AKTION & KRITIK
Bienenschutz-Blockade
Die Kriterien der Europäischen Union zu Risiko-Prüfungen von Pestiziden berücksichtigen die Bienengefährlichkeit der Mittel nicht ausreichend. Darum hat die EU-Kommission der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA den Auftrag erteilt, die Bienenleitlinie nachzubessern. Dies ist inzwischen erfolgt, aber nun stockt der Prozess. Deutschland und einige andere Länder blocken, da ihnen die Vorschriften zu streng erscheinen. Die Initiative AURELIA hat deshalb bereits 2019 eine Bundestagspetition zur „Reformierung der Risiko-Prüfung von Pestiziden zum Schutz von Bienen und anderen Insekten“ eingereicht. Thomas Radetzki vom AURELIA-Vorstand erläuterte das Anliegen später sogar bei einer Anhörung des Petitionsausschusses. Das war es dann aber auch schon. „Zwei Jahre später müssen die BienenschützerInnen feststellen: Passiert ist nach der im Oktober 2019 erfolgten Anhörung von Thomas Radetzki im Bundestag (…) im Grunde nichts. Die Reformierung der EFSA-Leitlinien zu Bienen und Pestiziden wird auf Bundes- und EU-Ebene weiter systematisch verschleppt“, konstatiert die Organisation.
KAPITAL & ARBEIT
BAYER-Vorstände verdienen 38 Mal mehr
Bei BAYER geht die Gehaltsschere weit auseinander. So streichen die Vorstände 38 Mal mehr ein, als die Beschäftigten beim Leverkusener Multi im Durchschnitt verdienen. Das geht aus einer Erhebung hervor, welche die „Deutsche Schutzgemeinschaft für Wertpapier-Besitz“ gemeinsam mit der TU München durchführte. Auf der Hauptversammlung von 2009 hatte eine Vertreterin des DACHVERBANDES DER KRITISCHEN AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE die Vorstandsriege gefragt, ob sie bereit wäre, die eklatante Lohn-Spreizung erst einmal auf den Faktor 20 zurückzufahren. Sie erhielt jedoch eine schnöde Abfuhr. BAYERs damaliger Aufsichtsratsvorsitzender Manfred Schneider sprach sich vehement gegen solche „statistischen Grenzen“ aus.
ERSTE & DRITTE WELT
202 BAYER-HHPs in Mexiko
Als „Highly Hazardous Pesticides“ (HHPs) gelten solche Agrochemikalien, die Mensch, Tier und Umwelt in besonderer Weise gefährden. In Mexiko haben 183 dieser HHP-Wirkstoffe eine Zulassung, von denen 140 in anderen Ländern verboten sind. Die 183 HHPs verteilen sich auf 3.140 Produkte. Die mit Abstand meisten dieser Supergifte bietet BAYER an: 202. Dahinter folgt SYNGENTA mit 133 Erzeugnissen.
Doppelte Standards in Mexiko
BAYER verkauft in Mexiko drei Pestizide, die in der EU wegen ihrer ruinösen Wirkung auf die menschliche Gesundheit oder auf die Umwelt keine Zulassung (mehr) haben, wie Recherchen des PESTIZID AKTIONS-NETZWERKS (PAN) und der Initiative INKOTA ergaben. Konkret handelt es dabei sich um den krebserregenden Wirkstoff Spirodiclofen, das Haut, Augen und Schleimhäute angreifende (Beta-)Cyfluthrin und das erbgutschädigende Glufosinat, das im Rest der Welt die BASF vertreibt. Alle drei Substanzen gehören der Gefahrenklasse 1b der Weltgesundheitsorganisation an, in welche die hochgiftigen Agro-Chemikalien fallen. Darüber gibt es nur noch die Gefahrenklasse 1a, die den extrem giftigen Produkten vorbehalten ist.
BAYER in Mexiko
Die Initiative MÉXICO VÍA BERLIN hat im Juni 2021 die Studie „BAYER in Mexiko“ veröffentlicht. Sie widmet sich den Menschenrechtsverletzungen und Umweltschädigungen, die der Leverkusener Multi in dem Land begangen hat oder noch begeht. So beliefert der Konzern die hauptsächlich in der Gemeinde Villa Guerrero angesiedelte Blumen-Industrie mit seinen Ackergiften, ohne für eine ordnungsgemäße, die ArbeiterInnen schützende Handhabung zu sorgen. Auch verkauft das Unternehmen in dem lateinamerikanischen Staat Pestizide, die innerhalb der EU wegen ihrer Gefährlichkeit verboten sind (s. o.). Zudem leitet es die giftigen Hinterlassenschaften seiner Agrochemie-Fabrik am Standort Ixtacuixtla einfach in die öffentlichen Abwasser-Systeme. Die meisten Probleme aber hat der Global Player in Mexiko mit seiner Anlage für das besonders giftige sechswertige Chrom in der Gemeinde Lechería bereitet. 1975 starben mehrere Kinder, die eine Schule in der Nähe des Firmen-Geländes besucht hatten. Das führte zu massiven Protesten, in deren Folge BAYER das Werk 1978 schließen musste. Zum Nachlass zählten zwischen 75.000 und 120.000 Tonnen Produktionsrückstände. Noch 25 Jahre später fanden sich rund um die Fertigungsstätte hohe Chrom-Konzentrationen in Wasser, Boden und Luft.
Die „Ghana Heart Initiative“
Immer wieder gern betreibt der BAYER-Konzern Entwicklungshilfe zur Selbsthilfe. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den sogenannten „Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen“, die nicht mehr so ganz arm sind und deshalb als Absatzgebiete der Zukunft in Frage kommen. So will der Leverkusener Multi in Ghana etwa „das Gesundheitssystem im Bereich der Herz/Kreislauf-Erkrankungen“ ertüchtigen und Prävention, Diagnose und Behandlung verbessern, um geeignete Ausgangsbedingungen für Geschäfte mit seinem Gerinnungshemmer XARELTO (siehe auch DRUGS & PILLS) zu schaffen. Dazu kooperiert er mit der „Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit“ (GIZ), der staatlichen „Durchführungsorganisation der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“. Diese dient als Türöffner, spielt ansonsten aber eine untergeordnete Rolle. So bezeichnete der GIZler Carsten Schmitz-Hoffmann das Unterfangen in einem Interview als „unser Projekt ‚Ghana Heart Initiative’ im Auftrag der BAYER AG.“ Und er sprach auch ganz offen darüber, dass das Vorhaben dem Leverkusener Multi helfe, „diesen wachsenden Markt zu stärken“.
POLITIK & EINFLUSS
Handlungspakt mit BAYER & Co.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Handlungspakt mit der Chemie-Industrie geschlossen. Zu den Bündnispartnern gehören der „Verband der Chemischen Industrie“ (VCI), der „Bundesarbeitgeber-Verband Chemie“ (BAVC) und die IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE). „Eine langfristig starke, international wettbewerbsfähige Chemie- und Pharmaindustrie ist für unser Land von elementarer Bedeutung. Ziel ist es deshalb, die Weichen für eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Chemie- und Pharma-standorts Deutschland zu stellen“, bekunden die Paktierer. Zu diesem Behufe wollen sie die „Steuer- und Abgabenbelastung der Unternehmen auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau bringen“. Einigkeit besteht auch in der Bewertung der EU-Chemikalienstrategie, die beabsichtigt, „den Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien zu erhöhen“. Das Vorsorge-Prinzip bzw. der gefahren-basierte allgemeine Ansatz dürfe dabei keinesfalls die Grundlage bilden, heißt es im Handlungspakt. Zudem müsse alles „primär im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung erreicht werden“, wie es in dem Dokument heißt. „Exportbeschränkungen für in Europa hergestellte Produkte“ schließen die Partner ohne „international abgestimmte und harmonisierte Vorgaben“ aus. Klimaschutz ist für sie schön und gut, rechnet sich aber leider nicht immer. Daher braucht es flankierende Maßnahmen. „Entlastungen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit wie die besondere Ausgleichsregelung, die Eigenstrom-Entlastung, die freie Zuteilung von Emissionsrechten, die Strompreis-Kompensation, die Energie- und Stromsteuer-Entlastungen und eine Förderung der Kraft/Wärmekoppelung haben auch weiterhin eine zentrale Bedeutung für die Chemie-Branche“, hält das Papier fest. Sich gegen die Risiken und Nebenwirkungen der globalen Wertschöpfungsketten im Arznei-Bereich zu versichern, ist ebenfalls nicht umsonst zu haben: „Wir wollen marktwirtschaftliche Anreize setzen, um die Liefersicherheit im patentfreien Bereich (…) zu verbessern.“ Im Klartext: Die Rückverlagerung von Pharma-Produktionen erfordert Subventionen. Politischen Rückhalt bekommen die Konzerne schließlich auch für das im Zuge der Corona-Pandemie massiv in die Kritik geratene Patentsystem. Das Bündnis spricht sich dafür aus, den Schutz des geistigen Eigentums zu stärken.
Strom zum Schnäppchen-Preis
Seit Jahr und Tag klagen BAYER & Co. über zu hohe Strom-Kosten (s. o.). Dabei zahlen die Unternehmen viel weniger als die Privat-Haushalte. Während die Kilowattstunde für diese mit 32 Cent zu Buche schlägt, muss die energie-intensive Industrie nur rund zehn Cent aufbringen. Diverse Rabatt-Regelungen, etwa beim Strom-Bezug, bei der Strom- und Energiesteuer und der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), machen’s möglich.
