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[Berufungsverfahren] Presse-Information CBG vom 21.07.20

CBG Redaktion

In Sachen „Glyphosat“

BAYER verliert Berufungsverfahren

Auch die zweite Runde des Schadensersatz-Verfahrens in Sachen „Glyphosat“, das der krebskranke US-Amerikaner Dewayne Johnson angestrengt hatte, geht für den Leverkusener Multi verloren. Erst-instanzlich hatte der ehemalige Schul-Hausmeister im August 2018 gewonnen. Das hauptsächlich unter dem Label „Roundup“ vermarktete Pestizid habe bei ihm das Non-Hodgkin-Lymphom verursacht, urteilten die Geschworenen einstimmig und sprachen ihm eine Entschädigung zu.

Am gestrigen Montag bestätigte ein Gericht in San Francisco nun dieses Urteil gegen die BAYER-Tochter MONSANTO. Es senkte lediglich den Schuldbetrag von 78 Millionen Dollar auf 20,5 Millionen Dollar. Dabei sieht der „Court of Appeal of the State of California“ 10,25 Millionen Dollar als Schmerzensgeld für Johnson vor und 10,25 Millionen Dollar als Strafe – „punitive damages“ – für den Leverkusener Multi.

„Unserer Ansicht nach hat Johnson ausgiebige – und substanzielle – Beweise dafür vorlegt, dass Glyphosat zusammen mit den anderen Inhaltsstoffen in Roundup-Produkten zu seinem Krebs geführt hat“, konstatierten die RichterInnen. „Experte um Experte lieferte Belege dafür, dass Roundup-Produkte grundsätzlich das Non-Hodgkin-Lymphom auslösen können (…) und speziell auch Johnsons Krebs ausgelöst haben“, schreiben sie in der Begründung ihres Votums. Das Ansinnen der BAYER-AnwältInnen, solche Einschätzungen als „Minderheiten-Meinungen“ abzutun, wiesen die JuristInnen zurück.

An den „punitive damages“, die das US-amerikanische Rechtssystem in Fällen mit erwiesener schwerer Schuld erhebt, hielt das Gericht ebenfalls fest. MONSANTO habe „vorsätzlich und bewusst die Sicherheit anderer missachtet“, befindet es.

„Dieses Urteil ist eine schallende Ohrfeige für BAYER. Der Konzern muss jetzt endlich die Konsequenz ziehen und Glyphosat vom Markt nehmen, ehe das Mittel noch weiteres Unheil anrichtet“, fordert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

In Stelzmanns Augen lässt die Entscheidung des Court of Appeal die Zweifel an BAYERs jüngst unterbreitetem Vergleichsvorschlag für die zahlreichen noch anhängigen Glyphosat-Klagen noch einmal wachsen. „Die Geschädigten mit kleinen Summen abzuspeisen, ihnen den Rechtsweg zu verbauen und von WissenschaftlerInnen erst noch einmal klären zu lassen, ob Glyphosat wirklich gesundheitsschädlich ist – all das dürfte dem Konzern jetzt noch schwerer fallen“, prophezeit der CBG-Geschäftsführer.

Pressekontakt
Marius Stelzmann 0211/33 39 11