Lasche Neuregelungen zu Glyphosat und anderen Pestiziden
Agrar-Lobby setzt sich durch
Die Bundesregierung hat am gestrigen Mittwoch völlig unzureichende Gesetze zum Umgang mit Glyphosat und anderen Pestiziden auf den Weg gebracht. So setzt sie Mensch, Tier und Umwelt weiterhin großen Risiken aus.
Gegen einen Glyphosat-Stopp vor dem Auslaufen der EU-Zulassung Ende 2023 hatte die Große Koalition sich schon im September 2019 entschieden. Darum verkündete sie jetzt lediglich eine Minderungsstrategie. Diese reicht jedoch nicht aus, um den Gebrauch des von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuften Herbizids spürbar zu senken.
Ein Verbot beschlossen CDU und SPD nur für die Anwendung im Privat-Bereich und auf öffentlichen Grünflächen, die mengenmäßig kaum ins Gewicht fällt. Für das Ausbringen auf Äckern lassen die Parteien hingegen zahlreiche Ausnahmen zu. So darf das Mittel gegen bestimmte Wildkräuter nach wie vor zum Einsatz kommen. Auch wenn das Pflügen, die Wahl einer geeigneten Fruchtfolge oder eines geeigneten Aussaat-Zeitpunkts nicht möglich ist, bleibt Glyphosat erlaubt. Und die Länder dürften im Bundesrat noch zusätzliche Aufweichungen durchsetzen. „Dieser Beschluss reicht nicht aus. Wir fordern einen sofortigen Glyphosat-Stopp, denn das Pestizid stellt eine immense Gesundheitsgefahr dar. Allein in den USA muss BAYER weit über 100.000 Lymphdrüsenkrebs-Kranken eine Entschädigung zahlen“, so Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren.
Die anderen Regelungen zur Handhabung der Ackergifte weisen ebenfalls starke Mängel auf. Sie beschränken sich auf Maßnahmen zur Eindämmung des Insektensterbens in bestimmten Schutzgebieten. Überdies gibt es wieder viele Ausnahme-Tatbestände. Und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner erdreistet sich sogar noch, diese als Erfolge zu feiern. „Zudem seien wichtige Ausnahmen zum Beispiel beim Obst- und Gemüseanbau erreicht worden“, heißt es in ihrer Presseerklärung zu den Entscheidungen.
Den Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag, in denen sich CDU, CSU und SPD einer „Landwirtschaft, die gesunde Lebensmittel nachhaltig produziert“ verschrieben haben, entsprechen die vorgelegten Gesetzes-Entwürfe nicht. Um das formulierte Ziel zu erreichen, hätte es eines breiteren Ansatzes zur Pestizid-Reduktion bedurft, der alle landwirtschaftlich genutzte Flächen und nicht nur die 4,9 Prozent in Vogelschutz-Gebieten und anderen Sonder-Territoirien gelegenen Areale umfasst. „Schon allein um die Vorgaben des Green Deals der Europäischen Union zu erfüllen, die eine Verringerung des Ackergifte-Verbrauchs um 50 Prozent bis zum Jahr 2030 vorsehen, wäre das erforderlich gewesen, aber die Bundesregierung hat sich dem Lobby-Druck von BAYER & Co. gebeugt“, so Stelzmann abschließend.
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