BAYER im develoPPP-Programm
„Mit develoPPP fördert das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) privatwirtschaftliche Vorhaben dort, wo unternehmerische Chancen und entwicklungspolitisches Potenzial zusammentreffen“, heißt es auf der Website von develoPPP in bemerkenswerter Offenheit. Ein Projekt des BAYER-Konzerns in Indien, bei dem zusätzlich die „Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit“ (GIZ) und als Partner vor Ort MAVIM mit an Bord sind, erfüllte für die Organisation diese Kriterien. Deshalb machte sie Geld für die „Public Private Partnership“ locker. Der Leverkusener Multi will in dem Land solche Frauen auf dem Land beim Ackerbau unterstützen, die alleine zurückbleiben, wenn ihre Männer in den großen Städten arbeiten. Als Mittel der Wahl dazu hält der Leverkusener Multi neben einer Gesundheitsberatung das Übliche bereit, Pestizide und Saatgut aus der laufenden Produktion. Sonst wäre es ja auch nichts mit dem develoPPP-Wahlspruch: „Where business meets development“.
Sitz im GIZ-Kuratorium
Die „Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit“ (GIZ) setzt die bundesdeutsche Entwicklungshilfe-Politik praktisch um. Dabei kooperiert die GIZ nicht nur mit BAYER und anderen Unternehmen (siehe ERSTE & DRITTE WELT), sie räumt ihnen auch Sitze in ihrem Kuratorium ein. Für den Leverkusener Multi hat Dr. Monika Lessl in dem Gremium Platz genommen, die Leiterin der Stiftungen „BAYER Science Foundation“ und „BAYER Cares Foundation“.
BAYER reorganisiert „Corporate Affairs“
Der BAYER-Konzern strukturiert in den USA seine Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit um. Er trennt PR-Aktivitäten und politische Einflussarbeit; sie laufen künftig nicht mehr unter dem gemeinsamen Dach „U.S. Corporate Affairs“. Der Agro-Riese will mit diesen Veränderungen beide Bereiche stärken und besser an seiner globalen Struktur ausrichten. Nicht ganz zufällig vollzieht er diesen Schritt parallel zum Machtwechsel in den Vereinigten Staaten. Nicht zuletzt ist nämlich „die Verbesserung unserer Reputation und der Aufbau von Beziehungen zu der neuen Administration“ Sinn der Übung. Just zu diesem Behufe sucht wohl auch Raymond F. Kerins, der bisher den „U.S. Corporate Affairs“ vorstand, „neue Herausforderungen“, wie es bei solchen Gelegenheiten immer unschön heißt. Er war offensichtlich ein Trump-Mann.
Extrem-Lobbying für Gentechnik 2.0
BAYER & Co. versuchen mit allen Lobby-Mitteln, die neuen Methoden zur Veränderung des Erbguts wie etwa CRISPR/Cas nicht unter das Rubrum „Gentechnik“ fallen zu lassen, um den Verfahren die entsprechenden Regulierungen durch die EU zu ersparen. Das dokumentiert das CORPORATE EUROPE OBSERVATORY (CEO) in einem neuen Report. So organisierte die industrie-nahe „European Plant Science Organisation (EPSO) Zusammenkünfte mit wichtigen FunktionsträgerInnen der Mitgliedsländer wie etwa MitarbeiterInnen des Julius-Kühn-Instituts. Auch die „Bill and Melinda Gates Foundation“ (BMGF) mischt kräftig mit. Sie zählt zu den Mitgründern von „Re-Imagine Europe“. Diese Einrichtung gründet selbst auch fleißig mit, etwa die „Task Force for Sustainable Agriculture and Innovation“, in deren ExpertInnen-Gremium Bernd Halling und Annick Pleysier von BAYER sitzen. Das „Flämische Institut für Biotechnologie“ (VIP), mit dem der Leverkusener Multi kooperiert, antichambriert ebenfalls heftig gegen strenge Auflagen für die neuen Gentechniken. „Die hier beschriebene Lobby-Kampagne, die weitgehend unter dem Radar blieb, ist nichts weniger als ein Angriff auf die Umwelt- und Verbraucherschutzgesetzgebung der EU“, hält CEO zur Einflussarbeit der Konzerne in Brüssel fest.
Bloggen für BAYER
„Warum Glyphosat für mich auch gute Seiten hat“, legte der Landwirt Willy Kremer-Schillings einmal in einem Gastbeitrag für die Rheinische Post dar. Einen Hauptgrund verschwieg er dabei aber: Er bekommt von BAYER & Co. Geld dafür, solche Meinungen zu vertreten. Bauer ist Kremer-Schillings nämlich nur im Neben-Nebenerwerb. Hauptberuflich verkauft er Pestizide und Kunstdünger und betreibt unter dem Künstlernamen „Bauer Willy“ einen Blog. Darin wirbt er für Ackergift und Gentechnik, verharmlost die Gefahr von Kunstdünger-Rückständen und versucht die Landwirtschaftspolitik im Sinne der Agrar-Lobby zu beeinflussen. In seinem Buch „Sauerei“ verteidigt er laut taz „seitenweise Agrarchemie-Konzerne wie die BAYER-Tochter MONSANTO“. Dementsprechend zeigen sich die ÖffentlichkeitsarbeiterInnen des Leverkusener Multi stets begeistert darüber, „was ein gewisser Bauer Willy“ alles so lostritt. Auch NGO-Watch gehört zu dessen Arbeitsfeldern. „Ständige Analyse der Kampagnen“ verspricht er seinen Geldgebern. Und Kremer-Schillings ist nicht allein. Sein „Bauer Willy“ hat derweil viele Ableger im Netz wie z. B. den Blog „Ich liebe Landwirtschaft“, den Jutta Zeisset mit freundlicher Unterstützung von BAYER & Co. betreibt.
Auch 2022 Online-HVs
Schon lange vor Corona hatten BAYER & Co. mit der Abkehr von Präsenz-Hauptversammlungen geliebäugelt, um sich kritische AktionärInnen besser vom Leib halten zu können. Die Pandemie gab ihnen dann die passende Gelegenheit dazu, was BAYER als erster DAX-Konzern nutzte. Im September 2021 erteilte der Gesetzgeber den Unternehmen nun das Recht, auch im nächsten Jahr wieder ins Virtuelle zu flüchten. Es blieb bei einer Mahnung, dabei besonnen vorzugehen. „Auch wenn die Erleichterungen somit noch bis einschließlich 31. August zur Verfügung stehen, sollte von diesem Instrument im Einzelfall nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn dies unter Berücksichtigung des konkreten Pandemie-Geschehens und im Hinblick auf die Teilnehmer-Zahl der jeweiligen Versammlung erforderlich erscheint“, heißt es in der Beschluss-Empfehlung. Und Heribert Hirte, der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hebt den Ausnahme-Charakter der Bestimmung hervor, die nicht so einfach auf Dauer zu stellen ist. „Dabei handelt es sich ausdrücklich um eine Übergangsregelung, die für die Zukunft der Online-Hauptversammlung nur begrenzte Vorbild-Funktion haben kann“, so Hirte.
EPA gelobt Besserung
Unabhängig war die US-amerikanische Umweltbehörde EPA nie, aber unter Donald Trump nahm der politische und wirtschaftliche Einfluss noch einmal stark zu. So diente sich die „Environment Protection Agency“ dem Leverkusener Multi in einem Glyphosat-Entschädigungsprozess sogar einmal als Entlastungszeuge an, der dem umstrittenen Herbizid einen Persilschein ausstellte. Auch erhielten die WissenschaftlerInnen die Anweisung, sich bei ihren Pestizid-Analysen ausschließlich auf Daten der Hersteller zu stützen. Damit nicht genug, bearbeiteten die Abteilungsleiter die Analysen anschließend noch. Auf diese Weise verschwanden aus einer Expertise zum BAYER-Pestizid Dicamba plötzlich Passagen über das Gefährdungspotenzial des Mittels. Der neue US-Präsident Joe Biden will diese Entwicklung aber rückgängig machen. „Heute unterschreibe ich ein präsidiales Memorandum, das klarstellt, dass wir unsere Weltklasse-Wissenschaftler vor politischer Einmischung schützen und sicherstellen werden, dass sie frei denken, forschen und sprechen können“, sagte er Ende Januar 2021. Und die Behörde selber kündigte unter ihrem neuen Direktor Michael S. Regan konkrete Maßnahmen an: „Diese Administration ist verpflichtet, mutmaßliche Verstöße gegen die wissenschaftliche Integrität zu untersuchen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass alle Entscheidungen der EPA auf der Grundlage strenger wissenschaftlicher Informationen und Standards getroffen werden.“ Der Bericht zu den ominösen Umständen der Dicamba-Zulassung im Jahr 2018 liegt bereits vor (siehe auch Ticker 3/21).
