CBG reicht Gegenantrag zu Arznei-Versuchen ein
Betroffene fordern Entschädigung
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat einen weiteren Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 26. April 2019 eingereicht. Er fordert die Nicht-Entlastung des Aufsichtsrats. In der Begründung konzentriert sich die CBG auf die unethischen Medikamenten-Versuche an Heimkindern, die BAYER vorgenommen hat. Auch wenn diese zurückliegen, so trägt der Aufsichtsrat Verantwortung für den skandlösen Umgang des Konzerns mit den Entschädigungsforderungen der Betroffenen.
BAYER hat, so zeigen die medizinhistorische Forschungen der Pharmazeutin Sylvia Wagner, von 1955 bis zur gesetzlichen Regelung des Zulassungsverfahrens im Jahre 1978 Arzneien in Kinderheimen und jugendpsychiatrischen Einrichtungen testen lassen. In der jugendpsychiatrischen Abteilung des Landeskrankenhauses Schleswig etwa erprobten MedizinerInnen für den Konzern das Neuroleptikum MEGAPHEN als Therapeutikum gegen zu „zappelige“ SchülerInnen. Weder die Kinder und Jugendlichen noch ihre Erziehungsberechtigten haben damals ihre Einwilligung zu den Medikamenten-Erprobungen erklärt. Nach Ansicht von WissenschaftlerInnen verstieß dieses Vorgehen schon gegen damalige ethische Standards.
Nicht zuletzt deshalb melden sich seit einiger Zeit die Betroffenen zu Wort. „Wir verlangen vom BAYER-Konzern, dass er uns Entschädigungen zahlt. Das Unternehmen hat Millionen-Profite gemacht mit den Medikamenten, die es ohne unsere Zustimmung an uns getestet hat. BAYER muss seiner moralischen Verantwortung uns gegenüber gerecht werden“ so Eckhard Kowalke, Vorsitzender des Vereins ehemaliger Heimkinder Schleswig-Holstein. Auf bisherige Kontaktversuche von Heimkindern, an denen medizinische Experimente durchgeführt wurden, reagierte der Leverkusener Multi überhaupt nicht. „Ich habe alle Pharma-Firmen, die Versuche angeordnet haben, kontaktiert – nur BAYER hat nicht geantwortet“, kritisiert der Geschädigte Franz Wagle.
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat bereits im Jahr 2017 eine Kampagne zu den Medikamenten-Versuchen initiiert und wird auch über die Hauptversammlung hinaus gemeinsam mit den Betroffenen weiter daran arbeiten, den BAYER-Konzern zu veranlassen, Verantwortung für dieses dunkle Kapital seiner Vergangenheit zu übernehmen.
Der Skandal um die unethischen Menschenversuche wird auch auf der aktuellen Hauptversammlung des BAYER-Konzerns von den Kritischen AktionärInnen der CBG und anderen thematisiert werden. BAYER-AktionärInnen, die nicht zur Hauptversammlung kommen, fordert die CBG auf, ihre Stimmrechte an die Kritischen CBG-AktionärInnen zu übertragen. Bitte rasch melden unter 0211 – 26 11 210 (Roman Achmatow) oder info2@CBGnetwork.org. Je mehr (Klein)AktionärInnen ihrem Unmut Luft machen, umso besser für Mensch und Umwelt.