Primodos-Verfahrens in England (Primodos = Duogynon). BAYER wird mit Sicherheit eine schlechte Presse in Großbritannien bekommen, und es besteht Aussicht auf einen neuen Prozess, der dann bestimmt weltweit für Aufsehen sorgen wird.

An der Charité in Berlin ist ein Forschungsprojekt zu hormonellen Schwangerschaftstests gestartet worden (Riskante Hormone, schwangere Patientinnen und die umstrittene Forschung zu angeborenen Fehlbildungen). Forscher weltweit arbeiten daran. BAYER muss nun endlich für die Fehler der Vorgängerfirma SCHERING aufkommen, sich bei den Familien entschuldigen und schnell Ausgleichszahlungen durchführen. Es ist an der Zeit, diesen Fall zu beenden und endlich verantwortungsbewusst zu handeln! Der Vorstand von BAYER hat keine Maßnahmen eingeleitet, um die Aufklärung des Falls zu betreiben. Bis heute wird gemauert und die Opfer werden abgewimmelt. Ein solches Handeln ist unmoralisch. Dem Vorstand ist daher die Entlastung zu verweigern. Ausführliche
Informationen zu dem Fall finden sich auf der Homepage der Betroffenen unter www.duogynonopfer.de

Um Mitteilung dieses Gegenantrags sowie der Begründung bitten wir gemäß §§ 125, 126 AktG.

Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V.
– Jan Pehrke –