EPA überprüft Glyphosat-Entscheidung
Im Zuge eines Klage-Verfahrens gegen die vorläufige Glyphosat-Zulassungsverlängerung räumte die US-Umweltbehörde EPA gravierende Fehler bei der Genehmigung des Pestizides ein. Darum beantragte sie vor Gericht, den von Umweltverbänden und anderen Gruppen angestrengten Prozess vorerst auszusetzen, um die Entscheidung vom Januar 2020 überprüfen zu können. Konkret hält es die „Environment Protection Agency“ für notwendig, schädigende Effekte von Glyphosat auf Monarchfalter-Populationen genauer zu untersuchen und die Gefahren detaillierter zu analysieren, die bei der Ausbringung des Herbizids durch Verwehungen auf teilweise weit entfernte Ackerflächen drohen. Den KlägerInnen – unter anderem die Organisationen „Center for Food Safety“ (CFS), „Farmworker Association of Florida“ und „Beyond Pesticides“ – geht die Umweltbehörde in ihrem Antrag nicht weit genug. Sie verlangen von der Agency, auch die von der Agro-Chemikalie ausgehenden Gefährdungen für die menschliche Gesundheit nochmals in Augenschein zu nehmen. Dazu zitierten sie aus einer im Giftschrank verschwundenen EPA-internen Untersuchung, die „überzeugende Belege“ für einen Zusammenhang zwischen einer Glyphosat-Exposition und der Entstehung des Non-Hodgkin-Lymphoms, einer speziellen Art des Lymphdrüsen-Krebses, fand. Zudem fordern CFS & Co. die „Environment Protection Agency“ auf, die Glyphosat-Zulassung für die Zeit der Neubewertung auszusetzen.
VCI kritisiert GDL
Der „Verband der Chemischen Industrie“ mischte sich in den Tarifstreit zwischen der DEUTSCHEN BAHN und der Gewerkschaft GDL ein. „Die Streiks der GDL kommen zur Unzeit. Denn sie verstärken die derzeitigen Engpässe in den Lieferketten“, erklärte die Interessensvertretung von BAYER & Co. Dem VCI zufolge verzögern die Arbeitsniederlegungen auch die Auslieferung der Produkte an die Kundschaft. Im Zuge des Streiks fand der Verband sogar einmal Gelegenheit, an den Klimaschutz zu denken und dabei dichterische Höhen zu erklimmen: „Mit dem neuen Ausstand wird der klima-politisch sinnvollen Verlagerung von der Straße auf die Schiene ein Prellbock aufs Gleis gestellt.“
DRUGS & PILLS
BAYER kauft VIVIDION
Im Pharma-Bereich setzt BAYER kaum noch auf Entwicklungen aus den eigenen Forschungsabteilungen. Der Konzern geht lieber auf Nummer sicher und kauft vielversprechende Unternehmen auf. So erwarb er im August 2021 die US-Firma VIVIDION für 1,5 Milliarden Dollar. Zusätzlich stellte der Global Player noch Erfolgsprämien bis zu einer Höhe von 500 Millionen Dollar in Aussicht. VIVIDION hat eine Technologie entwickelt, um krankheitserregende Proteine aufzuspüren, an die bisher nicht heranzukommen war. „Trotz der Fortschritte in der Genomik, der Struktur-Biologie und dem Hochdurchsatz-Screening können etwa 90 % der krankheitserregenden Proteine nicht mit den derzeitigen Therapien angesprochen werden, da es keine bekannte adressierbare Bindungsstelle gibt. Unsere firmen-eigene Chemoproteomik-Plattform überwindet die wesentlichsten Einschränkungen konventioneller Screening-Verfahren und ermöglicht uns, bisher unbekannte oder verborgene funktionelle Taschen auf der Oberfläche von Proteinen zu entdecken und niedermolekulare Wirkstoffe zu identifizieren, die sich selektiv an diese Targets binden“, so VIVIDION-Chef Jeff Hatfield. Der Leverkusener Multi erhofft sich von dieser Plattform Durchbrüche bei der Entwicklung von Pharmazeutika gegen Krebs, immunologische Erkrankungen und Reizdarm. In ihre Pillen-Sparte integrieren will die Aktien-Gesellschaft VIVIDION vorerst nicht. Sie lässt den Zukauf – wie schon ihre letzte große Akquisition ASKBIO – weiter selbstständig operieren, „um den Unternehmer-Geist als wesentliche Grundlage für erfolgreiche Innovation beizubehalten“.
China lässt VITRAKVI-Test zu
Im Jahr 2018 erwarb BAYER von LOXO die Vertriebsrechte für das Pharmazeutikum VITRAKVI (Wirkstoff: Larotrectinib). Das Mittel kommt bei einer Art von Krebs zur Anwendung, die durch ein Zusammenwachsen bestimmter Gene entsteht und äußerst selten auftritt. Allerdings ist es schwierig, diese Mutation zu erkennen. Deshalb arbeitet der Pharma-Riese mit mehreren Firmen zusammen, um Tests zu kreieren, welche die Gen-Fusionen nachweisen. ORIGIMED entwickelte ein solches Diagnose-Werkzeug, das im August 2021 seine Zulassung für den chinesischen Markt erhielt. Damit eröffnen sich dem Leverkusener Multi glänzende Profit-Aussichten. Bereits existierende Tests schlagen nämlich mit bis zu 5.000 Dollar zu Buche. Darum investierte das Unternehmen bereits vor zwei Jahren 70 Millionen Dollar in die Kampagne „Test your Cancer“ (siehe auch Ticker 4/19).
Zahlreiche XARELTO-Nebenwirkungen
BAYERs Gerinnungshemmer XARELTO löst immer wieder schwere Gesundheitsstörungen aus. 120.694 Meldungen über gravierende Nebenwirkungen gingen bis zum 20. September 2021 bei der Europäischen Datenbank für unerwünschte Arzneimittel-Effekte ein.
Neue XARELTO-Indikation
Nach der EU erteilten nun auch die USA BAYERs Gerinnungshemmer XARELTO (Wirkstoff: Rivaroxaban) trotz vieler Risiken und Nebenwirkungen (s. o.) die Zulassung zur Herzinfarkt- und Thrombose-Prophylaxe bei PatientInnen, die unter der arteriellen Verschluss-Krankheit leiden.
Neue MIRENA-Zulassung
BAYERs Langzeit-Verhütungsmittel MIRENA hat Nebenwirkungen wie nächtliche Schweißausbrüche, Herzrasen, Unruhe, Schlaflosigkeit, Bauchkrämpfe und Oberbauchschmerzen. Deshalb sah sich der Leverkusener Multi in den Vereinigten Staaten bereits mit fast 3.000 Klagen konfrontiert, die zu Entschädigungszahlungen in Millionen-Höhe führten. Trotzdem erteilte die US-amerikanische Gesundheitsbehörde dem Pharma-Riesen jetzt die Genehmigung, die Hormon-Spirale in einer Variation zu vermarkten, die nicht mehr nur sechs, sondern sieben Jahre vor einer ungewollten Schwangerschaft schützt.
BAYER testet mit VERACYTE
Der BAYER-Konzern hat seltene Krebs-Arten als Geschäftsfeld entdeckt. Um die „Präzisionsonkologie“ aber erfolgreich betreiben zu können, bedarf es Diagnose-Apparaturen, die diese speziellen Tumore identifizieren (s. o.). Eine solche entwickelte das US-Unternehmen VERACYTE, mit dem der Leverkusener Multi deshalb im Dezember 2020 eine Zusammenarbeit vereinbart hat. Die Zielgruppe der Tests sind dem Leverkusener Multi zufolge PatientInnen mit einer veränderten Form von Schilddrüsen-Krebs, die nicht auf eine Bestrahlung mit radioaktivem Jod ansprechen. Und natürlich hat der Pharma-Riese für diese Personen-Gruppe dann das passende Medikament im Angebot.
Infarkt-Prophylaxe mit ASPIRIN
Unermüdlich preist der BAYER-Konzern ASPIRIN als Mittel zur Vorbeugung vor Herz/Kreislauferkrankungen an. Bei Menschen, die schon einmal einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall erlitten hatten, sehen die MedizinerInnen das durchaus auch als sinnvoll an. Aber die Konzern-Propaganda verfängt nicht nur bei solchen Personen. Rund ein Drittel der Bevölkerung über 40 schluckt die Tabletten mit dem Inhaltsstoff Acetylsalicylsäure (ASS) regelmäßig und setzt sich damit gefährlichen Nebenwirkungen aus. „Was viele nicht bedenken: Auch geringe Mengen ASS wirken blutverdünnend oder können Blutungen hervorrufen“, warnt der Kardiologe Thomas Meinertz deshalb.
Viele Gadolinium-Risiken
BAYERs Röntgen-Kontrastmittel haben es in sich. Bei ihren Inhaltsstoffen handelt es sich nämlich um Abkömmlinge des Schwermetalls Gadolinium. GADOVIST enthält Gadobutrol, PRIMOVIST Gadoxet-Säure und MAGNEVIST Gadopentent-Säure. Diese Substanzen vermögen bei Nierenkranken eine Fibrose auszulösen, ein unkontrolliertes Wachstum des Bindegewebes. Zu den anderen in der Fachliteratur beschriebenen Risiken und Nebenwirkungen gehören Herzrhythmus-Störungen, Muskel-Zuckungen, Blutdruck-Schwankungen und Leberschäden. Die Darreichungsform der Mittel, bei welcher der Wirkstoff in einer leichter auflösbaren Form vorliegt, mussten die Hersteller deshalb bereits im Jahr 2018 aus dem Verkehr ziehen. Parallel dazu veranlassten die Gesundheitsbehörden BAYER & Co. damals, die MedizinerInnen in einem Rote-Hand-Brief vor einem allzu leichtfertigen Umgang mit den Pharmazeutika zu warnen. „Ärzte sollten gadolinium-haltige Kontrastmittel nur dann anwenden, wenn essenzielle diagnostische Informationen mit einer Magnetresonanz-Tomographie ohne Kontrast-Verstärkung nicht gewonnen werden können“, hieß es darin unter anderem. Aber das „Bundesinstitut für Arzneimittel-Produkte“ (BfArM) sieht noch weiteren Handlungsbedarf. So verpflichtete es BAYER & Co., künftig alle zwölf Monate einen Sicherheitsbericht zu den Präparaten vorzulegen – bisher hatten sie dazu fünf Jahre Zeit. „Das BfArM nimmt die Sorgen und Nöte der betroffenen Patienten sehr ernst“, erklärte die Einrichtung und kündigte überdies an, „auch weiterhin risiko-minimierende Maßnahmen im Sinne der Anwendungs- und Patienten-Sicherheit auf europäischer Ebene einbringen, fachlich diskutieren und ggf. auch durchsetzen“ zu wollen.
