Bezirksregierung stellt Weichen für einfachen Neustart
Kein „Business as usual“ nach der Chem„park“-Explosion!
Bei der Explosion im Entsorgungszentrum des Leverkusener Chem„parks“ kamen am 27. Juli sieben Menschen ums Leben; 31 wurden zum Teil schwer verletzt. Trotzdem will die Bezirksregierung der CURRENTA einen einfachen Re-Start ermöglichen. Das berichtete der Kölner Stadtanzeiger mit Verweis auf eine Sitzungsvorlage für den Regionalrat Köln, die auch der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) vorliegt.
So hält die Bezirksregierung ein neues Genehmigungsverfahren für die Sondermüll-Verbrennungsanlage (SMVA) und die anderen Vorrichtungen nicht für erforderlich. Auch die Abstände des Entsorgungszentrums zur Wohnbebauung genügen ihr: „Viele Standorte der chemischen Industrie sind zu Zeiten entstanden, in denen es keine störfallrechtlichen Abstandsregelungen gab. In diesen Fällen genießen Anlagen und Schutzobjekte Bestandsschutz.“ Auf den Leitfaden der „Kommission für Anlagensicherheit“ verweisend konstatiert sie: „Demnach sind die Abstände der SMVA zur benachbarten Wohnbebauung ausreichend.“ CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann kritisiert das scharf: „Der CURRENTA wird eingeräumt, aus reinem Gewohnheitsrecht weiter viel zu nah an Wohnanlagen mit giftigen Abfällen zu arbeiten, obwohl diese Nähe in jüngster Vergangenheit zu einer Katastrophe geführt hat. Für lebensgefährliche Anlagen darf es keinen Bestandsschutz geben!“
Auch das Geschäftsmodell, giftige Abfälle zu importieren, um diese profitträchtig zu entsorgen, bleibt unangetastet. „Einschränkungen zum Entstehungsort der Abfälle sind rechtlich nicht begründbar und könnten allenfalls als freiwillige Selbstbeschränkung der Betreiberin umgesetzt werden“, heißt es in der Stellungnahme der Bezirksregierung.
Selbst das Sahnehäubchen darf die CURRENTA unverändert behalten: Bei der Katastrophe war die 110 Kilovolt starke Starkstromleitung, die über dem Entsorgungszentrum verläuft, gerissen und hatte den Boden unter Strom gesetzt, was die Löscharbeiten erheblich verzögerte. Für die Aufsichtsbehörde stellt das aber offensichtlich kein Problem dar: „Die bestehende Hochspannungsleitung muss unter Berücksichtigung der derzeit gültigen technischen Regelwerke (z.B. Technische Regel für Anlagensicherheit TRAS 120) nicht verlegt werden.“ Es seien lediglich nicht näher definierte „organisatorische Maßnahmen zu treffen, um im Ereignisfall ein schnelleres Freischalten der Hochspannungsleitung zu ermöglichen.“
Die NRW-Landesregierung wünscht ebenfalls eine schnelle Wiederinbetriebnahme, denn seit der Detonation im Tanklager besteht in Nordrhein-Westfalen ein Entsorgungsnotstand. Einzelne Firmen wie etwa LANXESS waren schon gezwungen, ihre Produktion zu drosseln. „Die aufgrund des Explosions- und Brandereignisses im Chem‚park’ Leverkusen am 22.(sic!)07.2021 beschädigte Rückstands- und Abfallverbrennungsanlage der CURRENTA GmbH & Co. OHL muss zeitnah wieder in Stand gesetzt werden“, erklärt Schwarz-Gelb deshalb in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen.
„Die Profit-Maschinerie soll möglichst schnell wieder ans Laufen kommen, ohne Rücksicht auf Verluste. Das ist die Katastrophe nach der Katastrophe“, hält Marius Stelzmann abschließend fest.