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Phosgen

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 17.12.2003

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland NRW
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Mitglieder der Störfallkommission kritisieren:

„Ausweitung der Phosgen-Produktion bei BAYER-Uerdingen unrechtmäßig“

Der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Coordination gegen BAYER-Gefahren bezeichnen die Ausweitung der Phosgen-Produktion im BAYER-Werk Uerdingen als „unrechtmäßig“. In einem Brief an Umweltministerin Bärbel Höhn kritisieren Angelika Horster, Chemieexpertin des BUND, und Prof. Jürgen Rochlitz, Beirat der Coordination gegen BAYER-Gefahren, dass die Anlagen-Erweiterung ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgte. Horster und Rochlitz sind Mitglieder der deutschen Störfallkommission. Die Störfallverordnung schreibt vor, dass beim Bau von Phosgen-Anlagen die Öffentlichkeit einbezogen, eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen und Sicherheitsberichte veröffentlicht werden müssen.

Prof. Rochlitz: „Die Phosgenproduktion gehört zu den risikoreichsten Anlagen in NRW. Durch die Genehmigung neuer Anlagen wird diese hochgefährliche Produktionsweise für Jahrzehnte festgeschrieben. Es ist völlig inakzeptabel, dass Umweltverbände und Öffentlichkeit im Vorfeld nicht informiert wurden und nicht die Möglichkeit erhielten, Einwendungen zu erheben.“ BAYER hatte im vergangenen Jahr die Phosgenproduktion um rund 60.000 Tonnen/Jahr erhöht. Phosgen wurde im 1. Weltkrieg als tödliches Kampfgas eingesetzt und wird heute im großen Maßstab als Vorprodukt bei der Kunststoffproduktion verwendet.

Angelika Horster: „Die Genehmigungen der Anlagen datieren von 1963 bzw. von 1984. Es sollte selbstverständlich sein, dass bei Erweiterungen 20 bzw. 40 Jahre später grundsätzliche Produktionsverbesserungen durchgeführt werden. Solche Verbesserungen begründen jedoch nicht, dass auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden kann.“ Das Umweltministerium argumentiert, dass die neuen Anlagen mit einer geringeren Menge von „freiem“ Phosgen auskommen, weswegen auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden könne. „Die von der Genehmigungsbehörde angegebene “freie„ Menge Phosgen von 34 Tonnen bedeutet zwar eine “Verbesserung„ gegenüber der früheren Situation, stellt aber dennoch eine enorme Gefahr dar, über die nach Gesetzeslage die Öffentlichkeit informiert werden muss. Ungeklärt bleibt auch, warum für die Mehrproduktionen an Makrolon und Isocyanaten nicht eine phosgenfreie Produktion gewählt wurde“, so Horster weiter.

Ein erster Brief der Verbände an das Umweltministerium wurde wegen „interner Abstimmungsprozesse“ erst nach acht (!) Monaten beantwortet.

Gerne senden wir den Brief des MUNLV sowie das Antwortschreiben im vollen Wortlaut zu

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Tel: 0211-30 200 50, Fax: 0211-30 200 526, eMail: bund.nrw@bund.net , www.bund.net/nrw

Coordination gegen BAYER-Gefahren, Tel: 0211-333 911, Fax: 0211-333 940
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