Kontrazeptiva: Appell an ÄrztInnen
Kombinierte hormonale Kontrazeptiva (KHK) der dritten und vierten Generation wie die Präparate aus BAYERs YASMIN-Produktreihe stehen seit Jahren wegen des von ihnen ausgehenden erhöhten Thrombose-Risikos in der Kritik. Während sich unter YASMIN, YAZ, YASMINELLE & Co. bei 9 bis 12 von 10.000 Frauen ein Blutgerinnsel bildet, kommt es bei älteren Arzneien mit den Wirkstoffen Levonorgestrel, Norethisteron oder Norgestimat nur bei 5 bis 7 von 10.000 Frauen dazu. Darum richteten das „Bundesinstitut für Arzneimittel-Produkte“ und das „Paul-Ehrlich-Institut“ in ihrem Bulletin zur Arzneimittel-Sicherheit jetzt noch einmal einen eindringlichen Appell an die MedizinerInnen, die Verhütungsmittel mit den am wenigsten gefährlichen Inhaltsstoffen zu verschreiben. „Wir bitten Sie, diese Informationen und Empfehlungen, insbesondere die Verordnung der KHK mit dem geringsten Risiko für venöse Thromboembolien (…), bei der Beratung und Anwendung zu berücksichtigen und uns Nebenwirkungen bei der Anwendung zu melden“, hieß es in der Publikation.
Kein TTP durch CIPROBAY
Antibiotika mit Wirkstoffen aus der Gruppe der Fluorchinolone wie BAYERs CIPROBAY können zahlreiche Gesundheitsschädigungen verursachen (siehe auch SWB 3/18). Besonders häufig kommen Lädierungen von Muskeln und Sehnen vor. Darüber hin-aus zählen Herzinfarkte, Unterzuckerungen, Hepatitis, Autoimmun-Krankheiten, Leber- oder Nierenversagen und Erbgut-Schädigungen zu den Risiken und Nebenwirkungen. Auch Störungen des Zentralen Nervensystems, die sich in Psychosen, Angst-Attacken, Verwirrtheitszuständen, Schlaflosigkeit oder anderen psychiatrischen Krankheitsbildern manifestieren, beobachteten die MedizinerInnen schon. Da sich in letzter Zeit zudem Meldungen über das Entstehen von kleinen, sich im gesamten Körper ausbreitenden Blutgerinnseln nach der Einnahme der Präparate häuften, leitete die „Europäische Arzneimittel-Agentur“ (EMA) ein Prüfverfahren ein. Dieses bestätigte den Verdacht jedoch nicht. Darum müssen BAYER & Co. die Warnhinweise auf den Beipackzetteln nicht ändern.
Parkinson-Therapie im Test
In den USA haben haben mehrere klinische Prüfungen mit Parkinson-Behandlungsverfahren der BAYER-Tochter ASKBIO begonnen (siehe auch GENE & KLONE). Die Beschwerden der PatientInnen, deren Organismus der Neurotransmitter Dopamin fehlt, was zu Symptomen wie Zittern, Krämpfen und Steifheit führt, will der Leverkusener Multi unter anderem mit einer Zelltherapie lindern. So implantierten MedizinerInnen den Kranken etwa Neuronen, die aus pluripotenten Stammzellen gewonnenes Dopamin enthalten, um eine Verbesserung ihres Gesundheitszustands zu erreichen.
BITS & BYTES
Immer mehr digitale Landwirtschaft
Die Digitale Landwirtschaft sammelt mit Hilfe von Drohnen, Sensoren und Satelliten-Bildern Informationen über das Wetter, die Bodenbeschaffenheit, Pflanzenkrankheiten und Schadinsekten. BAYER hat dazu das Tool „FieldView“ im Angebot und preist es den FarmerInnen mit einigem Erfolg als probates Mittel an, um „Risiken aktiv zu managen, die Produktivität zu steigern und Betriebsabläufe zu vereinfachen“. Kam die Plattform im Jahr 2018 auf einer Fläche von 24 Millionen Hektar zum Einsatz, so waren es 2020 bereits 60 Millionen Hektar. Vor allem Großbauern und -bäuerinnen in rund 20 Ländern der Erde mit entsprechend viel Kapital nutzen die Technologie. Jüngst brachte BAYERs Digital-Tochter CLIMATE CORPORATION „FieldView“ auch in Südafrika auf den Markt. Dabei versichert der Konzern seinen KundInnen stets „die volle Kontrolle über ihre Daten“. Wie wenig solche Beteuerungen wert sind, zeigte im Frühjahr 2020 ein Vorfall in den USA. Dort ging die CLIMATE CORPORATION eine Partnerschaft mit der Firma TILLABLE ein, die eine Handelsplattform für Ackergrund betreibt. Bereits unmittelbar nach der Vereinbarung der Kooperation erhielten LandwirtInnen dann unmoralische Angebote für ihr Farmland. Das warf Fragen nach der Daten-Sicherheit von FIELDVIEW auf und trug BAYER einen massiven Shitstorm ein. Schließlich war der Agro-Riese gezwungen, den Vertrag mit TILLABLE zu kündigen.
AGRO & CHEMIE
Glyphosat-Studien mangelhaft
Der Wiener Toxikologe Siegfried Knasmüller hat große Mängel in den Glyphosat-Studien festgestellt, die im Jahr 2017 zur Zulassungsverlängerung des Herbizids innerhalb der EU führten. Als „ein Desaster“ bezeichnete er die von der jetzigen BAYER-Tochter MONSANTO und anderen Herstellern eingereichten Untersuchungen gegenüber dem Spiegel. Von den 53 Arbeiten, die der Forscher analysierte, sieht er nur zwei als zuverlässig an und 17 als „teilweise zuverlässig“, 34 hingegen als „nicht zuverlässig“. So finden sich unter den Werken, welche die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA nach einer Klage der Initiative SumOfUs herausrücken musste, laut Knasmüller kaum wirkliche Krebs-Studien. Die meisten widmen sich der potenziellen Gen-Toxizität von Glyphosat, was lediglich Hinweise auf eine karzinogene Wirkung gibt. Noch dazu hat die Industrie diese Tests vornehmlich am falschen Objekt vorgenommen. Sie wählte Knochenmark-Zellen, die viel weniger Aufschluss über eine mögliche Krebs-Gefahr geben als Leberzellen. Zudem kam bei keiner einzigen der Arbeiten die „Comet Assay“-Technik zur Anwendung, die einen genaueren Aufschluss über DNA-Schädigungen gibt. Damit nicht genug, entdeckte der Wissenschaftler in den Versuchsreihen auch noch methodische Mängel wie die Verwendung einer zu geringen Zahl von Zellen oder Bakterien-Stämmen. Das „Bundesinstitut für Risiko-Bewertung (BfR), das während des Genehmigungsverfahrens die Federführung bei der Begutachtung innehatte, stützte sich bei seinem positiven Glyphosat-Urteil auf 45 der von Knasmüller inkriminierten Studien. „Wie derart fehlerhafte Berichte von Zulassungsbehörden wie dem BfR akzeptiert werden konnten, ist mir ein völliges Rätsel“, wundert sich der Toxikologe deshalb. Für die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) zeigte dessen Befund einmal mehr, dass Handlungsbedarf in Sachen „Glyphosat“ besteht. „Glyphosat muss endlich vom Markt! BAYER muss haften! Die Opfer müssen entschädigt werden! Die Verantwortlichen gehören hinter Gitter!“, hieß es in ihrer Presseerklärung.
Flächendeckender Glyphosat-Einsatz
In den USA beläuft sich der jährliche Glyphosat-Einsatz nach Angaben der Agrar-Wissenschaftlerin Maria R. Finckh auf ein Kilogramm pro Hektar.
