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[BAYERs Fristen] BAYER HV 2020

CBG Redaktion

Alle Fragen

müssen bis zum 25. April schriftlich bei BAYER eingereicht und bis zum 20. April bei der CBG sein.

Alle Stimmrechtsübertragungen

bzw. Aktien-Vollmachten müssen bis zum 21.4. bei der CBG sein.

Alle Gegenanträge

müssen bis zum 13.4. (Ostermontag!) bei BAYER eingereicht sein.

Jede persönliche Anmeldung

zur Teilnahme an der virtuellen HV (nur mit Aktienbesitz möglich) muss bis zum 21.4. im online-Portal des BAYER-Konzerns angemeldet sein.

Achtung:

Für ein erstes Login im Online-Portal werden Unterlagen benötigt, die BAYER erst NACH dem 16. April verschickt.

Mit diesen weitgehenden Einschränkungen des Rede- und Teilnahmerechts versucht BAYER den Protest der CBG und alle kritischen Stimmen zur BAYER-HV zum Schweigen zu bringen. Der Konzernvorstand spekuliert darauf, sich im Internet wirkungsvoll vor Kritik verstecken zu können.

Machen wir dem Konzern gemeinsam einen Strich durch die Rechnung!

Jetzt muss alles sehr schnell gehen.
Was immer Ihr machen wollt – am virtuellen Protest teilnehmen, Fragen stellen, oder Aktien übertragen – nutzt einfach ab sofort NUR noch eMail-Kommunikation mit der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Kontakt

Ihr erreicht uns unter

info@CBGnetwork.org
Marius Stelzmann (alle Fragen zur Organisation)
0211 – 33 39 11

Simon Ernst (Ansprechpartner für Aktionär*innen)
se@CBGnetwork.org
0211 – 26 11 210