Gericht weist Klage von Verhütungsmittel-Geschädigter ab
Justizversagen
Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat die Schadensersatz-Klage von Felicitas Rohrer gegen BAYER abgewiesen. Die heute 34 Jahre alte Frau hatte das Verhütungsmittel YASMINELLE mit dem Wirkstoff Drospirenon eingenommen und im Juli 2009 eine beidseitige Lungen-Embolie mit akutem Atem- und Herzstillstand erlitten. Nur durch eine Notoperation gelang es den ÄrztInnen damals, ihr Leben zu retten. Die Richterin sah es jedoch als nicht erwiesen an, dass die Pille des Pharma-Riesen die Verantwortung für den Venen-Verschluss trägt.
„Die bundesdeutsche Justiz erweist sich als unfähig, Pharma-Geschädigten zu ihrem Recht zu verhelfen. Während der BAYER-Konzern in den USA wegen solcher und anderer Risiken und Nebenwirkungen der YASMIN-Medikamente schon 2,1 Milliarden Dollar an Entschädigung zahlen musste, entscheiden die hiesigen Gerichte regelmäßig zu Gunsten der Industrie“, kritisiert Axel Köhler-Schnura von der Coordination gegen BAYER-Gefahren.
Felicitas Rohrer leitete im April 2011 rechtliche Schritte gegen den Leverkusener Multi ein. Zuvor hatte sie dem Konzern auf dessen AktionärInnen-Versammlungen mehrfach erfolglos ein Gesprächsangebot unterbreitet. Konkret wirft die gelernte Tierärztin dem Unternehmen vor, auf den Packungsbeilagen nicht vor der erhöhten Venenverschluss-Gefahr, die von Kontrazeptiva der vierten Generation ausgeht, gewarnt und die Produkte stattdessen als schlank-machende Lifestyle-Präparate vermarktet zu haben. Die Aufsichtsbehörden kamen zu der gleichen Einschätzung. Sie zwangen BAYER und andere Hersteller von drospirenon-haltigen Mitteln inzwischen, diesen Hinweis auf den Beipackzetteln anbringen. Das „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin-Produkte“ (BfArM) hatte dies im Jahr 2009 veranlasst.
„Natürlich bin ich sehr enttäuscht und überrascht“, kommentiert Rohrer das Urteil: „Denn nachdem ich im Oktober die Aussagen des Gutachters vor Gericht gehört habe, ist das Urteil nicht richtig, und ich kann mir nicht vorstellen, dass es Bestand haben wird. Wenn es rechtlich möglich ist, will ich in Berufung gehen. Ich will und werde weiterhin kämpfen.“
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