Glyphosat macht resistent
Die Patentschrift bescheinigt Glyphosat auch eine Wirkung als Antibiotikum. Das bringt jede Menge Nebenwirkungen mit sich. So wirbelt dieser Effekt den Bakterien-Haushalt im Darm von Kühen und Bienen durcheinander, was die Tiere anfälliger für Krankheiten werden lässt. Zudem sorgt er für die Ausbreitung von Resistenzen. Die Forscherin Ariena von Bruggen fand schon Zitrusfrüchte, die nicht mehr auf Antibiotika reagieren, weil sie eine Überdosis Glyphosat intus hatten. Über die Nahrungskette kann sich diese Unempfindlichkeit auch auf den Menschen übertragen, was große Gesundheitsrisiken birgt. Die Agrar-Wissenschaftlerin Maria R. Finckh (s. o.) warnt deshalb: „Meiner Meinung nach darf man nicht allein Tierhalter und Kliniken für hohe Antibiotika-Einträge in die Umwelt und die Entstehung multiresistenter Keime verantwortlich machen. Schuld an der Resistenz-Entwicklung ist auch die Tatsache, dass mit behördlicher Genehmigung flächendeckend und in großen Mengen Glyphosat eingesetzt wird.“
Glyphosat verseucht Wälder
Die Inwertsetzung von Wäldern macht aus diesen simple Holz-Plantagen. Oftmals bestehen die Areale aus Fichten- und Tannen-Monokulturen, da diese Bäume schnell wachsen und dementsprechend schnell zu Geld zu machen sind. Damit neben diesen Pflanzungen nichts anderes aus dem Boden sprießt, kommt in der kanadischen Provinz British Columbia per Flugzeug ausgebrachtes Glyphosat zum Einsatz. Auf einer Fläche von bis zu 1,3 Millionen Hektar geht das Herbizid nieder. Mit entsprechenden Folgen, wie jetzt WissenschaftlerInnen der „University of Northern British Columbia“ zeigten. Das Team um Nicole Botten wies in Himbeeren und Heidelbeeren Glyphosat-Rückstände nach, die sich – entgegen den Behauptungen BAYERs – bis zu ein Jahr hielten. In anderen Gewächsen überdauerte das Mittel sogar bis zu zwölf Jahre. Besonders Indigene, die in den Forsten Früchte oder Heilkräuter sammeln, leiden dem Journalisten Peter Ewart zufolge unter den Kontaminationen.
Glyphosat-Teilrückzug ab 2023
Ende Mai 2021 hatte der BAYER-Konzern die Vergleichsverhandlungen in Sachen „Glyphosat“ platzen lassen (siehe SWB 3/21). Nach der Ablehnung seines Vorschlages zur Beendigung der juristischen Auseinandersetzungen durch den zuständigen Richter Vince Chhabria mochte der Agro-Riese keinen neuen – mit Nachbesserungen vor allem im Umgang mit Klagen von neuen Geschädigten – mehr vorlegen. Stattdessen präsentierte er einen „Fünf-Punkte-Plan“. Dieser sieht auch einen Vermarktungsstopp des Herbizids für den Haus- und Gartensektor in den Vereinigten Staaten vor, denn die meisten Entschädigungsansprüche stammen von Privat-KundInnen. Ein Schuldeingeständnis sieht der Leverkusener Multi damit allerdings nicht verbunden. „Dieser Schritt ist ausschließlich der Minimierung von Rechtsrisiken geschuldet und reflektiert in keinerlei Hinsicht etwaige Sicherheitsbedenken“, erklärte er. Ende Juli nannte das Unternehmen schließlich ein konkretes Datum für den Ausstieg. Ab 2023 beabsichtigt er, die Produkte durch Erzeugnisse mit anderen Wirkstoffen zu ersetzen.
Viele Ultra-Gifte im BAYER-Portfolio
In BAYERs Produkt-Palette finden sich viele besonders gefährliche Pestizide, so genannte highly hazardous pesticides (HHPs). Unter diese Kategorie fallen Ackergifte, die Krebs verursachen, die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen, das Erbgut verändern, hormon-ähnlich wirken, bienengefährlich sind und/oder die Ozonschicht schädigen. Der Anteil solcher Agro-Chemikalien im Angebot des Leverkusener Multis beträgt 36,7 Prozent (Stand: 2019).
50 Notfall-Zulassungen
„Wenn eine Gefahr anders nicht abzuwehren ist, kann das ‚Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel-Sicherheit’ kurzfristig das Inverkehrbringen eines Pflanzenschutzmittels für eine begrenzte und kontrollierte Verwendung und für maximal 120 Tage zulassen“, heißt es auf der Webpage der Behörde. Im Jahr 2019 erteilte das BMEL 50 Mal die Lizenz zur Ausbringung eines eigentlich schon verbotenen Pestizids. So durften die bundesdeutschen LandwirtInnen etwa BAYERs MOVENTO SC 100 (Wirkstoff: Spirotetramat) und CERONE (Ethephon) wieder einsetzen.
Neue HUSKIE-Formulierung
Der BAYER-Konzern bringt ein neues Herbizid aus seiner HUSKIE-Produktfamilie heraus. HUSKIE FX enthält die drei Wirkstoffe Pyrasulfotole, Bromoxynil und Fluoxypyr, ist für Getreide-Kulturen bestimmt und macht unter anderem dem Besenkraut den Garaus.
Mehr Gift trotz Gentechnik
Die Gentechnik führt zu einer Reduzierung des Pestizid-Gebrauchs – mit diesem Versprechen bewerben BAYER & Co. ihre Labor-Kreationen. Unzählige Studien haben das mittlerweile widerlegt. Eine neue Untersuchung der Universität Koblenz für Herbizide bestätigt den Befund nun noch einmal. Die WissenschaftlerInnen ermittelten für die „ausgebrachte Toxizität“ auf US-amerikanischen Gensoja- und Genmais-Feldern in den letzten Jahren stark erhöhte Werte.
Veränderungen im Insektizid-Gebrauch
Nach einer Untersuchung der Universität Koblenz (s. o.) nahm die Gesamtmenge der ausgebrachten Insektizide in den USA von 1992 bis 2016 um 40 Prozent ab. Sonderlich erfreulich ist das trotzdem nicht, denn gleichzeitig erhöhte sich die Wirkstärke der Mittel. Darunter litten vor allem wirbellose Tiere wie Insekten, während sich die Vogel- und Fisch-Populationen durch die Entwicklung etwas erholen konnten.
PFLANZEN & SAATEN
Vier neue Mais-Sorten
Das Bundessortenamt hat vier neuen Mais-Arten der BAYER-Tochter DEKALB zugelassen. Bei den Produkten DKC 3410, DKC 3414, DKC 3418 und DKC 3419 handelt sich um hybride, also nicht zur Wiederaussaat geeignete Ackerfrüchte. Der Leverkusener Multi hebt besonders das hohe Ertragspotenzial der Pflanzen hervor und empfiehlt als Verwendungszweck vornehmlich „Tierfutter“ und „Biogas-Produktion“.
GENE & KLONE
Übergriffige Bt-Baumwolle
Die Baumwolle von BAYER und anderen Herstellern, die mittels eines gentechnischen Verfahrens mit dem Bacillus thuringiensis zum Schutz vor Schadinsekten bestückt ist, kreuzt immer mehr aus. In Mexiko finden sich schon in 60 Prozent aller konventionellen Baumwoll-Pflanzen Spuren der Laborfrucht. Und das verändert den Organismus der Gewächse. So wirken sich die Fremdgene etwa auf die Menge des Nektars aus, den die wilden Arten zur Abwehr von Ameisen produzieren.
Immer mehr Bt-Resistenzen
Immer mehr Schadinsekten bilden Resistenzen gegen die mit dem Bacillus thuringiensis (Bt) bestückten Gen-Pflanzen von BAYER & Co. aus. In China kann das Bt dem Baumwollkapsel-Wurm nicht mehr trotzen und in Brasilien der Weißen Fliege, auf die das Gift des Bakteriums inzwischen sogar fruchtbarkeitsfördernd wirkt.
BAYERs RNAi-Mais
Der BAYER-Konzern setzt massiv auf die Gentechnik 2.0. Rund 100 Patent-Anträge hat er in diesem Bereich schon beim Europäischen Patentamt eingereicht und bis jetzt sieben positive Bescheide erhalten. 2022 startet der Leverkusener Multi in den USA nun mit der Vermarktung der ersten Pflanze, in der eine der neuen Prozeduren zur Anwendung kommt. Dabei handelt es sich um einen Mais der SMARTSTAX-PRO-Produktreihe (siehe auch Ticker 3/21), der die Ribonukleinsäure-Interferenz (RNAi) gegen den Maiswurzelbohrer in Anschlag bringt. Das Verfahren basiert auf der RNA des für das Schadinsekt überlebenswichtigen Gens SNF7. Das Tier nimmt es beim Knabbern an der Pflanze auf und hält es wegen seiner doppelsträngigen Struktur für einen Virus, womit der Prozess der Selbstzerstörung beginnt. Allerdings hat die RNA ein Manko, sie ist – was die Umwelt freut und den Leverkusener Multi ärgert – biologisch leicht abbaubar. Deshalb hält sich seine Wirkung in Grenzen. Die Nebenwirkungen können sich jedoch schon sehen lassen. Die Ribonukleinsäure kann mit der Darmflora von Mensch und Tier interagieren, in den Blutkreislauf gelangen und sogar in die Steuerung von Genen eingreifen. Das ficht den Agro-Riesen jedoch nicht an. Seine ForscherInnen arbeiten zurzeit daran, die RNAi-Effekte mittels Hilfsstoffen zur verstärken, aber bis es so weit ist, bestücken sie die SMARTSTAX-Ackerfrüchte noch mit den üblichen Accessoirs aus der Gentech-Küche: Dem Bacillus thuringiensis (Bt) und/oder Resistenzen gegen Glyphosat und Glufosinat.
