Drücke „Enter”, um zum Inhalt zu springen.

BAYER HV 2023 – Gegenantrag 10

CBG Redaktion

Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April 2023

Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 5 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die AktionärInnen veranlassen wollen, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen:

Gegenantrag zu TOP 5:

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Der Aufsichtsrat schlägt eine zu hohe Vorstandsvergütung vor. Zahlungen, die um ein Vielfaches über dem Durchschnittsjahresgehalts von BAYERs Tarif-Beschäftigten liegen, sind weder nach innen noch nach außen hin vermittelbar. Zudem koppelt das Unternehmen einen großen Teil des Honorars an die Steigerung der Profitablität der Geschäfte und schafft damit Fehlanreize. Darum möchten wir die AktionärInnen auffordern, dem Vergütungsbericht in der vorliegenden Form die Zustimmung zu verweigern.

Der Vergütungsbericht legt als Zielvergütung für den Vorstandsvorsitzenden nicht weniger als 7,8 Millionen Euro. Die Bezüge der anderen Vorstandsmitglieder bewegen sich in einem Rahmen von 3,3 bis 4,5 Millionen Euro. Das ist viel zu viel.

Überdies bindet der Konzern die erfolgsabhängigen Bestandteile der Vorstandseinkünfte fast ausschließlich an ökonomische Kriterien. So will der Aufsichtsrat laut Vergütungsbericht Ziele setzen, „die im Einklang mit den Erwartungen der Investoren und des Kapitalmarkts stehen“ als da wären „Aktienkurs-Entwicklung“, „langfristige Wertschaffung“ und „Aktivitäten zur Verbesserung der Kapitalmarkt- Arbeit“. Das hält die Vorstandsmitglieder dazu an, ohne Rücksicht auf Verluste für Mensch, Tier und Umwelt auf Rendite-Jagd zu gehen. Vor allem in Relation zu den Entgelten der anderen Firmenangehörigen sprengen die Summen jedes vernünftige Maß. So übersteigt das Salär des Konzern-Chefs den durchschnittlichen Jahres-Lohn eines Tarif-Beschäftigten von BAYER um den Faktor 93. Die restlichen Vorstandsmitglieder streichen das 55-Fache ein.
Der Dachverband der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre hatte diese Kluft in der Bezahlung schon 2009 auf der Hauptversammlung kritisiert und vorgeschlagen, die Spreizung in einem ersten Schritt erst einmal auf den Faktor 20 zurückzuführen. Schon dem widersetzte sich BAYER aber: Der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Manfred Schneider sprach sich gegen solche „statistischen Grenzen“ aus. Und auf der letzten Hauptversammlung lehnte das auch der jetzige Amtsinhaber Norbert Winkeljohann ab. „Darin sehen wir aus
verschiedenen Gründen keinen Mehrwert“, antwortete er auf eine entsprechende Frage der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Und die immense Differenz zwischen dem Einkommen des Vorstandsvorsitzenden und dem eines Tarif-Beschäftigten bezeichnete er als „absolut angemessen“.

Nach Ansicht der Coordination gegen BAYER-Gefahren zeugt das im Vergütungsbericht dargelegte System der Vorstandshonorierung von einem eklatanten Mangel an sozialem Bewusstsein und gesellschaftlicher Verantwortung. Darum appelliert die Coordination an die AktionärInnen, den Vergütungsbericht nicht zu billigen.

Um Mitteilung dieses Gegenantrags sowie der Begründung bitten wir gemäß §§ 125, 126 AktG.

Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V.
– Jan Pehrke –