Bundestag entscheidet über die Fortführung von Online-Hauptversammlungen
Demokratische AktionärInnen-Rechte in Gefahr
Am morgigen Dienstag will die Bundesregierung die Ausnahme-Bestimmungen zu Online-Hauptversammlungen erneut fortschreiben und den Aktien-Gesellschaften damit längerfristig das Recht einräumen, vor ihren AnteilseignerInnen ins Virtuelle zu flüchten. Auf Druck der Unternehmen unterbricht der Bundestag eigens die Parlamentsferien. Die Fortdauer dieser Ausnahme-Regel aus dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ soll – gemeinsam mit ein paar weiteren Vorlagen – noch kurz vor Ende der Legislatur-Periode unbedingt durchgebracht werden, Die Online-HV hätte sich „im Großen und Ganzen bewährt“, meinen CDU und SPD.
„Während inzwischen allerorts wieder Präsenz-Veranstaltungen unter Einhaltung der jeweiligen Hygiene-Standards möglich sind, stellt die Große Koalition BAYER & Co. ohne Not einen Blanko-Scheck dafür aus, auch 2022 wieder die Rechte der AktionärInnen-Demokratie auszuhebeln. Wobei es natürlich um die KleinaktionärInnen geht, denn mit den ultrareichen BesitzerInnen, den sogenannten GroßinvestorInnen, die die wesentlichen Anteile an den Konzernen besitzen, stimmen sich Vorstände und Aufsichtsräte natürlich immer und auch weiterhin intensiv ab. Andernfalls wären sie sofort ihren Job los“, meint Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).
Die Coordination sucht bereits seit 1983 die Hauptversammlungen der BAYER AG auf, um den Vorstand mit den Risiken und Nebenwirkungen seiner gnaden- und rücksichtslosen Profitjagd zu konfrontieren. Um solche Kritik zu mindern, nutzte der Leverkusener Multi als erster DAX-Konzern 2020 die Gelegenheit, seine AktionärInnen-Treffen online abzuhalten und feierte sich dafür „als digitaler Pionier“.
Rede-Beiträge seiner AktionärInnen lässt der Global Player seit 2020 in seiner Internet-HV nicht mehr zu. Es sind nur noch Fragen möglich, die überdies vor der HV einzureichen sind. Noch dazu fasst der Agro-Riese die eingegangenen Fragen ohne Namensnennung zu Blöcken zusammen und „beantwortet“ sie in einem nur willkürlich zu nennenden, intransparenten und nicht nachvollziehbaren Verfahren – mit dem wohlkalkulierten Effekt, dass kritische Inhalte kaum noch zu identifizieren sind. Während früher etwa eine Medikamenten-Geschädigte vor das Mikrofon trat, ihre Leidensgeschichte vortrug und sich am Schluss erkundigte, wann BAYER die betreffende Arznei endlich vom Markt zu nehmen gedenke, heißt es jetzt einfach kurz und schmerzlos: „Eine Aktionärin fragte nach dem Produkt DUOGYNON.“
Auch die auf eine Länge von zwei Minuten beschränkten Video-Statements, die der Leverkusener Multi auf massiven öffentlichen Druck u. a. von CBG, Dachverband der Kritischen AktionärInnen und anderer AktionärInnen-Vereinigungen 2021 erstmals zuließ, sichern keinesfalls die gesetzlich verbrieften Kontroll- und Auskunftsrechte der AktionärInnen. Der BAYER-Konzern bzw. dessen Vorstände und Aufsichtsräte entmündigen weiterhin in undemokratisch repressiver und autoritärer Weise die eigenen BesitzerInnen bzw. AnteilseignerInnen. Und nun sollen die ParlamentarierInnen ermöglichen, dass diese diktatorische Praxis fortgesetzt werden kann.
Wobei die Unternehmen sogar beabsichtigen, Online-Hauptversammlungen zum Normalfall auch außerhalb der Corona-Krise zu machen. Sie wollen sich ihre KleinaktionärInnen und Konzern-KritikerInnen auf Dauer vom Hals schaffen. Ein Positionspapier des „Bundesverbands der Industrie“ (BDI) dazu liegt bereits vor. So sollen Reden für immer und ewig „angemessen beschränkt“ und zudem „wegen offensichtlicher Unrichtigkeit, anstößiger Inhalte etc. nicht veröffentlicht“ werden dürfen. Bei den Fragen sollen die Firmen dauerhaft Hand anlegen und auf diese Weise das Auskunftsrecht der AktionärInnen einschränken dürfen. Insgesamt plädiert der BDI dafür, die konkrete Ausgestaltung der virtuellen HVs überhaupt gänzlich der Gesetzgebung zu entziehen und „in die Verantwortung“ der DAX-Gesellschaften selber zu stellen.
„Diese Vorstellungen zeigen, woher der Wind weht. BAYER & Co. wollen lästige Kontrolle und Kritik loswerden. Kritischen AktionärInnen und den KleinaktionärInnen insgesamt sollen ihre Rechte entzogen werden. Nur noch die ultrareichen GroßinvestorInnen zählen und sollen freie Bahn bekommen. Dabei zeigen die Verbrechen der Konzerne von Ruin des Klimas bis zur vorsätzlichen Zerstörung sozial solidarischer Strukturen, wie wichtig eine wirksame Kontrolle wäre. Die Konzerne müssen grundsätzlich enteignet und unter demokratische Kontrolle gestellt werden. Der Bundestag darf keinesfalls die autoritären und demokratiefeindlichen gesellschafts- und ökologiezerstörerischen Ansinnen der KonzernchefInnen und ihrer Groß-InvestorInnen durchwinken. Die Abgeordneten können auch in Zeiten von Corona für sichere Präsenz-Hauptversammlungen oder zumindest hybride und damit für die Gewährleistung der eh nur minimalen Rechte der AnteilseignerInnen sorgen und sind aufgefordert, das auch zu tun“, so Stelzmann abschließend.
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