Mehr Maiskörner dank Gentech 2.0
WissenschaftlerInnen der Universität Harvard haben vor einiger Zeit eine neue Gentechnologie entwickelt. Bei dem sogenannten Base Editing handelt es sich um eine Art Genome Editing ohne Editing. Die Ziel-DNA wird nicht mehr aufgeschnitten, sie fusioniert vielmehr mit dem Protein, das die gewünschte Gen-Veränderung bewirkt – eine angeblich präzisere Methode als das Gen-Schnippeln mit CRISPR/Cas & Co. Die US-Firma PAIRWISE hat von der Hochschule eine Lizenz zum Gebrauch des Verfahrens erworben, und auch der BAYER-Konzern hat darauf Zugriff. Er schloss mit PAIRWISE nämlich im Jahr 2018 einen millionen-schweren Kooperationsvertrag ab. Die erste Frucht dieser Zusammenarbeit hat gerade die Phase 1 des Feldversuchs erfolgreich absolviert: Ein Mais mit mehr Körnern, um die „Effizienz der Ernte zu steigern“. In diesem Ziel weiß sich der Agro-Riese immer mit der industriellen Landwirtschaft einig, denn Profit-Interesse verbindet.
Weizenzucht 2.0
Die Gentechnik führt zu einer Reduzierung des Pestizid-Gebrauchs – dieses Versprechen, das die alten Verfahren nicht halten konnten (siehe auch AGRO & CHEMIE), geben BAYER & Co. jetzt auch für die Gentechnik 2.0 ab. So will der Leverkusener Multi gemeinsam mit mehr als 50 weiteren Unternehmen im Rahmen des Forschungsprojekts PILTON einen Weizen kreieren, der dem Pilz-Befall besser trotzt und deshalb nicht so viele Fungizid-Duschen benötigt.
Gefahr durch CRISPR/Cas
BAYER setzt sowohl im Pharma- als auch im Agro-Bereich stark auf die „Gentechnik 2.0“. Einen Schwerpunkt bildet dabei die CRISPR/Cas-Technologie (s. o.). Das Verfahren bedient sich eines Abwehr-Mechanismus’ von Bakterien zum Aufspüren von Fremd-DNA, um bestimmte Gen-Abschnitte anzusteuern, und nutzt dann das Cas-Enzym zur Auftrennung der Genom-Sequenz. Anschließend setzt CRISPR/Cas entweder mitgeführte neue Erbgut-Stränge ein oder bringt die Zellen dazu, per Mutagenese selbst Veränderungsprozesse einzuleiten. So weit die Theorie: In der Praxis geht das alles längst nicht immer so glatt. So führte der Versuch, mittels CRISPR/Cas defekte Embryo-Zellen zu reparieren, zu einem Verschwinden ebendieser, wie eine im Dezember 2020 in der Zeitschrift Cell veröffentlichte Studie dokumentierte. Zudem schnippelte die Genschere nicht nur an dem eigentlich vorgesehenen Ort, sondern tat sich auch in der Umgebung um. Die ForscherInnen rieten deshalb dringend davon ab, diese Technologie weiter an Embryonen zum Einsatz kommen zu lassen. Unbeabsichtigte Gen-Veränderungen nach einer CRISPR-Behandlung fanden WissenschaftlerInnen auch in Mäusen (BMC Genomics 21, S. 856). Bei der Verwendung dieser Gen-Schere zur Krebs-Behandlung gab es ebenfalls schon Komplikationen. Während eines Klinischen Versuchs mit 86 ProbandInnen in China traten bei einigen TeilnehmerInnen plötzlich Autoimmun-Krankheiten auf.
Parkinson-Gentherapie
In den USA haben haben meherer klinische Prüfungen mit Parkinson-Behandlungsverfahren der BAYER-Tochter ASKBIO begonnen (siehe auch DRUGS & PILLS). Der Leverkusener Multi will die Beschwerden der PatientInnen, deren Organismus der Neurotransmitter Dopamin fehlt, was zu Symptomen wie Zittern, Krämpfen und Steifheit führt, nicht nur mit einer Zell-, sondern auch mit einer Gentherapie lindern. Bei dieser Behandlungsart transportieren als Fähren genutzte Viren ein Gen in das Gehirn, das eine „Regeneration von Mittelhirn-Neuronen“ anstoßen soll.
IMPERIUM & WELTMACHT
Agrar-Inkasso in Brasilien
In Brasilien haben die Agro-Riesen massive Schwierigkeiten, von den LandwirtInnen Lizenz-Gebühren für ihre gentechnisch manipulierten Pflanzen einzutreiben. Darum taten sich BAYER, BASF, SYNGENTA und CORTEVA nun zusammen. Für den Gensoja-Bereich schufen sie die gemeinsame Plattform CULTIVE BIOTEC, um die Extra-Profite besser abkassieren zu können, die ihnen das Patent-Recht gewährt. Die staatliche Monopol-Kommission CADE segnete die Gründung ab, was auf massive Kritik des SojafarmerInnen-Verbandes Aprosoja stieß. Die Organisation, die rund 240.000 Mitglieder hat, sieht durch CULTIVE den Wettbewerb gefährdet. Sie fürchtet, dass die Plattform das von der jetzigen BAYER-Tochter MONSANTO in dem Land etablierte – und von den Bauern und Bäuerinnen sogar vor Gericht angefochtene – harsche Zahlungsmodell nun auch anderen Anbietern zugänglich macht. Als „aggressiv und eindeutig missbräuchlich“ bezeichnet die Interessensvertretung dieses System, das dem Leverkusener Multi viel mehr Geld einbringe als vergleichbare Regelungen in den Nachbarländern.
BAYER verkauft Soja-Fabrik
Der BAYER-Konzern hat sich von seiner Soja-Verarbeitungsanlage im US-amerikanischen Beaman getrennt. Er verkaufte die Produktionsstätte mit einer Jahres-Kapazität von einer Million Einheiten Soja-Saatgut, wobei eine Einheit zehntausende Körner umfasst, an die Firma BECK’S HYBRIDS. Lediglich zehn Belegschaftsangehörige konnten zum neuen Besitzer wechseln.
45 Millionen für SOUND AGRICULTURE
BAYER, SYNGENTA und andere Unternehmen investieren 45 Millionen Dollar in das US-amerikanische Start-up SOUND AGRICULTURE. Die Firma will eine Technologie entwickelt haben, die Kunstdünger ersetzt. Eine Nährstoff-Zufuhr über die Aktivierung von Mikroorganismen im Boden soll es stattdessen richten. Auch hat das Unternehmen nach eigenen Angaben ein Mittel gefunden, um die Züchtung von Pflanzen zu beschleunigen.
STANDORTE & PRODUKTION
Neues Abkommen mit Berkeley
Anfang der 1990er Jahre plante BAYER eine große Erweiterung seines Pharma-Werkes in Berkeley. Dagegen erhob sich allerdings ein breiter Protest. Die CITIZENS OPPOSING POLLUTED ENVIRONMENT fürchteten sich vor allem vor den Risiken und Nebenwirkungen der Gentechnik. Aber auch die Produktion von Impfstoffen gegen die Pest und andere Erreger für das Pentagon, im Zuge dessen es einmal soger schon zu einer Infektion von mehreren Beschäftigten kam, stieß auf Kritik. Der Leverkusener Multi startete eine große Öffentlichkeitskampagne, die vor allem auf die vielen in Aussicht stehenden neuen Arbeitsplätze verwies, und hatte damit schließlich Erfolg. Allerdings musste er sich auf ein Development Agreement mit der Stadt einlassen und Geld für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung stellen. Nun will der Konzern, der sich mittlerweile zum größten Unternehmen Berkeleys entwickelt hat, weiter wachsen und Produktionsstätten bis zu einer Höhe von 24 Metern errichten. Und abermals macht sich unter den AnwohnerInnen Skepsis breit. Deshalb steht auch ein neues Development Agreement an. In den nächsten 30 Jahren beabsichtigt der Global Player dafür 30 Millionen Dollar bereitzustellen. 60 Prozent des Etats sieht er dabei für Bildungsprogramme wie „hands-on science education“ vor, bei denen als ein nicht ganz unbeabsichtigter Nebeneffekt auch wissenschaftlicher Nachwuchs für seine Labore abfällt. 20 Prozent des Geldes sollen der lokalen Wirtschaft zugutekommen, und weitere 20 Prozent fließen in ein kommunales Wohnungsprogramm. Das reicht dem Bürgermeister Jesse Arreguin allerdings nicht. „Ich glaube, sie können mehr tun“, sagt er. Konzern-Sprecherin Cathy Keck aber schaltete auf stur und brachte flugs andere Standorte für „BAYERs globale Infrastruktur-Dollars“ ins Spiel. Der Manager Drew Johnson zeigte sich ebenfalls unversöhnlich: Die von uns erwünschten Dimensionen erlauben uns, hier unser Geschäft zu betreiben, und wenn das nicht möglich ist, speziell was die Fabrikationsstätten angeht, dann erhalten eben andere BAYER-Standorte das Projekt – so einfach ist das.“
ÖKONOMIE & PROFIT
Winkeljohann: Keine Aufspaltung
Die anhaltend niedrige Notierung der BAYER-Aktie bringt die Finanz-Investoren dazu, die Aufspaltung des Konzerns zu fordern. Das Unternehmen will sich diesem Druck allerdings nicht beugen, wie Aufsichtsratschef Norbert Winkeljohann gegenüber dem Manager Magazin deutlich machte. „Es ist nicht überraschend, dass einige nach vermeintlich einfachen Lösungen rufen, um dem Aktien-Kurs einen schnellen, aber nicht unbedingt nachhaltigen Impuls zu geben. So einfach ist das aber nicht. Im Gegenteil: Die aktuellen Herausforderungen lassen sich vor allem durch eine konsequente Umsetzung der Strategie lösen und nicht durch strukturelle Maßnahmen“, erklärte er.
RECHT & UNBILLIG
Neuer Glyphosat-Prozess
Im Juli 2021 begann in den Vereinigten Staaten der vierte Glyphosat-Prozess. Donnetta Stephens macht das von BAYER unter dem Namen ROUNDUP vertriebene Herbizid für ihr Non-Hodgkin-Lymphom (NHL) – eine spezielle Art des Lymphdrüsen-Krebses – verantwortlich. Deshalb reichte sie im August 2020 eine Klage auf Schadensersatz ein; 30.000 weitere liegen gegenwärtig noch vor. Wegen des schlechten Gesundheitszustandes der 70-Jährigen beantragten ihre RechtsvertreterInnen, den Fall schnell zu Gericht gehen zu lassen, was der kalifornische „San Bernardino County Superior Court“ auch ermöglichte. „Sie hat das ROUNDUP über 30 Jahre lang verwendet und war ihm stark ausgesetzt“, so Anwalt Fletcher V. Trammell zur Begründung der Entschädigungsansprüche. Andere mögliche Ursachen für die Erkrankung schloss er aus: „In ihrer Familie trat Non-Hodgkin sonst nicht auf.“ Bei den Verhandlungen will der Jurist sich nicht nur auf die in den früheren Verfahren vorgelegten Beweise stützen. Mit dem Onkologen Barry Boyd und der Toxikologin Luoping Zhang, deren im Jahr 2019 veröffentlichte Metastudie zu Glyphosat und NHL einen „zwingenden Zusammenhang“ zwischen der Substanz und der Entstehung des Krebes konstatiert hatte, berief er zwei neue KronzeugInnen gegen das Mittel.
BAYER ruft Supreme Court an
Ende Mai 2021 ließ der BAYER-Konzern die Glyphosat-Vergleichsverhandlungen platzen (siehe SWB 3/21). Nach der Ablehnung seines Vorschlages zur Beendigung der juristischen Auseinandersetzungen durch den zuständigen Richter Vince Chhabria mochte der Agro-Riese keinen weiteren mit Nachbesserungen – vor allem im Umgang mit Klagen von neuen Geschädigten – mehr vorlegen. Stattdessen setzt der Global Player jetzt vor allem darauf, ein Grundsatz-Urteil des Obersten Gerichtshof der USA zu seinen Gunsten in der Sache zu erzwingen, „wodurch die Rechtsstreitigkeiten zu Glyphosat in den USA weitgehend beendet würden“. Dafür sieht er gute Chancen, denn in dem Gremium sitzen keine Geschworenen, die sich seiner Meinung nach nur von ihren Gefühlen leiten ließen, sondern BerufsrichterInnen, noch dazu oft von Trumps Gnaden. Das Unternehmen hält die juristische Auseinandersetzung für eine Bundesangelegenheit, die in die Zuständigkeit des Supreme Courts fällt, weil die „Environment Protection Agency“ (EPA) als Bundesbehörde das Mittel bundesweit zugelassen und ihm Unbedenklichkeit bescheinigt habe. Mitte August 2021 rief der Konzern nun dieses Gericht an und ersuchte es, ein von der Aktien-Gesellschaft als mangelhaft empfundenes Urteil zu überprüfen, das eine untere Instanz in dem Verfahren „Hardeman vs. MONSANTO“ gegen die BAYER-Tochter gefällt hatte. „Die Fehler des Ninth Circuit bedeuten, dass ein Unternehmen für die Vermarktung eines Produkts ohne Krebs-Warnung hart bestraft werden kann, obwohl es nahezu universellen wissenschaftlichen und regulatorischen Konsens darüber gibt, dass das Produkt nicht krebserregend ist und die verantwortliche Bundesbehörde eine solche Warnung sogar verboten hat“, heißt es in dem Antrag. Darüber hinaus hat der Ninth Circuit nach Ansicht des Agro-Riesen ExpertInnen zugelassen, die dieses Etikett nicht verdienten, was „zu unfundierten Aussagen geführt hat“. Ob der Supreme Court den Antrag annimmt und sich mit der Angelegenheit befassen wird, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.
Mehr Glyphosat-Rückstellungen
Der BAYER-Konzern will den Fall „Glyphosat“ mit aller Macht vor den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten – den Supreme Court – bringen und dort ein Grundsatz-Urteil zu seinen Gunsten erzwingen (s. o.). Der Leverkusener Multi hat jedoch auch Vorkehrungen für ein Scheitern dieser Strategie und ein „Weiter so“ mit Klagen, Prozessen und Vergleichen getroffen. Allerdings rechnet der Agro-Riese dafür noch einmal mit einem erheblichen finanziellen Mehraufwand. Darum stockte er die Rückstellungen von bisher zwei Milliarden Dollar noch einmal um 4,5 Milliarden Dollar auf. „Wir wollen damit gegenüber unseren Investoren deutlich machen, dass die Risiken des Glyphosat-Rechtsstreits angemessen in der Bilanz abgebildet sind“, erklärte BAYER-Chef Werner Baumann Ende Juli 2021 wenige Tage vor der Veröffentlichung der Geschäftszahlen für das erste Halbjahr.
BAYER verliert Glyphosat-Prozess
Im Mai 2019 hatte ein Geschworenen-Gericht im US-amerikanischen Oakland den Glyphosat-Geschädigten Alberta und Alva Pilliod recht gegeben und die BAYER-Tochter MONSANTO zur Zahlung von insgesamt zwei Milliarden Dollar Strafe und Schmerzengeld verurteilt. Später reduzierte ein Richter die Summe auf 87 Millionen Dollar. Das reichte dem Leverkusener Multi allerdings nicht. Er ging in Berufung – und strich wieder eine Niederlage ein. Im August 2021 bestätigte der „Court of Appeal for California“ die Entscheidung. „MONSANTOS Verhalten zeigte eine rücksichtslose Missachtung der Gesundheit und Sicherheit der vielen ahnungslosen Verbraucher“, befand der Court. Er bescheinigte dem seit 2018 zum Leverkusener Multi gehörenden Unternehmen einen „unnachgiebigen Unwillen, die Öffentlichkeit über die Krebs-Gefahren eines Produkts zu informieren“ und bezeichnete diese Praxis des Unternehmen als notorisch. „Über einen Zeitraum von vielen Jahren hinweg bestand MONSANTOs Verhalten immer wieder aus solchen Aktionen, motiviert durch das Streben nach Verkäufen und Profit“, konstatierten die JuristInnen. Zudem warfen sie dem Konzern vor, „die wissenschaftliche Untersuchung von Glyphosat und ROUNDUP behindert oder verzerrt“ und es versäumt zu haben, „angemessene Studien zu Glyphosat und ROUNDUP durchzuführen“. Auch der neuesten Prozess-Strategie BAYERs erteilte der Richter Winifred Smith eine Abfuhr. Der Agro-Riese will die Justiz der Einzelstaaten ausmanövrieren und den Fall „Glyphosat“ vor den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten bringen (s. o.). Aber der „Court of Appeal“ ließ sich das Verfahren nicht so einfach aus der Hand nehmen und verwies auf die entsprechenden Paragrafen. Dementsprechend enttäuscht zeigte sich der Global Player. „Wir sind mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden, da das Urteil weder durch die Beweise in der Verhandlung noch durch das Gesetz gestützt wird“, erklärte er und kündigte an: „MONSANTO wird seine rechtlichen Möglichkeiten in diesem Fall prüfen.“
Neue ESSURE-Sammelklagen
ESSURE, BAYERs ohne Hormone auskommendes Sterilisationsmittel, beschäftigt zunehmend die Justiz. Die kleine Spirale, deren Kunststoff-Fasern für ein so großes Wachstum des Bindegewebes sorgen sollen, dass sich die Eileiter verschließen, hat nämlich zahlreiche Nebenwirkungen. Allzu oft bleibt das Medizin-Produkt nicht an dem vorgesehenen Ort, sondern wandert im Körper umher und verursacht Risse an den Wänden innerer Organe, was zu lebensgefährlichen inneren Blutungen führen kann. Auch Schmerzen im Unterleib oder anderen Körper-Regionen, Depressionen oder Angstzustände, Kopfschmerzen, Übelkeit, Allergien, Hautausschläge und Haarausfall zählen zu den Gesundheitsschädigungen, über die Frauen berichten. Allein bei der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA gingen von 2002 bis 2020 fast 64.000 Meldungen über unerwünschte Arznei-Effekte ein. 94 Todesfälle dokumentierten die ÄrztInnen. 39.000 Betroffene zogen in den Vereinigten Staaten vor Gericht. Mit einem Großteil von ihnen schloss der Leverkusener Multi im August 2020 einen Vergleich, der ihn zu einer Zahlung von 1,6 Milliarden Dollar verpflichtete. Damit ist die Akte „ESSURE“ allerdings noch nicht geschlossen. Im November 2020 reichten 200 englische Frauen eine Sammelklage ein und im Juli 2021 300 brasilianische. „Kein Geld der Welt wird kompensieren können, was wir durchgemacht haben und noch durchmachen. Aber wir haben das Recht auf ein bisschen Ruhe, damit wir uns um uns selbst kümmern können“, so eine der Geschädigten. Die Rechtsvertretung der Brasilianerinnen, Engländerinnen sowie der holländischen Betroffenen hat die internationale Kanzlei PGMBM übernommen. Ihr deutscher Partner MANNER SPANGENBERG hat sich direkt an die Leverkusener BAYER-Zentrale gewandt und erwägt eine Klage auf deutschem Boden, sollte es nicht zu einem Vergleich kommen. Der Pharma-Riese begann 2017, den Vertrieb der Spirale einzustellen. Inzwischen bietet er sie in keinem Land der Welt mehr an. Medizinische Bedenken spielten dabei jedoch keine Rolle. „Das Unternehmen steht weiterhin hinter der Wissenschaft, die die Sicherheit und Effizienz von ESSURETM stützt“, erklärte der Konzern. Die Entscheidung zum Vermarktungsstopp beruhte laut BAYER lediglich „auf einem Rückgang der Verkäufe in den vergangenen Jahren und der Schlussfolgerung, dass das ESSURE-Geschäft nicht mehr nachhaltig war“.
BAYER verliert PCB-Prozess
Polychlorierte Biphenyle (PCB) gehören zu den giftigsten Hervorbringungen der Chlorchemie. Die vor allem von BAYER und MONSANTO in Umlauf gebrachten gefährlichen „Alleskönner“ kamen bis zu ihrem vollständigen Verbot 1989 in Elektrogeräten, Fugendichtungsmassen, Farben, Ölen, Lacken und Bodenbelägen zum Einsatz – und stellen immer noch ein beträchtliches Gesundheits- und Umweltrisiko dar. Darum ist der BAYER-Konzern mit einer Vielzahl von Schadensersatz-Ansprüchen konfrontiert. Im Juli 2021 gab ein Gericht in Seattle drei LehrerInnen recht, die ihre Gesundheitsprobleme auf ein PCB-kontaminiertes Schulgebäude zurückführten. Zur Zahlung einer Strafe und eines Schmerzensgeldes von insgesamt 185 Millionen Dollar verurteilte es den Leverkusener Multi, der gegen die Entscheidung Berufung einlegte. Mit 200 weiteren KlägerInnen allein von dieser Schule rechnet der Agro-Riese. „Wir sind davon überzeugt, auch in diesen Angelegenheiten gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben und beabsichtigen, uns in diesen Verfahren entschieden zur Wehr zu setzen“, kündigte er an.
Gericht lehnt PCB-Vergleich ab
Die gefährlichen Polychlorierte Biphenyle (PCB) haben auch zahlreiche Gewässer verunreinigt. Weil das die Städte zu umfangreichen und kosten-intensiven Reinigungsarbeiten nötigt, haben rund 2.500 US-amerikanische Kommunen Schadensersatz-Ansprüche gegen die jetzige BAYER-Tochter MONSANTO geltend gemacht. Diese gründen sich unter anderem auf firmen-eigene Dokumente von MONSANTO, die selbst von Risiken wie „systemischen toxischen Effekten“ sprechen. Einen Produktionsstopp haben die ManagerInnen damals jedoch trotzdem abgelehnt, da es um „zu viel MONSANTO-Gewinn“ ginge. Die BAYER-AnwältInnen arbeiteten in der Sache einen Vergleich aus, der Zahlungen in Höhe von 650 Millionen Dollar vorsieht, aber im November 2020 lehnte ein Gericht den Vorschlag ab und forderte Nachbesserungen. Daneben liegen RichterInnen noch PCB-Klagen der Bundesstaaten Ohio, Pennsylvania, New Hampshire und Oregon vor. Einigungen konnte der Leverkusener Multi hingegen mit New Mexico, Washington und dem Columbia-Destrict erzielen.
Strafe wg. MONSANTO-Listen
Ende Juli 2021 hat die französische Datenschutz-Behörde CNIL die jetzige BAYER-Tochter MONSANTO zu einer Zahlung von 400.000 Euro verurteilt. Die CNIL sah in der flächendeckenden Bespitzelung von über tausend AktivistInnen, PolitikerInnen, JournalistInnen und WissenschaftlerInnen, welche die PR-Agentur FLEISHMANHILLARD von 2014 bis 2017 im Auftrag des Glyphosat-Produzenten durchführte (siehe SWB 3/19), einen Verstoß gegen die Datenschutz-Bestimmungen. Das Unternehmen hätte die Personen, über die es umfangreiche Akten anlegte, um die Lobby-Arbeit effizienter zu gestalten, informieren müssen, befand die Behörde. Sie gab damit der Beschwerde der Nachrichten-Agentur Agence France-Presse sowie diverser Zeitungen, TV-Kanäle und Radio-Stationen statt. „Die Entscheidung der französischen Datenschutz-Behörde in Sachen ‚MONSANTO-Liste’ ist eine schallende Ohrfeige für die deutschen DatenschützerInnen. Sie dürfen jetzt nicht weiter untätig bleiben und müssen den Vorgang auf Wiedervorlage legen“, forderte die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) daraufhin in einer Presseerklärung. Die Coordination hatte sich nach Bekanntwerden des Bespitzelungsskandals an die nordrhein-westfälische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gewandt, war da aber auf taube Ohren gestoßen. Die NRW-DatenschützerInnen zeigten sich mit den Antworten zufrieden, die der Leverkusener Multi ihnen nach einem Auskunftsersuchen erteilte und betrachteten den Fall damit als erledigt. Nach Ansicht der Behörde handelte es sich bei den Aktivitäten von MONSANTO um ein reines „Media-Monitoring“, bei dem eine „Auswertung der Beiträge mit dem Ziel, eine Person zu bewerten und ihr künftiges Verhalten abzuschätzen“, nicht stattfinde.
Einigung mit NUZIVEEDU
Das indische Gesetz erlaubt es nicht, Saaten, Pflanzen oder Tiere zum geistigen Eigentum von Personen oder Unternehmen zu erklären. Darum erhob die jetzige BAYER-Tochter MONSANTO in weiser Voraussicht nicht für seine kompletten mit Genen des Bacillus thuringiensis (Bt) bestückten Laborfrüchte Schutzrechte, sondern nur für den Bacillus selber. Lizenz-Gebühren verlangte der Konzern aber trotzdem. Das indische Unternehmen NUZIVEEDU SEEDS LTD. (NSL) weigerte sich ab 2015 aber, dieses Geld zu zahlen. Es verwies dabei nicht nur auf die Rechtslage, sondern auch auf die nachlassende Wirksamkeit des Bt-Giftes. Daraufhin entspann sich ein langer Rechtsstreit. Im Frühjahr 2021 legten die Kontrahenten ihn bei, ohne dabei Details der Einigung zu offenbaren.
SPORT & MEDAILLEN
Lex Leverkusen in Gefahr
Mit der „50 + 1“-Regel räumte der „Deutsche Fußball-Bund“ (DFB) den Muttervereinen einen dominierenden Einfluss auf die Geschicke der Klubs ein. Unternehmen und InvestorInnen mussten sich hingegen auf einen Geschäftsanteil von höchstens 49 Prozent beschränken. 1999 ließ der DFB jedoch Ausnahmen zu, wenn „ein Rechtsträger seit mehr als 20 Jahren den Fußball-Sport des Muttervereins ununterbrochen und erheblich gefördert hat“. „Lex Leverkusen“ hieß diese Sonderklausel bald, denn BAYERs Werkself nahm sie zuerst in Anspruch, damit der Chemie-Multi auch im Fußball-Geschäft das Sagen haben kann. Das ist nun allerdings in Gefahr. Das Bundeskartellamt, von der Deutschen Fußball-Liga (DFL) um eine Einschätzung der „50 + 1“-Regel gebeten, meldete nämlich Bedenken an. Die Bestimmung sei nur unter der Bedingung zu halten, keine Extrawürstchen mehr für Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim bereitzuhalten, so die JuristInnen. „Wenn einigen Clubs größere Möglichkeiten zur Einwerbung von Eigenkapital zur Verfügung stehen als anderen, dürfte dies nicht zur Ausgeglichenheit des sportlichen Wettbewerbs beitragen, sondern ihn eher verzerren“, befanden sie. BAYER 04 & Co. reagierten mit dem Aufsetzen eines Brandbriefs an die DFL. Darin forderten sie „den Bestand der Regel“. Die Vereine zeigten sich zwar bereit, „diese schwierige Situation zielgerichet und mit diplomatischem Geschick zu bewältigen“, aber ihre Kompromiss-Bereitschaft bei der Umgestaltung von „50 + 1“ zeigte Grenzen. Einer Reform der Ausnahme-Regelung wollten sie nur bei einer „Beibehaltung der mit ihr verbundenen Grundideen unter Wahrung des Bestandschutzes für unsere Klubs“ zustimmen. Und ihr Geld darf das auch nicht kosten. „Dass wir finanziell verzichten sollen, kann sicher nicht die Lösung sein, das würden wir notfalls mit juristischen Mitteln sicherstellen müssen“, drohte BAYER-04-Geschäftsführer Fernando Carro. Am liebsten würde er die Regel ganz abschaffen, um mehr Kapital in die Liga zu locken. „Meine persönliche Meinung entspricht meiner liberalen Grundeinstellung: so wenig Regulation wie möglich beziehungsweise nötig“, so Carro. Das DLF-Präsidium kündigte derweil nach einer außerordentlichen Mitgliederversammlung an, bis zum Herbst „kartellrechtskonforme Lösungsansätze“ zu erarbeiten.